von Monika Rech
Lohnsteuerkarte, Belege, Antragsformulare - wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt, muss sich mit lästigem Papierkram abplagen. Kaum zu glauben: Der Fiskus selbst sagt dem Formalismus den Kampf an. Denn nach der bundesweiten Einführung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) plant die Finanzverwaltung, schon bald die digitale Lohnsteuerkarte zu starten. Dann können Steuerzahler ihre Steuererklärung endlich komplett über das Internet ans Finanzamt klicken.
Die Pilotphase der elektronischen Steuerkarte werde aber frühestens im Jahre 2003 eingeläutet, so Thorsten Moritz vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (NRW). Ausgewählte Arbeitgeber - wahrscheinlich zuerst in Nordrhein-Westfalen und Bayern - müssen dann nicht wie bisher die papierne Lohnsteuerbescheinigung auf die Lohnsteuerkarte heften. Vielmehr werden die Daten digital erfasst und an die Finanzämter übermittelt.
Bis zum Startschuss sind aber noch etliche technische und juristische Fragen zu klären. So muss beispielsweise jeder Arbeitnehmer eindeutig erfasst werden. Damit Finanzbeamten den Steuerzahler "Josef Schmitz", den es allein in Köln mehrere Male geben dürfte, nicht mit seinem Namensvetter verwechseln, plant das federführende Finanzministerium NRW eindeutige Identifizierungscodes. "Wir denken an eine Kombination aus Namensbestandteilen, Geburtsjahr und Geburtsort", so Moritz.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor des Projekts ist der Datenschutz. Denn nach der aktuellen Rechtslage müssen Arbeitnehmer der elektronischen Weitergabe ihrer Daten durch den Arbeitgeber zustimmen. Das ist ein Hindernis für die digitale Lohnsteuerkarte. "In dieser Legislaturperiode ist eine Änderung aber sicher nicht mehr zu erwarten ", sagt Moritz.
Der Fiskus verspricht sich von der digitalen Lohnsteuerkarte in erster Linie eine Kostensenkung bei Arbeitgebern und der Finanzverwaltung.
Was aber erwartet die Arbeitnehmer?
Hans-Joachim Vanscheidt vom Deutschen Bund der Steuerzahler begrüßt, dass der Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und Bürgern verbessert werden soll. "Das ist längst überfällig." An der Ausgestaltung des Verfahrens aber übt er Kritik:
Bedenklich stimmt den Steuerexperten, dass die Finanzämter die digitalen Codes der Steuerbürger anhand der elektronischen Steuerzahler-Identifikations-Nummer (e-TIN) vorliegen haben und zu jeder Zeit weiterverwerten könnten. "Im Sinne des Datenschutzes muss sichergestellt werden, dass e-TIN nur zur technischen Verarbeitung benutzt wird. Sonst rückt der gläserne Steuerzahler näher an die Wirklichkeit heran. Das muss verhindert werden", so Vanscheidt.
Außerdem moniert Vanscheidt den Zeitdruck, unter dem der Datentransfer steht. Bis zum 31. Januar müssen nach Angaben des Deutschen Steuerbundes Arbeitgeber die Daten beim zuständigen Finanzamt abliefern. Der Arbeitnehmer soll bis zu diesem Zeitpunkt die Richtigkeit der Angaben überprüft haben. "Das ist deutlich zu knapp bemessen," so Vanscheidt.
Bei dem geplanten Vorgehen sieht Vanscheidt den Bürger übergangen. Er favorisiert Lösungen, in denen Arbeitgeber ihre Daten elektronisch an die Arbeitnehmer leiten, die sie dann selbst in ihrer Steuererklärung über das ELSTER-Verfahren elektronisch ans Finanzamt liefern. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, so Vanscheidt, dass die Arbeitnehmer auch bei der Übermittlung an die Finanzämter die Daten elektronisch erhalten.
Auch Chipkarten zur Speicherung der relevanten Informationen hält Vanscheidt für eine mögliche Alternative zu den Plänen des Finanzministeriums.
Quelle: Capital
Lohnsteuerkarte, Belege, Antragsformulare - wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt, muss sich mit lästigem Papierkram abplagen. Kaum zu glauben: Der Fiskus selbst sagt dem Formalismus den Kampf an. Denn nach der bundesweiten Einführung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) plant die Finanzverwaltung, schon bald die digitale Lohnsteuerkarte zu starten. Dann können Steuerzahler ihre Steuererklärung endlich komplett über das Internet ans Finanzamt klicken.
Die Pilotphase der elektronischen Steuerkarte werde aber frühestens im Jahre 2003 eingeläutet, so Thorsten Moritz vom Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (NRW). Ausgewählte Arbeitgeber - wahrscheinlich zuerst in Nordrhein-Westfalen und Bayern - müssen dann nicht wie bisher die papierne Lohnsteuerbescheinigung auf die Lohnsteuerkarte heften. Vielmehr werden die Daten digital erfasst und an die Finanzämter übermittelt.
Bis zum Startschuss sind aber noch etliche technische und juristische Fragen zu klären. So muss beispielsweise jeder Arbeitnehmer eindeutig erfasst werden. Damit Finanzbeamten den Steuerzahler "Josef Schmitz", den es allein in Köln mehrere Male geben dürfte, nicht mit seinem Namensvetter verwechseln, plant das federführende Finanzministerium NRW eindeutige Identifizierungscodes. "Wir denken an eine Kombination aus Namensbestandteilen, Geburtsjahr und Geburtsort", so Moritz.
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor des Projekts ist der Datenschutz. Denn nach der aktuellen Rechtslage müssen Arbeitnehmer der elektronischen Weitergabe ihrer Daten durch den Arbeitgeber zustimmen. Das ist ein Hindernis für die digitale Lohnsteuerkarte. "In dieser Legislaturperiode ist eine Änderung aber sicher nicht mehr zu erwarten ", sagt Moritz.
Der Fiskus verspricht sich von der digitalen Lohnsteuerkarte in erster Linie eine Kostensenkung bei Arbeitgebern und der Finanzverwaltung.
Was aber erwartet die Arbeitnehmer?
Hans-Joachim Vanscheidt vom Deutschen Bund der Steuerzahler begrüßt, dass der Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und Bürgern verbessert werden soll. "Das ist längst überfällig." An der Ausgestaltung des Verfahrens aber übt er Kritik:
Bedenklich stimmt den Steuerexperten, dass die Finanzämter die digitalen Codes der Steuerbürger anhand der elektronischen Steuerzahler-Identifikations-Nummer (e-TIN) vorliegen haben und zu jeder Zeit weiterverwerten könnten. "Im Sinne des Datenschutzes muss sichergestellt werden, dass e-TIN nur zur technischen Verarbeitung benutzt wird. Sonst rückt der gläserne Steuerzahler näher an die Wirklichkeit heran. Das muss verhindert werden", so Vanscheidt.
Außerdem moniert Vanscheidt den Zeitdruck, unter dem der Datentransfer steht. Bis zum 31. Januar müssen nach Angaben des Deutschen Steuerbundes Arbeitgeber die Daten beim zuständigen Finanzamt abliefern. Der Arbeitnehmer soll bis zu diesem Zeitpunkt die Richtigkeit der Angaben überprüft haben. "Das ist deutlich zu knapp bemessen," so Vanscheidt.
Bei dem geplanten Vorgehen sieht Vanscheidt den Bürger übergangen. Er favorisiert Lösungen, in denen Arbeitgeber ihre Daten elektronisch an die Arbeitnehmer leiten, die sie dann selbst in ihrer Steuererklärung über das ELSTER-Verfahren elektronisch ans Finanzamt liefern. Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, so Vanscheidt, dass die Arbeitnehmer auch bei der Übermittlung an die Finanzämter die Daten elektronisch erhalten.
Auch Chipkarten zur Speicherung der relevanten Informationen hält Vanscheidt für eine mögliche Alternative zu den Plänen des Finanzministeriums.
Quelle: Capital