Kunstvolle Steuertricks (EuramS)
§03.12.2006 10:24:00
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Mit ganz legalen Kniffen können Anleger, Immobilienbesitzer, Selbstständige, Eltern und sogar Kunstkenner in diesem und im nächsten Jahr ihre ganz persönliche Staatsquote kräftig drücken
von Sophie Brandt und Stephan Haberer
Peer Steinbrück kriegt den Hals nicht voll. Die Steuereinnahmen sprudeln viel stärker als gedacht: 2006 fließen 484,9 Milliarden Euro in den Staatssäckel – gut 20 Milliarden mehr als prognostiziert. Und was macht der Bundesfinanzminister? Er zieht völlig ungerührt die größte Steuererhöhung seit Gründung der Bundesrepublik durch: Mehrwertsteuer rauf, Versicherungssteuer rauf. Gleichzeitig werden Pendlerpauschale und Sparerfreibetrag gekürzt, die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers erschwert. Und Spitzenverdienern droht die Reichensteuer. Damit nicht genug, steigen 2007 auch die Renten- und Krankenkassenbeiträge um 0,4 respektive rund 0,7 bis 1,0 Prozentpunkte (was sich 2007 ändert, lesen Sie nächsten Sonntag). Dabei sind die Sozialversicherungsbeiträge von 1991 bis 2005 bereits kräftig angehoben worden: Statt 29,9 Prozent werden auf den Durchschnittsverdienst inzwischen 32,8 Prozent Abgaben fällig. Doch immer weniger Bundesbürger nehmen den Griff ins Portemonnaie einfach hin. Jeder versucht, die Abgabenlast zu mindern, wo es geht. Und da der Fiskus das weiß, versucht er, alle Schlupflöcher zu schließen. Doch ein paar Lücken bleiben, mit denen Sie 2006 (siehe Kasten) und 2007 viel für sich rausholen können.
So kann man etwa mit Kunst dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Ein Steuerschlupfloch, das kaum einer kennt. Bernd Rühland, Partner der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, weiß: "Nichts kann so günstig übertragen werden wie Kunst." Hier sind Steuerbefreiungen in Höhe von 60, in Einzelfällen gar von 100 Prozent drin. "Kunstwerke können völlig legal genutzt werden, um große Vermögen steuergünstig auf die nächste Generation zu übertragen", erklärt der kunstsinnige Steuerexperte.
Jedoch muss man dabei ein paar Regeln beachten. Wer glaubt, er könne mit jedem beliebigen Werk eines drittklassigen Künstlers Steuern sparen, irrt. Voraussetzung für die Großzügigkeit des Fiskus: Die Erhaltung des Kunstwerks oder einer Sammlung muss im öffentlichen Interesse liegen. "Das ist insbesondere der Fall, wenn ein Museum das Werk als Leihgabe haben will", sagt Rühland. Und: Die Werke müssen in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der Forschung oder Volksbildung zugänglich sein. "Dabei ist es sogar möglich, dass der neue Besitzer seine Kunstwerke zu Hause behält und nur im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit einem Museum seine Bereitschaft erklärt, das Kunstwerk auszuleihen", so der Anwalt.
Letzte Bedingung für den Steuernachlass: Das Kunstwerk darf frühestens zehn Jahre nach der Übertragung weiterveräußert werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann bleiben laut Erbschaftssteuergesetz 60 Prozent des gemeinen Werts der Kunstwerke von der Steuer verschont. Und bei der Bestimmung dieses Werts ist beileibe nicht der aktuelle am Kunstmarkt zu erzielende Preis ausschlaggebend. "Im Regelfall kann man sich mit der Finanzverwaltung auf einen Wert einigen, der etwa bei 50 Prozent des Marktwerts liegt – in extremen Fällen auch auf Werte von nur noch 25 Prozent", so Rechtsanwalt Rühland. Beispiel gefällig? Ein Sammler schenkt seinem Sohn ein Bild im Wert von einer Million Euro. Der vom Fiskus angesetzte gemeine Wert liegt 50 Prozent darunter. Macht noch 500000 Euro. Hierauf kommt die 60-Prozent-Regel zum Ansatz. Ergebnis: Der für die Versteuerung zugrunde zu legende Wert beträgt nur noch 200000 Euro. Da der Sohn auch den Schenkungssteuerfreibetrag von 205000 Euro für Kinder nutzen kann, wird gar keine Steuer fällig.
Hätte der Vater dagegen das Kunstwerk verkauft und dem Sohn das erlöste Geld geschenkt, wären auf die Million Euro nach Abzug des Freibetrags rund 150000 Euro Schenkungssteuer fällig geworden. Rühland: "Dieses Steuersparmodell wird noch attraktiver, da im Rahmen der Erbschaftssteuerreform diese Regelung unangetastet bleiben soll, während Immobilien künftig höher bewertet werden" (siehe Randspalte).
Doch auch Kleinanleger sollten sich mit Steuertricks beschäftigen. Denn am 1. Januar sinkt der Sparerfreibetrag auf 750 Euro je Person. Nur die Werbungskostenpauschale bleibt mit 51 Euro gleich. (Höhere nachgewiesene Werbungskosten werden anerkannt.) Normale Anleihen, Sparbriefe, Fest- und Tagesgeld werden damit unattraktiver: Wer etwa als Single 3,5 Prozent Zinsen kassiert, kann 2007 nur noch 22885 Euro anlegen, dann sind Freibetrag und Werbungskostenpauschale weg.
Das endgültige Aus bedeutet die Freibetragskürzung in vielen Fällen für Produkte, die Zinsen über mehrere Jahre ansammeln, wie auf- oder abgezinste Sparbriefe und Bundesschatzbriefe Typ B. Bei ihnen müssen Singles schon ab 4000 Euro Anlagesumme damit rechnen, dass am Ende der siebenjährigen Laufzeit auf einen Teil der Zinsen Steuern fällig werden. Tipp: Wer solche "Schätzchen" hat, kann sie nach einem Jahr Haltedauer zurückgeben.
Für Anleihe-Investoren ist also Umschichten angesagt. Am besten in Aktien oder Aktienfonds. Denn bei diesen stammt der Großteil der Rendite aus Kursgewinnen. Die aber sind derzeit nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei. Und Dividenden werden nach dem günstigeren Halbeinkünfteverfahren besteuert. Achtung: Mit Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich das voraussichtlich 2009. Dann wird generell 25 Prozent Abschlagssteuer fällig, unabhängig von der Haltedauer.
Wer sich mit Aktien wegen des größeren Risikos aber nicht anfreunden kann, sollte gezielt nach Anleihen suchen, die unter pari – als unter dem Nennwert – notieren. Wird mit Fälligkeit der Nennwert zurückgezahlt oder steigt der Kurs, können auch hier Kursgewinne nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei eingestrichen werden. Wem das zu aufwendig ist, kann auf steueroptimierte Rentenfonds setzen – etwa den Warburg Bund Trend Dynamic (ISIN: DE000A0HGET2), den Adig Adireth (DE0009769554) oder den Basis-Fonds I FT (DE0008478090).
Vorsicht bei Zerobonds: Bei diesen kassiert das Finanzamt unabhängig von der Haltedauer auch bei Kursgewinnen immer mit. Das heißt: Sie eignen sich nur zur Steuerverschiebung. Etwa dann, wenn die Rente kurz bevorsteht. Denn durch das geringere steuerpflichtige Einkommen im Alter ist meist auch die Steuerlast niedriger.
Weitere Sparmöglichkeit: Freibeträge von Kindern nutzen. Ist der Nachwuchs noch minderjährig, kann er 2007 bis zu 8501 Euro Kapitalertrag steuerfrei einstreichen, bei volljährigen Kindern sind es 7680 Euro. Doch Achtung: Für den Anspruch auf kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse und auf Kindergeld (bei Volljährigen) gelten niedrigere Grenzen. Um die Steuerlast zu mindern, kann also die Übertragung von Depots sinnvoll sein. Allerdings muss das übertragene Vermögen unwiderruflich auf das Kind übergehen.
Auch sonst können innerhalb von Familien Einkünfte verschoben werden. Prinzip: Wer viel verdient, drückt mit Zahlungen an die "arme Verwandtschaft" seine Steuerlast. So können Kinder beispielsweise übertragenes Vermögen als Kredit an Verwandte weiterreichen und die Zinsen steuerfrei kassieren. Diese Praxis wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) höchstrichterlich abgesegnet (Az. IX R 4/04). Auch Verluste aus einer Wohnung, die günstig an eine Unterhalt beziehende Tochter vermietet war, segnete der BFH ab ( Az. R 39/99). Doch Achtung: Die Miete darf nicht zu günstig sein, sonst können nicht mehr alle Kosten abgesetzt werden. Aber 25 Prozent Rabatt auf die marktübliche Miete sind immer drin. Bis zu 44 Prozent sind möglich, wenn plausibel nachgewiesen werden kann, dass trotz Abschlags nach 30 Jahren insgesamt ein Überschuss erzielt werden kann.
Auch Arbeitsverträge mit Verwandten können Steuern mindern. Jedoch sollte auch hier Leistung und Gegenleistung schriftlich fixiert und im Zweifel plausibel belegt werden können.
§
-red-
Gruss Ice
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Börsengewinne sind Schmerzengeld. Erst kommen die Schmerzen, dann das Geld...(A.K.)
§03.12.2006 10:24:00
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Mit ganz legalen Kniffen können Anleger, Immobilienbesitzer, Selbstständige, Eltern und sogar Kunstkenner in diesem und im nächsten Jahr ihre ganz persönliche Staatsquote kräftig drücken
von Sophie Brandt und Stephan Haberer
Peer Steinbrück kriegt den Hals nicht voll. Die Steuereinnahmen sprudeln viel stärker als gedacht: 2006 fließen 484,9 Milliarden Euro in den Staatssäckel – gut 20 Milliarden mehr als prognostiziert. Und was macht der Bundesfinanzminister? Er zieht völlig ungerührt die größte Steuererhöhung seit Gründung der Bundesrepublik durch: Mehrwertsteuer rauf, Versicherungssteuer rauf. Gleichzeitig werden Pendlerpauschale und Sparerfreibetrag gekürzt, die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers erschwert. Und Spitzenverdienern droht die Reichensteuer. Damit nicht genug, steigen 2007 auch die Renten- und Krankenkassenbeiträge um 0,4 respektive rund 0,7 bis 1,0 Prozentpunkte (was sich 2007 ändert, lesen Sie nächsten Sonntag). Dabei sind die Sozialversicherungsbeiträge von 1991 bis 2005 bereits kräftig angehoben worden: Statt 29,9 Prozent werden auf den Durchschnittsverdienst inzwischen 32,8 Prozent Abgaben fällig. Doch immer weniger Bundesbürger nehmen den Griff ins Portemonnaie einfach hin. Jeder versucht, die Abgabenlast zu mindern, wo es geht. Und da der Fiskus das weiß, versucht er, alle Schlupflöcher zu schließen. Doch ein paar Lücken bleiben, mit denen Sie 2006 (siehe Kasten) und 2007 viel für sich rausholen können.
So kann man etwa mit Kunst dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Ein Steuerschlupfloch, das kaum einer kennt. Bernd Rühland, Partner der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, weiß: "Nichts kann so günstig übertragen werden wie Kunst." Hier sind Steuerbefreiungen in Höhe von 60, in Einzelfällen gar von 100 Prozent drin. "Kunstwerke können völlig legal genutzt werden, um große Vermögen steuergünstig auf die nächste Generation zu übertragen", erklärt der kunstsinnige Steuerexperte.
Jedoch muss man dabei ein paar Regeln beachten. Wer glaubt, er könne mit jedem beliebigen Werk eines drittklassigen Künstlers Steuern sparen, irrt. Voraussetzung für die Großzügigkeit des Fiskus: Die Erhaltung des Kunstwerks oder einer Sammlung muss im öffentlichen Interesse liegen. "Das ist insbesondere der Fall, wenn ein Museum das Werk als Leihgabe haben will", sagt Rühland. Und: Die Werke müssen in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang der Forschung oder Volksbildung zugänglich sein. "Dabei ist es sogar möglich, dass der neue Besitzer seine Kunstwerke zu Hause behält und nur im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit einem Museum seine Bereitschaft erklärt, das Kunstwerk auszuleihen", so der Anwalt.
Letzte Bedingung für den Steuernachlass: Das Kunstwerk darf frühestens zehn Jahre nach der Übertragung weiterveräußert werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann bleiben laut Erbschaftssteuergesetz 60 Prozent des gemeinen Werts der Kunstwerke von der Steuer verschont. Und bei der Bestimmung dieses Werts ist beileibe nicht der aktuelle am Kunstmarkt zu erzielende Preis ausschlaggebend. "Im Regelfall kann man sich mit der Finanzverwaltung auf einen Wert einigen, der etwa bei 50 Prozent des Marktwerts liegt – in extremen Fällen auch auf Werte von nur noch 25 Prozent", so Rechtsanwalt Rühland. Beispiel gefällig? Ein Sammler schenkt seinem Sohn ein Bild im Wert von einer Million Euro. Der vom Fiskus angesetzte gemeine Wert liegt 50 Prozent darunter. Macht noch 500000 Euro. Hierauf kommt die 60-Prozent-Regel zum Ansatz. Ergebnis: Der für die Versteuerung zugrunde zu legende Wert beträgt nur noch 200000 Euro. Da der Sohn auch den Schenkungssteuerfreibetrag von 205000 Euro für Kinder nutzen kann, wird gar keine Steuer fällig.
Hätte der Vater dagegen das Kunstwerk verkauft und dem Sohn das erlöste Geld geschenkt, wären auf die Million Euro nach Abzug des Freibetrags rund 150000 Euro Schenkungssteuer fällig geworden. Rühland: "Dieses Steuersparmodell wird noch attraktiver, da im Rahmen der Erbschaftssteuerreform diese Regelung unangetastet bleiben soll, während Immobilien künftig höher bewertet werden" (siehe Randspalte).
Doch auch Kleinanleger sollten sich mit Steuertricks beschäftigen. Denn am 1. Januar sinkt der Sparerfreibetrag auf 750 Euro je Person. Nur die Werbungskostenpauschale bleibt mit 51 Euro gleich. (Höhere nachgewiesene Werbungskosten werden anerkannt.) Normale Anleihen, Sparbriefe, Fest- und Tagesgeld werden damit unattraktiver: Wer etwa als Single 3,5 Prozent Zinsen kassiert, kann 2007 nur noch 22885 Euro anlegen, dann sind Freibetrag und Werbungskostenpauschale weg.
Das endgültige Aus bedeutet die Freibetragskürzung in vielen Fällen für Produkte, die Zinsen über mehrere Jahre ansammeln, wie auf- oder abgezinste Sparbriefe und Bundesschatzbriefe Typ B. Bei ihnen müssen Singles schon ab 4000 Euro Anlagesumme damit rechnen, dass am Ende der siebenjährigen Laufzeit auf einen Teil der Zinsen Steuern fällig werden. Tipp: Wer solche "Schätzchen" hat, kann sie nach einem Jahr Haltedauer zurückgeben.
Für Anleihe-Investoren ist also Umschichten angesagt. Am besten in Aktien oder Aktienfonds. Denn bei diesen stammt der Großteil der Rendite aus Kursgewinnen. Die aber sind derzeit nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei. Und Dividenden werden nach dem günstigeren Halbeinkünfteverfahren besteuert. Achtung: Mit Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich das voraussichtlich 2009. Dann wird generell 25 Prozent Abschlagssteuer fällig, unabhängig von der Haltedauer.
Wer sich mit Aktien wegen des größeren Risikos aber nicht anfreunden kann, sollte gezielt nach Anleihen suchen, die unter pari – als unter dem Nennwert – notieren. Wird mit Fälligkeit der Nennwert zurückgezahlt oder steigt der Kurs, können auch hier Kursgewinne nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei eingestrichen werden. Wem das zu aufwendig ist, kann auf steueroptimierte Rentenfonds setzen – etwa den Warburg Bund Trend Dynamic (ISIN: DE000A0HGET2), den Adig Adireth (DE0009769554) oder den Basis-Fonds I FT (DE0008478090).
Vorsicht bei Zerobonds: Bei diesen kassiert das Finanzamt unabhängig von der Haltedauer auch bei Kursgewinnen immer mit. Das heißt: Sie eignen sich nur zur Steuerverschiebung. Etwa dann, wenn die Rente kurz bevorsteht. Denn durch das geringere steuerpflichtige Einkommen im Alter ist meist auch die Steuerlast niedriger.
Weitere Sparmöglichkeit: Freibeträge von Kindern nutzen. Ist der Nachwuchs noch minderjährig, kann er 2007 bis zu 8501 Euro Kapitalertrag steuerfrei einstreichen, bei volljährigen Kindern sind es 7680 Euro. Doch Achtung: Für den Anspruch auf kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse und auf Kindergeld (bei Volljährigen) gelten niedrigere Grenzen. Um die Steuerlast zu mindern, kann also die Übertragung von Depots sinnvoll sein. Allerdings muss das übertragene Vermögen unwiderruflich auf das Kind übergehen.
Auch sonst können innerhalb von Familien Einkünfte verschoben werden. Prinzip: Wer viel verdient, drückt mit Zahlungen an die "arme Verwandtschaft" seine Steuerlast. So können Kinder beispielsweise übertragenes Vermögen als Kredit an Verwandte weiterreichen und die Zinsen steuerfrei kassieren. Diese Praxis wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) höchstrichterlich abgesegnet (Az. IX R 4/04). Auch Verluste aus einer Wohnung, die günstig an eine Unterhalt beziehende Tochter vermietet war, segnete der BFH ab ( Az. R 39/99). Doch Achtung: Die Miete darf nicht zu günstig sein, sonst können nicht mehr alle Kosten abgesetzt werden. Aber 25 Prozent Rabatt auf die marktübliche Miete sind immer drin. Bis zu 44 Prozent sind möglich, wenn plausibel nachgewiesen werden kann, dass trotz Abschlags nach 30 Jahren insgesamt ein Überschuss erzielt werden kann.
Auch Arbeitsverträge mit Verwandten können Steuern mindern. Jedoch sollte auch hier Leistung und Gegenleistung schriftlich fixiert und im Zweifel plausibel belegt werden können.
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-red-
Gruss Ice
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Börsengewinne sind Schmerzengeld. Erst kommen die Schmerzen, dann das Geld...(A.K.)