ftd.de, Sa, 29.3.2003, 18:22
Lebensversicherer dürfen Garantiezins möglicherweise senken
Die Bundesregierung will der angeschlagenen Lebensversicherungsbranche möglicherweise schon bald mit einer spürbaren Senkung des Garantiezinses entgegenkommen. Keine Zugeständisse soll es dagegen bei den Abschreibungsregeln geben.
Finanzminister Hans Eichel (SPD) erwägt, den Mindestzins, den die Versicherer ihren Kunden zusichern müssen, bereits Anfang 2004 von 3,25 auf 2,75 Prozent zu senken. "Wir sind darüber im Gespräch mit dem Verband der Versicherungswirtschaft", bestätigte ein Ministeriumssprecher am Samstag in Berlin übereinstimmende Medienberichte. Laufende Verträge wären von einer Reduzierung aber nicht betroffen. Eine Entscheidung werde frühestens im Sommer fallen.
Außerdem müsse die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten. "Im Januar 2004 könnte die Regelung frühestens in Kraft treten", sagte der Ministeriumssprecher der "Süddeutschen Zeitung". Sie würde allerdings nur für Neukunden gelten. Für Verbraucher, die bereits eine Lebensversicherung besitzen, gelte weiterhin der Garantiezins bei Vertragsabschluss.
Mit der Regelung will die Koalition den Versicherungen entgegenkommen. "Dadurch könnte die Finanzausstattung der Unternehmen steigen", hieß es aus dem Ministerium. Zugleich wolle Eichel mit dem Vorhaben den sinkenden Marktzinsen Rechnung tragen. Zuletzt hatte der Minister den Satz im Jahr 2000 von vier auf 3,25 Prozent reduziert.
Abschreibungsregeln bleiben vorerst unangetastet
Keine Zugeständnisse an die Versicherer plant die Bundesregierung dagegen bei den Abschreibungsregeln. "Da gibt es derzeit keine Aktivitäten", bestätigte der Sprecher einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Demnach fordert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, die Fristen für die Abschreibung von dauerhaften Verlusten aus Aktienbesitz um mindestens ein Jahr zu verlängern. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 müssen die Versicherungen diese Verluste erst in der Bilanz aufdecken, wenn sie bis zu zwölf Monate anhalten.
Der Garantiezins gilt laut "SZ" sowohl für die klassische Lebensversicherung - also die Kombination aus Todesfall-Schutz und Kapitalanlage - als auch für private Rentenversicherungen und so genannte Riester-Verträge. Er legt fest, wie viel ein Kunde am Ende der Laufzeit einer Lebensversicherung mindestens erhält. Allerdings liegt die tatsächliche Ausschüttung, die im wesentlichen vom Erfolg der Versicherer auf dem Kapitalmärkten abhängt, normalerweise höher.
© dpa
Das dürfte den Kursen zumindest kurzfristig etwas au die Beine helfen, meine ich