Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Frankfurt, hat bei seinen Untersuchungen einen "Verdacht auf Insiderhandel" ausgemacht. Aus diesem Grund ist das Verfahren am 19. Januar 2001 an die Staatsanwaltschaft Hildesheim abgegeben worden, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Diese habe den Fall an die Staatsanwaltschaft Hannover weiter geleitet. Gleichzeitig habe die Hessische Börsenaufsicht eine Anzeige wegen Kursmanipulation eingeleitet.
Das Bundesaufsichtsamt hatte geprüft, ob Metabox gegen § 15 WpHG verstoßen hat, als am 28. September 2000 eine für das laufende Jahr reduzierte Gewinn- und Umsatzerwartung heraus gegeben worden war. Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden Stefan Domeyer hatte sich nämlich bereits am 25. September die der Mitteilung zu Grunde liegende Verschiebung von Lieferungen angebahnt. +++Kirsten Bienk
vwd/28.2.2001/kib/mr
Grüße aus dem
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Ruhrpott
Das Bundesaufsichtsamt hatte geprüft, ob Metabox gegen § 15 WpHG verstoßen hat, als am 28. September 2000 eine für das laufende Jahr reduzierte Gewinn- und Umsatzerwartung heraus gegeben worden war. Nach Angaben des Vorstandsvorsitzenden Stefan Domeyer hatte sich nämlich bereits am 25. September die der Mitteilung zu Grunde liegende Verschiebung von Lieferungen angebahnt. +++Kirsten Bienk
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