Breites Spektrum an illegalen Einfluss-Möglichkeiten/Großer Schaden für Finanzplatz Frankfurt
Um Börsenkurse zu manipulieren, steht zwielichtigen Marktteilnehmer ein breites Spektrum an raffinierten Techniken zur Verfügung. Die Anwendung dieser verbotenen Mittel fällt auch deshalb leicht, weil ein wirksamer gesetzlicher Rahmen noch immer fehlt und eine Verfolgung der Delikt noch immer ausbleibt.
In einschlägigen Gesprächsrunden im Internet geben sich einige Teilnehmer gar keine Mühe mehr, verbotenes Handeln zu verschweigen. „Es werden wieder viel zu viele Aktien auf einmal gepusht“, beschwert sich etwa „FinanzMaster“ im Diskussionsboard von Consors und mahnt sogleich Beschränkung an: „Absprachen müssen endlich durchgesetzt werden“. „Stoccy77“ findet diese Ansicht gut: „Recht haste“. Kein Wort davon, dass das „Pushen“, also das Hochtreiben von Kursen beispielsweise durch Falschinformation illegal ist.
Für die Überwachungsbehörden gehören solche Kurzdialoge zum Tagesgeschäft, obwohl sie angesichts der Anonymität des Internet derzeit nicht viel dagegen unternehmen könne. Der Präsident des Bundesaufsichtsamts für Wertpapierhandel (BAWe), Georg Wittich, verweist häufiger auf das Problem der Internet-Boards, wenn es um die Thematik Kursmanipulation geht. Doch das Internet bildet nur einen kleinen Teilaspekt ab. Der Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Deutschen Börse, Michael Zollweg, zählte am Donnerstag bei einem Seminar des Deutschen Aktieninstituts eine breite Palette von Beeinflussungsmöglichkeiten auf. Sie reicht von der Streuung von Gerüchten und Verbreitung falscher Informationen bis zum vergiften von Lebensmitteln eines Herstellers, um den Aktienkurs zu drücken und dann mit Terminmarktgeschäften Gewinne einzustreichen.
Während die Vergiftungsvariante eher Drehbuchschreiber beschäftigen dürfte, sind fiktive Wertpapiertransaktionen durchaus Realität. Bei so genannten „wash sales“ etwa erteilt ein an einer Kursänderung Interessierter unter Einbeziehung von Strohleuten gleichzeitig Kauf- und Verkaufsaufträge für dasselbe Wertpapier zum identischen Preis, um hohe Umsätze vorzutäuschen. Den gleichen Hintergrund haben „pre-arranged trades“, bei denen Käufer und Verkäufer vorher ein Geschäft absprechen.
Paragraphen bringen wenig
Solche Praktiken sind schon bislang über den Paragraphen 88 des Börsengesetztes als Täuschung untersagt. Tätern drohen bis zu drei Jahren Gefängnis. Tatsächlich jedoch weisen Experten wie BAWe Vizepräsident Georg Dreyling dieser Rechtsvorschrift eine geringe Wirksamkeit zu. Zum einen könnten sich Betrüger leicht herausreden, zum anderen würden keine Kompetenzen zur Untersuchung solcher Delikte zugewiesen. Dreylings Fazit: Bei Betrügern sei die Erkenntnis gewachsen, dass Insiderhandel zwar gefährlich geworden sei, die Kursmanipulation in Deutschland jedoch „ungeahnte Betätigungsmöglichkeiten eröffne“. Er hofft auf das fierte Finanzmarktförderungsgesetzt, das eine Neuregelung des Verbotes der Börsen- und Marktpreismanipulation vorsieht. Auch andere Fachleute setzten darauf , denn ohne Verbesserung sei die Funktionsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes gefährdet.
SZ. Vom 29.06.2001
Ich kann es mir zwar nur schwer vorstellen, aber wenn schon absprechen, dann anonym übers Internet. Ist doch sicherer in einem Chat Room als sich per Telefon abhören zu lassen. Das gepushe in Boards kann ich mir aber kaum vorstellen. Gibt Ariva eigentlich die Anmeldedaten der ID’s mit „unbegründeten Pushs“ an das BAWe weiter? Ist ja angeblich Illegal. Oder wie schützt sich Ariva vor einer Aufsichtspflichtverletzung?
Gruß Borgling
Um Börsenkurse zu manipulieren, steht zwielichtigen Marktteilnehmer ein breites Spektrum an raffinierten Techniken zur Verfügung. Die Anwendung dieser verbotenen Mittel fällt auch deshalb leicht, weil ein wirksamer gesetzlicher Rahmen noch immer fehlt und eine Verfolgung der Delikt noch immer ausbleibt.
In einschlägigen Gesprächsrunden im Internet geben sich einige Teilnehmer gar keine Mühe mehr, verbotenes Handeln zu verschweigen. „Es werden wieder viel zu viele Aktien auf einmal gepusht“, beschwert sich etwa „FinanzMaster“ im Diskussionsboard von Consors und mahnt sogleich Beschränkung an: „Absprachen müssen endlich durchgesetzt werden“. „Stoccy77“ findet diese Ansicht gut: „Recht haste“. Kein Wort davon, dass das „Pushen“, also das Hochtreiben von Kursen beispielsweise durch Falschinformation illegal ist.
Für die Überwachungsbehörden gehören solche Kurzdialoge zum Tagesgeschäft, obwohl sie angesichts der Anonymität des Internet derzeit nicht viel dagegen unternehmen könne. Der Präsident des Bundesaufsichtsamts für Wertpapierhandel (BAWe), Georg Wittich, verweist häufiger auf das Problem der Internet-Boards, wenn es um die Thematik Kursmanipulation geht. Doch das Internet bildet nur einen kleinen Teilaspekt ab. Der Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Deutschen Börse, Michael Zollweg, zählte am Donnerstag bei einem Seminar des Deutschen Aktieninstituts eine breite Palette von Beeinflussungsmöglichkeiten auf. Sie reicht von der Streuung von Gerüchten und Verbreitung falscher Informationen bis zum vergiften von Lebensmitteln eines Herstellers, um den Aktienkurs zu drücken und dann mit Terminmarktgeschäften Gewinne einzustreichen.
Während die Vergiftungsvariante eher Drehbuchschreiber beschäftigen dürfte, sind fiktive Wertpapiertransaktionen durchaus Realität. Bei so genannten „wash sales“ etwa erteilt ein an einer Kursänderung Interessierter unter Einbeziehung von Strohleuten gleichzeitig Kauf- und Verkaufsaufträge für dasselbe Wertpapier zum identischen Preis, um hohe Umsätze vorzutäuschen. Den gleichen Hintergrund haben „pre-arranged trades“, bei denen Käufer und Verkäufer vorher ein Geschäft absprechen.
Paragraphen bringen wenig
Solche Praktiken sind schon bislang über den Paragraphen 88 des Börsengesetztes als Täuschung untersagt. Tätern drohen bis zu drei Jahren Gefängnis. Tatsächlich jedoch weisen Experten wie BAWe Vizepräsident Georg Dreyling dieser Rechtsvorschrift eine geringe Wirksamkeit zu. Zum einen könnten sich Betrüger leicht herausreden, zum anderen würden keine Kompetenzen zur Untersuchung solcher Delikte zugewiesen. Dreylings Fazit: Bei Betrügern sei die Erkenntnis gewachsen, dass Insiderhandel zwar gefährlich geworden sei, die Kursmanipulation in Deutschland jedoch „ungeahnte Betätigungsmöglichkeiten eröffne“. Er hofft auf das fierte Finanzmarktförderungsgesetzt, das eine Neuregelung des Verbotes der Börsen- und Marktpreismanipulation vorsieht. Auch andere Fachleute setzten darauf , denn ohne Verbesserung sei die Funktionsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes gefährdet.
SZ. Vom 29.06.2001
Ich kann es mir zwar nur schwer vorstellen, aber wenn schon absprechen, dann anonym übers Internet. Ist doch sicherer in einem Chat Room als sich per Telefon abhören zu lassen. Das gepushe in Boards kann ich mir aber kaum vorstellen. Gibt Ariva eigentlich die Anmeldedaten der ID’s mit „unbegründeten Pushs“ an das BAWe weiter? Ist ja angeblich Illegal. Oder wie schützt sich Ariva vor einer Aufsichtspflichtverletzung?
Gruß Borgling