25. März 2003 Die Lage an den Finanzmärkten ist verworren. Die Börsen schwanken stark, aber gleichzeitig erwecken die Rentenmärkte den Eindruck, kursmäßig weit fortgeschritten und angeschlagen zu sein. Ob sich allerdings die geopolitische Lage entspannt und wie sich die Wirtschaft danach entwickelt, steht nach wie vor in den Sternen.
Vor diesem Hintergrund hat es der Anleger schwer, sich zu entscheiden. Setzt er auf Aktien, geht er nach wie vor ein hohes Risiko ein. Denn die Kurse könnten noch deutlich weiter fallen. Setzt er dagegen auf Anleihen, handelt er sich dort ein ähnliches Risiko ein, wenn er die Papiere nicht bis zum Schluss halten möchte. Wenn er das tut, muss er auf jeden Fall Schuldner mit guter Qualität wählen. Die jedoch sind gefragt und bieten eine relativ bescheidene Rendite. Zehnjährige Bundesanleihen bieten gerade noch eine Rendite von 4,15 Prozent.
Genussschein als Zwischenform zwischen Anleihe und Aktie
Neben Unternehmensanleihen gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, eine etwas höhere Rendite einzufahren. Nämlich mit so genannten Genussscheinen. Das ist eine Anlageform irgendwo zwischen Aktie und Anleihe. Sie verbrieft - ähnlich wie eine Aktie über die Dividende - das Recht, am Reingewinn einer Gesellschaft teilzuhaben. Diese Erfolgsbeteiligung übertrifft in der Regel die Rendite der Anleihen, die ein Unternehmen ausgibt. Allerdings hat der Inhaber eines Genussscheins im Gegensatz zum Aktionär kein Stimmrecht. Und der Zeichner hat nur nachrangige Gläubigeransprüche, geht also bei der Pleite eines Emittenten eventuell leer aus.
Diese Nachteile uns Risiken werden allerdings neben einer etwas höheren Rendite bei geschicktem Einsatz auch noch anders ausgeglichen. Denn dadurch, dass die Ausschüttungsansprüche zeitanteilig in der Notierung der Scheine enthalten sind, kommt es rein rechnerisch am Tag der Ausschüttung zu einem Kursabschlag in Höhe der Ausschüttung. Wer auf diesem ermäßigten Niveau einsteigt, die Titel bis kurz vor den übernächsten Zahlungstermin hält und erst dann verkauft, kann die aufgelaufenen Kursgewinne steuerfrei kassieren. Eine Spielerei für Zinsfüchse.
Wichtig: Bonität und die „Gewinnausschüttungsfähigkeit“
Wer sich längerfristig für die Papiere interessiert, sollte auf Grund der rechtlichen Stellung der Genussscheine nicht nur die Rendite im Blick haben, sondern auch die Bonität und die „Gewinnausschüttungsfähigkeit“ der Schuldner. Die Mehrheit der Schuldner der ausbleibenden Papiere sind Banken, bei denen vor allem die Privatbanken eher kritisch betrachtet werden sollten. Denn die habe in den jüngeren Vergangenheit nicht unbedingt mit Gewinnen geglänzt. Die Öffentlich Rechtlichen haben noch eine Gnadenfrist, bevor die Gewährsträgerhaftung ausläuft.
Nachfolgend finden Sie ein Liste mit in Deutschland gehandelten Genussscheinen.
Vor diesem Hintergrund hat es der Anleger schwer, sich zu entscheiden. Setzt er auf Aktien, geht er nach wie vor ein hohes Risiko ein. Denn die Kurse könnten noch deutlich weiter fallen. Setzt er dagegen auf Anleihen, handelt er sich dort ein ähnliches Risiko ein, wenn er die Papiere nicht bis zum Schluss halten möchte. Wenn er das tut, muss er auf jeden Fall Schuldner mit guter Qualität wählen. Die jedoch sind gefragt und bieten eine relativ bescheidene Rendite. Zehnjährige Bundesanleihen bieten gerade noch eine Rendite von 4,15 Prozent.
Genussschein als Zwischenform zwischen Anleihe und Aktie
Neben Unternehmensanleihen gibt es aber auch noch andere Möglichkeiten, eine etwas höhere Rendite einzufahren. Nämlich mit so genannten Genussscheinen. Das ist eine Anlageform irgendwo zwischen Aktie und Anleihe. Sie verbrieft - ähnlich wie eine Aktie über die Dividende - das Recht, am Reingewinn einer Gesellschaft teilzuhaben. Diese Erfolgsbeteiligung übertrifft in der Regel die Rendite der Anleihen, die ein Unternehmen ausgibt. Allerdings hat der Inhaber eines Genussscheins im Gegensatz zum Aktionär kein Stimmrecht. Und der Zeichner hat nur nachrangige Gläubigeransprüche, geht also bei der Pleite eines Emittenten eventuell leer aus.
Diese Nachteile uns Risiken werden allerdings neben einer etwas höheren Rendite bei geschicktem Einsatz auch noch anders ausgeglichen. Denn dadurch, dass die Ausschüttungsansprüche zeitanteilig in der Notierung der Scheine enthalten sind, kommt es rein rechnerisch am Tag der Ausschüttung zu einem Kursabschlag in Höhe der Ausschüttung. Wer auf diesem ermäßigten Niveau einsteigt, die Titel bis kurz vor den übernächsten Zahlungstermin hält und erst dann verkauft, kann die aufgelaufenen Kursgewinne steuerfrei kassieren. Eine Spielerei für Zinsfüchse.
Wichtig: Bonität und die „Gewinnausschüttungsfähigkeit“
Wer sich längerfristig für die Papiere interessiert, sollte auf Grund der rechtlichen Stellung der Genussscheine nicht nur die Rendite im Blick haben, sondern auch die Bonität und die „Gewinnausschüttungsfähigkeit“ der Schuldner. Die Mehrheit der Schuldner der ausbleibenden Papiere sind Banken, bei denen vor allem die Privatbanken eher kritisch betrachtet werden sollten. Denn die habe in den jüngeren Vergangenheit nicht unbedingt mit Gewinnen geglänzt. Die Öffentlich Rechtlichen haben noch eine Gnadenfrist, bevor die Gewährsträgerhaftung ausläuft.
Nachfolgend finden Sie ein Liste mit in Deutschland gehandelten Genussscheinen.