man solle raus aus diesem Wert ;-)
Nach Ansicht der Analysten der Prior Börse sollten sich Anleger bei GeneScan (WKN
586150) nach dem Motto: "Rette sich, wer kann" verhalten. Letzte Woche hätten die Vorstände Ulrich Birsner und Georg Meyer rund 276.000 bzw. knapp 17.000 Anteilsscheine verkauft. Immerhin hätten sich die beiden Firmenlenker von 30 bzw. 20 Prozent ihrer Aktienbestände bzw. gut vier Prozent des gesamten Kapitals getrennt. Kein Wunder, denn im ersten Quartal 2001 sei der ohnehin mickrige Umsatz gegenüber der Vorjahresperiode um 11 Prozent auf 4,1 Millionen Euro geschrumpft. Gleichzeitig sei der Verlust um 35 Prozent auf 2,7 Millionen Euro ausgeweitet worden. Über die Begründung für die Transaktionen habe man allerdings lachen müssen. "Die Vorstände konnten durch die Abgabe (...) das große Interesse seitens zweier langfristig orientierter Investoren aus der Schweiz bedienen." Dazu müsse man wissen, dass der Kurs seit Jahresbeginn um 70 Prozent eingebrochen sei. Allzu groß dürfte die Nachfrage also nicht gewesen sein. Ohnehin entstehe der Eindruck, als würden die Manager ihr Schäfchen ins Trockene bringen wollen. Warum sei sonst die überstürzte Aktion vorgenommen worden? Im Verkaufsprospekt hätten sich die Altaktionäre zu einer zwölfmonatigen Haltefrist verpflichtet, mit der Einschränkung, dass die Titel mit Zustimmung des Bankenkonsortiums doch veräußert werden dürfe. Wenige Tage vor Fristablauf am 19.07.01 sei der Deal außerbörslich über die Bühne gegangen. Angesichts dieser Tatsachen raten die Experten der Prior Börse von einem Engagement bei GeneScan dringend ab.
Genescan verkaufen!!! Depothalbierer 19.07.01 09:40
Am 21.7. endet die Lock up Frist für Altaktionäre.
Der Vorstandsvors. hat letzte Woche schon mal vorsorglich für 3,8 Mill E (!!) Aktien verkauft.
Auf meinen Anruf bei Genesc. wurde mir gesagt, daß ein Großinvestor Aktien haben wollte, aber nicht genug zur Verfügung ständen (!?), deshalb hätte Herr Birsner seine Aktien abgegeben.
Das ist geqirlte K.... im Karton, gelinde ausgedrückt.
Wenn ein VV von seinem Unternehmen überzeugt ist, muß er sine Aktien nicht zu Tiefstkursen abgeben.