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Windows und der Schutz persönlicher Daten
09.03.1999
Microsoft will angesichts Kritik Registrierungsverfahren verändern
Große Aufregung herrschte jüngst über Intels Pentium III und dessen ID-Nummer, weil diese den Benutzer des Prozessors erkennen und verfolgen läßt. Amerikanische Bürgerrechtsgruppen drohten mit dem Aufruf zum Boykott ( Es geht ums Prinzip). Scott McNealy hat unlängst mit seiner Bemerkung, daß es im Netz keine Privatheit gebe - "Get over it!" -, die Bedenken nur noch verstärkt.
Doch über Intel wurde vornehmlich die Aufmerksamkeit auf das Thema des Schutzes persönlicher Daten im Internet geweckt. Eben hat die amerikanische Regierung Peter Swire, einen Professor für Recht, als Berater nominiert, der für das Thema des Schutzes persönlicher Daten zuständig ist und sich bereits in einem Buch gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen hat, wie sie von der EU eingeführt wurde. Noch setzen die amerikanische Regierung und die Federal Trade Commission auf die Selbstregulation der Privatwirtschaft, doch steht eine Überprüfung an, wie weit die Firmen in dieser Hinsicht gekommen sind. Die FTC will zur gesetzlichen Regelung greifen, wenn die Firmen nicht in der Lage sind, einen ausreichenden Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten. Überdies befinden sich die USA und die EU derzeit über dieses Thema in Konflikt.
Während die Prozessorennummer von Intel jedoch lediglich die Identität des Computers erkennen läßt, hat Microsoft dem Betriebssystem Windows und anderen Programmen eine Identifizierungsnummer beigeordnet, die mit dem Namen einer Person, aber auch mit allen Dokumenten, die mit dem Programm erzeugt werden, verbunden ist. Damit lassen sich die Benutzer und ihre im Netz zirkulierenden Dokumente erkennen, und man kann jedes einzelne Dokument, das mit einem Microsoft-Programm erzeugt wurde, mit einem Benutzer und seinem Computer anhand des digitalen Fingerabdrucks verknüpfen. Wer sich für Support und Updates etwa im Fall von Windows 98 bei Microsoft registriert, erhält diese Identifizierungsnummer (Globally Unique Identifier - GUID), die zusammen mit dem Namen, der Adresse, der Telefonnummer und Angaben über Software und Hardware zu Microsoft überspielt wurden, ohne allerdings den Benutzer darüber zu informieren.
Microsoft behauptet, diese Informationen lediglich dazu gebraucht zu haben, um die Kunden besser und genauer bei Problemen beraten zu können, weil man nur so die unterschiedlichen Komponenten in einer zunehmend komplexen Welt vernetzter Computer noch auseinander halten könne. Angeblich sollten die Informationen, wie Robert Bennett, Produktmanager für Windows, sagte, nur dann an Microsoft übermittelt werden, wenn der Benutzer eine "bestimmte Option", also die Online-Registrierung, gewählt habe, schließlich nehme man Sorgen über den Schutz persönlicher Daten sehr ernst. Für Vermarktungszwecke habe man die Informationen niemals verwenden wollen.
Nach einer Beschwerde von Robert M. Smith, Präsident einer Softwarefirma, antwortete Microsoft angeblich, wie die New York Times am 7.3. berichtete, daß man nicht nur für die nächste Version von Windows das Registrierungsverfahren verändern werde. Man wolle auch die Datenbank mit den gesammelten persönlichen Daten sichten und die nicht korrekt gesammelten löschen. Überdies wolle man den Windows-Benutzern ein freies Programm anbieten, mit dem sie die Seriennummer aus der Registrierungsdatei entfernen können.
Während des Antitrust-Verfahrens gegen Microsoft stellte sich überdies heraus, daß das Unternehmen überlegte, wie ein Memo vom Dezember 1997 zeigte, von den Benutzern des Windows-Betriebssystems ab 2001 eine jährliche Gebühr, eine Art "Miete", zu verlangen. Sinn der Sache ist neben einem kontinuierlcihen Fluß von Einkünften, den Benutzer mehr oder weniger zur Registrierung zu zwingen.
Jason Catlett von Junkbusters, der bereits hinter dem Boykottaufruf gegenüber Intelprodukten stand ( Big Brother inside), ist der Meinung, daß Microsoft dadurch die Möglichkeit haben könnte, dem Benutzer, der die Gebühren nicht bezahlt, den weiteren Zugang zum Programm zu verwehren, und mit der Zwangsregistrierung noch mehr persönliche Daten der Kunden zu erhalten, wodurch dem Unternehmen wegen der großen Verbreitung seines Betriebssystems ein weiterer Wettbewerbsvorteil entstünde.