Mein oder dein Insider?

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Mein oder dein Insider?

 
04.07.01 23:54

Mein oder dein Insider?


Von Ina Bauer, Frankfurt

Seit Mittwoch können Neue-Markt-Interessierte - sofern es noch welche gibt - auf zwei Websites der Deutschen Börse über den munteren Aktienhandel von Vorständen und Aufsichtsräten nachlesen.

Jetzt werden die Insider nicht nur unter deutsche-boerse.com/ target="_new" rel="nofollow">deutsche-boerse.com geoutet, sondern auch unter www.neuermarkt.com/ target="_new" rel="nofollow">neuermarkt.com, dem Investmentportal der Börse. Am Informationsgehalt hat sich jedoch nichts geändert. Das neue Angebot auf neuermarkt.com ermöglicht den Internet-Surfern nur, die Insiderliste per Suchbefehl nach Unternehmen, Datum oder Person zu durchforsten. Ein schwacher Trost angesichts der Forderung von Anlegerschützern, dass Insider ihre Verkauf- oder Kaufabsicht bereits vor der eigentlichen Transaktion kundtun sollten. Seit dem 1. März müssen Vorstände und Aufsichtsräte den Handel mit Aktien des eigenen Unternehmens melden - aber erst spätestens drei Handelstage, nachdem die Order ausgeführt worden ist.

Dem Frust wollten sich die Anlegerschützer aber nicht hingeben. Am Montag kündigte die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) in einer E-mail an, dass sie regelmäßig ein Newsletter "Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte" verschicken werde. Vielleicht ging auch eine E-mail an Media-Relations@deutsche-boerse.com?


Wenn ja, hat die Börse dem Newsletter-Studium nicht genügend Zeit gewidmet. Im Gegensatz zu der Information, die auf den beiden Websites angeboten werden, offeriert der Verein der Aktionärsschützer mehr Daten, wie den Durchschnittskurs am jeweiligen Handelstag, den Aktienbestand des Insiders, den Ausgabekurs beim Börsengang und das Aktienkapital der Firma. Getreu dem Motto: Wenn sich die Insider nicht vorher in die Karten schauen lassen, soll wenigstens das Lesen der gespielten Karten erleichtert werden.



© 2001 Financial Times Deutschland

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