@manni röder betr.: gesetzeslage

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1st_baseman:

@manni röder betr.: gesetzeslage

 
05.09.01 16:07
Rechtsprechung des Amtsgerichts Erlangen in Strafsachen



Zur Strafbarkeit des Zurschaustellens
pornographischer Aufnahmen im Internet -

Das Verbot des § 184 StGB, pornographische Darstellungen  
Minderjährigen zugänglich zu machen, gilt auch für Internet-Anbieter



Wegen Verbreitens pornographischer Aufnahmen im Internet erließ das Amtsgericht Erlangen gegen einen 38 Jahre alten Erlanger einen Strafbefehl über 3.000 DM. Das Gericht warf dem Mann vor, daß die auf seiner Homepage präsentierten Aufnahmen ohne weiteres auch für Kinder und Jugendliche zugänglich waren. Der Beschuldigte habe keine wirksamen Vorkehrungen getroffen, um dies zu verhindern. Damit habe den Abruf der Dateien durch Minderjährige zumindest in Kauf genommen.

Das Amtsgericht Erlangen folgte mit seinem Schuldspruch einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte hat sich inzwischen mit dem Strafbefehl abgefunden. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Den Ermittlungen zufolge hatte der Erlanger auf seiner Homepage Bilder präsentiert, die in Großaufnahme und sexuell aufreizender Machart Erwachsene bei der Ausübung diverser sexueller Handlungen zeigten.

Zwar mußte jeder Betrachter vor Aufruf der Dateien versichern, daß er über 18 Jahre alt sei. Vermutlich wollte sich der Beschuldigte damit formal gegen den Vorwurf absichern, er mache die pornographischen Aufnahmen auch Personen unter 18 Jahren zugänglich. Eine Zurschaustellung pornographischer Bilder vor Minderjährigen wäre nämlich nach § 184 StGB strafbar.

Die vom Beschuldigten (nur zum Schein?) aufgestellte Hürde war jedoch nicht hoch genug. Nach Auffassung des Amtsgerichts Erlangen reichte sie bei weitem nicht aus, um einen wirksamen Jugendschutz zu gewährleisten. Jeder Internet-Surfer, der auf das Angebot des Beschuldigten stieß und die Bilder ansehen wollte, konnte sie ohne echtes Hindernis abrufen, auch Kinder und Jugendliche.

Zugunsten des Beschuldigten ging das Amtsgericht davon aus, daß er mit seinen Bildern keine kommerziellen Absichten verfolgte. Andernfalls wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen.

Noch weit schärfer wäre sein Vergehen geahndet worden, wenn es sich bei den Aufnahmen um kinderpornographische Darstellungen gehandelt hätte. Die beanstandeten Aufnahmen zeigten jedoch ausschließlich erwachsene Akteure.



(Beschluß des Amtsgerichts Erlangen, Az. 4 Cs 651 Js 33343/98)
1st_baseman:

telefonsex

 
05.09.01 16:10
probier mal diese nummer, die geilste hotline deutschlands....

auflösung kommt später wem die nr gehört....

0611-55-0        
1st_baseman:

@manni röder betr.: gesetzeslage

 
05.09.01 16:11
wenn du rausfindest wem die nr gehört bekommst du was gratis!!!!
everhope:

nur für Manni Röder

 
05.09.01 16:25
Schau Dir mal diese Homepage an!

Das nenn ich Zugangskontrolle für unter 18-jährige: www.jokepage.de

So was brauchen deine Seiten!
Spider66:

@Manni Röder

 
05.09.01 16:39
Soeben habe ich die Staatsanwaltschaft auf deine Seite aufmerksam gemacht. Zusätzlich habe ich noch behauptet, daß es Kinderpornos bei dir gäbe !  lol
Jetzt mußt du handeln, Kleiner ! Entweder Seite sperren oder schnell noch einen ausgereiften Adultzugang einbauen.
Wenn's nach mir geht, mach sie dicht ! Viel zu teure Preise für solche Schlampen :-)
McKenzie:

@Everhope: als ich diese Seite mal...

 
05.09.01 16:56
als Entspannung zum Morgenkaffee reingestellt hatte, hagelte es dafür noch 2 @manni röder betr.: gesetzeslage 404791@manni röder betr.: gesetzeslage 404791 (für Werbung und Beleidigung), weil ein Moderator einen bösartigen Virus vermutete (er war nicht in der Lage, die 93 nötigen Klicks durch kurzes Festhalten der Escape-Taste abzubrechen)
;-)
Katjuscha:

Schon wegen dem ID-Namen gehört Röder gesperrt o.T.

 
05.09.01 16:59
everhope:

hab die Seite nur für Manni Röder reingestellt!

 
05.09.01 17:01
wenns einer trotzdem macht, einfach auf der Returntaste bleiben und durchrattern. Am schönsten ist es, wenn man trotzdem alles liest!
WerWieWas:

@Everhope

 
05.09.01 17:02
War sehr lustig, ging mir aber dann doch langsam aber sicher auf den Geist.
Man muß nur schell genug sein, dann bekommt man es auch geschlossen.
Die linke auf Return und die rechte auf die Maus legen und schnell genug
Return drucken und noch schneller danach das Fenster X-en.
Klappt.

Und Tschüß
www
Katjuscha:

Ich finds viel witziger Alles durchzulesen!

 
05.09.01 17:10
Die 5 Minuten hab ich auch noch! Vor allem wenn man mal wieder herzlich lachen will!

93*witzig für jokepage.de
Spider66:

Viele Abruchmöglichkeiten ...

 
05.09.01 17:10
schließlich ist es nur Java und kein Programm :-)
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