mal was anderes: Was sagte Biermann über Diestel?

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DER SPIEGEL 3/2001
www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,112227,00.html


Was sagte Biermann über Diestel?

Drei Jahre nach einem feucht-fröhlichen Kaminabend der CSU-Bundestagsabgeordneten in Wildbad Kreuth ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Liedermacher Wolf Biermann. Der Verdacht: Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Die Ermittlungen sind - so schreibt das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL - vorläufiger Höhepunkt eines skurrilen Rechtsstreits zwischen Biermann und dem früheren DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel. Gestritten wird darüber, ob CSU-Stargast Biermann im Januar 1998 in Kreuth über Diestel den Satz sagte: "Der Mann ist solche Hundescheiße, da möchte man überhaupt nicht reintreten." So hatte es der damalige CSU-Pressesprecher Ingo Michael Fett "Bild" kolportiert. Auf Grund von Übertragungsfehlern benutzte "Bild" zwei Tage später den Ausdruck "Bundesscheiße". Diestel zog gegen den Barden vor Gericht; dieser bestritt beide Zitate mit einer Versicherung an Eides statt.

Daher klagte Diestel gegen den Springer-Verlag wegen falscher Berichterstattung und bekam 40.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen. In der Berufung siegte der Verlag, denn Fett blieb dabei: Der Satz sei genauso gefallen - "es herrschte erhöhte Vergnügtheit". Diestel stritt weiter, diesmal wieder gegen Biermann - um mittlerweile 100.000 Mark. Vor dem Landgericht ließ Klägeranwalt Christian Schertz kurz vor Weihnachten die CSU-Oberen antreten. Theo Waigel, Horst Seehofer, Michael Glos und der frühere Bundesbauminister Oscar Schneider sollten sich erinnern, ob die Schmähkritik gefallen war. Waigel mochte nicht ausschließen, dass das Wort "Scheiße" fiel, ob jedoch in Bezug auf Diestel, konnte er nicht mehr sagen. Seehofer wusste nicht einmal mehr, was Biermann am Kamin zu ihm persönlich gesagt hatte. Auch Glos erinnerte sich nicht an den Satz. Lediglich dem ältesten Zeugen, Ex-Bauminister Schneider, 73, war der Ausdruck "Hundescheiße" gut im Gedächtnis. Nur wer ihn gebraucht hatte, wusste Schneider nicht. Die Klage wurde abgewiesen. Der Berliner Staatsanwaltschaft reichte dagegen die Fett-Aussage, um Ermittlungen aufzunehmen.
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