Künast plant Qualifikationsnachweise für Finanzber

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Künast plant Qualifikationsnachweise für Finanzber

 
25.10.02 06:43

Von Timm Krägenow, Berlin

Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast plant die Einführung eines Qualifikationsnachweises für Finanzberater. Die Verbraucherschutzministerin setzt sich auch für eine Regelung für Optionsgeschäfte ein.

"Im Grunde genommen darf im Moment jeder Finanzberatung machen, auch wenn er vom Thema gar nichts versteht. Manche Berater sind überfordert und können nicht rechnen. Das ist eine große Regelungslücke", sagte Künast im Interview mit der Financial Times Deutschland: "Wir wollen hier eine Qualifikation erreichen, auf die sich die Verbraucher verlassen können. Eine Mindestqualifikation muss immer gegeben sein."


Lösung bei Optionsgeschäften steht noch aus


Mit dem Vorstoß für eine bessere Finanzberatung macht Künast erstmals von ihrem neuen Initiativrecht Gebrauch. Im Koalitionsvertrag hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder der Grünen-Politikerin zugesichert, auch künftig Vorschläge außerhalb ihres ursprünglichen Zuständigkeitsbereiches Ernährung und Landwirtschaft machen zu dürfen. Noch keine Lösung hat Künast für Optionsgeschäfte gefunden, bei denen häufig Risiken verschwiegen werden. "Da suchen wir noch. Das Ziel ist ein einheitlicher Regelungsrahmen", sagte die Ministerin. Bei Haustürgeschäften, Kreditverträgen und Abzahlungsgeschäften gebe es schon heute spezielle Regelungen, die unter bestimmten Umständen eine einfachere Vertragsbeendigung ermöglichten. "Wir brauchen Transparenz in allen Bereichen. Dieser Rahmen muss auch für hochspekulative Geldanlagen gelten, die an Laien verkauft werden. Hier kann man ja noch viel größere Summen in noch kürzerer Zeit verlieren."



Festlegung von Mindestangaben


Festgelegt werden müsse auch, welche Mindestangaben bei Finanzprodukten gemacht werden müssen. "Was ist notwendig, damit die Verbraucher nachrechnen können?", fragte die Verbraucherschutzministerin. Diese notwendigen Informationen sollen künftig auch bei Finanzprodukten gegeben werden. Um Kompetenzen für den wirtschafltichen Verbraucherschutz aufzubauen, will Künast ihr Ministerium umorganisieren. "Dafür brauchen wir rund 20 Leute", sagte die Ministerin.



© 2002 Financial Times Deutschland
C.F.Gauss:

Gibts eigentlich einen Quakifizierungsnachweis

 
25.10.02 07:20
für Bundesminister???

C.F.Gauss:

Quakifizierung klingt zwar gut, es war aber

 
25.10.02 07:22
Qualifizierung gemeint!
mod:

Vom Ansatz her ok., aber ich bezweifel, ob

 
25.10.02 10:44
im Ministerium jemand oder auch Frau Künast
die Materie überhaupt beurteilen kann.
Da kommt sicher wieder unausgegorener
bürokratischer Quatsch raus.
Reila:

Lächerlich, der Qualifikationsnachweis.

 
25.10.02 10:49
Wieviel Mist ist denn von Bankberatern bereits unters Volk gebracht worden? Wieviel Unglück haben die vielen gutgläubigen Kunden gebracht? Und die haben alle eine Bankausbildung - oder beschäftigen deutsche Banken inzwischen ungelernte als Kundenberater?
Hier hilft nicht einmal die Androhung von Strafen. Man müßte auch mal den Willen haben, sie durchzusetzen.

R.  
ruhrpottzocker:

Leute, Qualität ist doch wichtig !

 
25.10.02 10:55

Warum sollte man sie nicht beweisen müssen ?

Also ich finde das gut. So eine Art TÜV für Finanzexperten. Am besten wäre es, man würde das jeden Montag machen. So wie in der Fahrschule versammeln sich dann alle Experten und füllen die entsprechenden Fragebogen aus. Erreicht einer die Mindestpunktzahl nicht, muss er eine Woche Pause machen und eine Gebührt für die Wiederanmeldung bezahlen. Passiert das dreimal, erfolgt eine Eintragung ins Sündenregister.

Überlegt mal, wieviele Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Gute Experten könnten damit werben, noch nie durchgefallen zu sein. Welch Karrierechancen !

Künast plant Qualifikationsnachweise für Finanzber 829406
Reila:

Mit der besten Qualifikation

 
25.10.02 10:59
kann man am besten abzocken. Man muß schließlich wissen wies geht, um die höchsten Provisionen herauszuholen und den Kunden schön einzulullen.
RPZ geh mal zum AWD. Die haben bestimmt ein Top-Ausbildungsprogramm. Und vergiß nicht die Adressen Deiner Verwandten und (Noch-)Freunde mitzunehmen.

R.
mod:

Den Nagel auf den Kopf getroffen! Reila o. T.

 
25.10.02 11:21
Grinch:

Nett gemeint wird aber an dem AfW scheitern,

 
25.10.02 11:39
die Vers. Kaufleute wollen das schon ewig. aber da blocken die ab.

@Reila: Treffer! Versenkt!
Hiob:

Qualifikationsnachweise haben mehrere Effekte

 
25.10.02 12:07

Einer davon ist sicher der Wunsch, daß Kunden besser beraten werden, was immer das sei. Im schlimmsten Fall kann man natürlich auch sagen: "besser über den Tisch gezogen werden können". Hohe Qualifikation ist keine Garantie für Ehrlichkeit oder Wahrhaftigkeit. Dies allerdings kann man dann durch ergänzende gesetzliche Normbildungsprozesse einfordern!

Und genau das ist die zweite Seite von Qualifikationsnachweisen. Keiner der so ein Zertifikat hat, wird sich am Ende damit herausreden können, daß er die Risiken selbst nicht einschätzen konnte! Und selbst wenn es so ist, gilt hier dann nämlich die Regel: hätte er es wissen müssen?

Insgesamt halte ich den Vorschlag also gar nicht mal so schlecht im Sinne des Verbraucherschutzes. Ob die Sache bereits im ersten Anlauf perfekt zu regeln ist, weiß ich nicht. Aber hier kann man dann ja aus den gemachten Erfahrungen lernen und nachregulieren. Das ist allemal besser als gar nichts zu tun!
Grinch:

@Hiob: anderer Nebeneffekt

 
25.10.02 12:11
ist das man den berater bei falschaussagen und oder beratungsfehlern richtig bei den eiern haben kann.
Reila:

Hiob, niemand, der gewerblich tätig ist,

 
25.10.02 12:16
kann sich damit herausreden, daß er Gesetze nicht kennt. "Normbildungsprozesse" klingt zwar schön, ist aber bürokratische Scheiße. Denk nur mal an unser mittelalterliches Handwerkerzunftunwesen, welches zu meisterlichen Preisen führt. Besser wären freier Wettbewerb und Gesetze, die auch durchgesetzt werden. Aber dann bräuchte niemand mehr eine Verbraucherschutzministerin, Verbände, Kammern, Zwangsmitgliedschaften.

Prost

R.
Reila:

Grinch, Unsinn. Das kann man heute schon.

 
25.10.02 12:17
Aber BEWEISEN mußt Du es.

R.
Reila:

Grinch, keine Haftung bei Beratungsfehlern

 
25.10.02 12:29
und Falschaussagen gibt es nur auf einem Gebiet, falls du Dich noch an Wahlkampfaussagen erinnern kannst. Hier trägt den Schaden der Wähler und nicht der falsch Versprechende. Aber für Politiker, die ganze Staaten ruinieren können, sind besondere Qualifikationsanforderungen nicht vorgesehen, nur für Versicherungsverkäufer.

Prost

R.
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