Kompromiss bei Minijobs bereitet Weg für Hartz-Reformen
Die Unterhändler im Vermittlungsverfahren zur Arbeitsmarktreform verständigten sich am Montagabend in zentralen Punkten auf einen Kompromiss
Berlin - Nach weiteren Zugeständnissen von Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) sprach die Verhandlungsführerin der Union, die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU), von einem „Verhandlungserfolg“. Damit könnte die Reform - wie von Clement geplant - bereits zum 1. Januar in Kraft treten.
Am Dienstag wird sich der Vermittlungsausschuss mit dem Ergebnis befassen, am Freitag noch die Länderkammer und der Bundestag.
Entgegenkommen zeigte Clement nach Informationen aus Teilnehmerkreisen vor allem bei der steuerlichen Behandlung von haushaltsnahen Dienstleistungen. Wer Haushaltshilfen beschäftigt, kann dafür bis zu 2400 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Bei Minijobs beträgt der Steuerfreibetrag maximal 510 Euro im Jahr. Für alle diese Arbeitsverhältnisse wurde eine Pauschalabgabe von 12 Prozent festgelegt.
Der Kompromiss umfasst allerdings nicht das komplette Reformpaket. Der zwischen Regierung und Opposition bestehende Dissens über die Entlohnung von Leiharbeitern konnte auch in der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe nicht ausgeräumt werden. Die Koalition ist in diesem Punkt aber nicht von der Zustimmung des Bundesrates abhängig, sondern kann dessen absehbares Veto mit Kanzlermehrheit überstimmen.
Auf Druck der Union wurde bei den Personalservice-Agenturen „absoluter Vorrang“ für private Zeitarbeitsfirmen vereinbart. Als Teilerfolg verbuchten CDU und CSU, dass Regelungen aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit künftig entfallen sollen.
Der FDP-Abgeordnete Dirk Niebel erklärte, seine Fraktion könne sämtlichen Ergebnissen der Arbeitsgruppe nicht zustimmen. Die Überregulierung des Arbeitsmarktes werde damit nicht abgebaut. dpa
Die Unterhändler im Vermittlungsverfahren zur Arbeitsmarktreform verständigten sich am Montagabend in zentralen Punkten auf einen Kompromiss
Berlin - Nach weiteren Zugeständnissen von Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) sprach die Verhandlungsführerin der Union, die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU), von einem „Verhandlungserfolg“. Damit könnte die Reform - wie von Clement geplant - bereits zum 1. Januar in Kraft treten.
Am Dienstag wird sich der Vermittlungsausschuss mit dem Ergebnis befassen, am Freitag noch die Länderkammer und der Bundestag.
Entgegenkommen zeigte Clement nach Informationen aus Teilnehmerkreisen vor allem bei der steuerlichen Behandlung von haushaltsnahen Dienstleistungen. Wer Haushaltshilfen beschäftigt, kann dafür bis zu 2400 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Bei Minijobs beträgt der Steuerfreibetrag maximal 510 Euro im Jahr. Für alle diese Arbeitsverhältnisse wurde eine Pauschalabgabe von 12 Prozent festgelegt.
Der Kompromiss umfasst allerdings nicht das komplette Reformpaket. Der zwischen Regierung und Opposition bestehende Dissens über die Entlohnung von Leiharbeitern konnte auch in der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe nicht ausgeräumt werden. Die Koalition ist in diesem Punkt aber nicht von der Zustimmung des Bundesrates abhängig, sondern kann dessen absehbares Veto mit Kanzlermehrheit überstimmen.
Auf Druck der Union wurde bei den Personalservice-Agenturen „absoluter Vorrang“ für private Zeitarbeitsfirmen vereinbart. Als Teilerfolg verbuchten CDU und CSU, dass Regelungen aus dem Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit künftig entfallen sollen.
Der FDP-Abgeordnete Dirk Niebel erklärte, seine Fraktion könne sämtlichen Ergebnissen der Arbeitsgruppe nicht zustimmen. Die Überregulierung des Arbeitsmarktes werde damit nicht abgebaut. dpa