Mietwagen im Ausland
Auch im Urlaub mobil sein wie zu Hause. Mit einem Mietwagen kein Problem. Damit es keinen Ärger gibt, ist bei der Buchung auf folgendes zu achten:
Die Miet-Preise
Vergleichen Sie! Vor Ort erscheinen kleinere Anbieter oft günstiger. Aber Vorsicht: Die Autos entsprechen häufig nicht den deutschen Sicherheitsstandards - und der Versicherungsschutz ist oft zu niedrig. Manchmal fehlt er sogar ganz, z.B. weil schwarze Schafe unter den Autovermietern die Versicherungsprämien nicht bezahlt haben. Und Verträge sind in der Regel in der Landessprache verfasst. Bei großen internationalen Anbietern sind Sie eher auf der sicheren Seite.
Immer besser: Wenn Sie die Mietwagen-Tour von vorn herein planen, buchen Sie von zu Hause. Sie umgehen so mögliche Sprachprobleme, können Fragen stellen und ausreichenden Versicherungsbedarf klären. Mögliche Stornokosten bei Nicht-Antreten der Reise können Sie übrigens meist umgehen, wenn Sie den Mietwagen erst kurz vor der Abreise buchen.
Wichtig beim Preisvergleich: Sind alle Kosten enthalten?
- unbegrenzte Kilometer
- alle örtlichen Steuern und Gebühren
- Zustellkosten zum Flughafen oder Hotel
- ausreichende Zusatzhaftpflichtversicherung
- Vollkasko- und Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung
Die Versicherungen
Wer seinen Mietwagen in Deutschland bucht, ist meist schon ausreichend abgesichert. Trotzdem sollten Sie den Versicherungsschutz überprüfen. Und: Lassen Sie sämtliche Personen, die als Fahrer in Frage kommen, im Mietvertrag eintragen, sonst ist im Falle eines Falles der Versicherungsschutz futsch!
Gegen zu niedrige gesetzliche Haftpflichtversicherungs-Summen im Ausland können Sie sich durch Abschluss einer Zusatzversicherung schützen. Bei Buchung in Deutschland ist die Zusatz-Haftpflichtversicherung oft bereits im Angebot enthalten. Die angebotenen Deckungssummen für Personenschäden variieren meist zwischen 1,0 und 7,5 Millionen DM pauschal (je höher desto sicherer!).
Tipp: Prüfen Sie vor einer Reise die Bedingungen Ihrer deutschen Kfz-Versicherung. Insbesondere neuere Verträge enthalten manchmal bereits eine Zusatzversicherung für Haftpflichtschäden im Ausland (insbes. Europa). Wenn nicht, können Sie diese zusätzlich bei Ihrer heimischen Versicherung, über deutsche Reiseunternehmen oder Automobilclubs abschließen: Die sogenannte Mallorca-Police gilt für Europa bzw. die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten sowie die Kanaren und Madeira, die sogenannte Traveller-Police gilt weltweit. Beachten Sie die Deckungssummen, sie können unterschiedlich sein.
Gegen Sachschäden am Mietwagen und Diebstahl des Wagens (nicht: der Gegenstände im Wagen) hilft eine Vollkasko-Versicherung, am Besten ohne Selbstbeteiligung. Sie ist zu empfehlen. Aber aufgepasst: Häufig gelten Ausschlussklauseln, z.B. sind Fahrten auf unbefestigten Strassen meist nicht versichert.
Die Notwendigkeit einer Insassen-Unfallversicherung dagegen sollten Sie genau prüfen. Wenn Ihre Mitfahrer oder fremde Unfallbeteiligte zu Schaden kommen, ist zunächst ohnehin die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers (also Ihre oder die gegnerische Haftpflichtversicherung) zahlungspflichtig. Die Insassen-Unfallversicherung zahlt in der Regel nur, wenn man selbst zu Schaden kommt oder der Unfallverursacher nicht bzw. nicht ausreichend versichert und zahlungsunfähig ist. Häufig automatisch unfallversichert ist, wer den Mietwagen mit seiner Kreditkarte bezahlt, ein Blick in die Kreditkarten-Bedingungen gibt hierüber Aufschluss. Weiterhin gelten natürlich andere private Unfallversicherungen, sofern sie nicht bestimmte Risiken ausschließen.
Bezahlung, Kaution
Es empfiehlt sich die Bezahlung mit einer Kreditkarte. Einerseits ist damit häufig weiterer Versicherungsschutz verbunden (der kann von Karte zu Karte unterschiedlich sein, ein Blick in die Kreditkarten-Bedingungen lohnt sich!), zum anderen erübrigt sich die bei Barzahlung in der Regel verlangte Hinterlegung einer Bar-Kaution. Sofern statt Kaution ein unterzeichneter Blanko-Kreditkarten-Beleg verlangt wurde, sollten Sie sich diesen bei Rückgabe des Wagens wieder aushändigen lassen, um möglichem Missbrauch vorzubeugen.
Übernahme/Rückgabe des Mietwagens
Kratzer, Beulen und andere Schäden, die schon bei Übernahme vorhanden sind, sollten Sie unbedingt im Übernahme-Protokoll aufführen. Nur so vermeiden Sie, dass es bei der Rückgabe des Wagens zu Problemen kommt. Prüfen Sie außerdem: Sind Reifen, Beleuchtung und Bremsen in Ordnung? Sind Reserverad, Werkzeug, Verbandskasten und ggf. ein Warndreieck vorhanden? Der Verbandskasten ist häufig gesetzlich vorgeschrieben, fehlt manchmal aber trotzdem. Je nach Mietbedingungen sollten Sie den Wagen vor der Rückgabe wieder voll tanken. Eine Betankung durch den Autovermieter wird häufig wesentlich teurer in Rechnung gestellt.
Unfall
Bei Unfall gilt: Immer die Polizei rufen. Das hilft oft bei späteren Fragen der Versicherung. Außerdem sind der Vermieter und ggf. die Versicherungen unverzüglich zu informieren. Wenn Sie verletzt sind, sollten Sie sich außerdem von einem Arzt vor Ort ein Attest ausstellen lassen, sonst werden Verletzungen möglicherweise von der ausländischen Haftpflichtversicherung nicht anerkannt.
Und jetzt: