08.01.2001 20:39
Kotauczek kontert YLine-Klage mit Gegenklage
Während YLine-Anwälte über eine friedliche Lösung verhandelten, lief bereits die erste Klage
Von Harald Fercher/Robert Gillinger
"Jetzt sollen die Gerichte klären, wer richtig gehandelt hat", meint Beko-Chef Peter Kotauczek verärgert. Gestern hat er seinen Anwälten das "OK" für die Einbringung einer Klage gegen YLine gegeben. Inhalt: Beko verklagt YLine auf Bruch des im September unterzeichneten "Letter of Intent". Auslöser für die Verärgerung von Kotauczek ist eine bereits am 19. Dezember des Vorjahres von Yline eingebrachte Klage gegen Beko. In dieser Klage wirft YLine dem IT-Dienstleister vor, dass er am 15. Dezember 2000 eine falsche ad Hoc-Mitteilung ausgesandt habe, in der stand, dass der YLine-Vorstand in einem Schreiben, datiert vom 14. Dezember, die Transaktion, sprich Übernahme der Beko-Mehrheit durch Yline, als gescheitert ansieht. Yline konterte wie berichtet noch am gleichen Tag mit einer gegenteiligen Aussendung. An der Easdaq wurde die Yline-Aktie an diesem Tag vom Handel ausgesetzt.
Besonders verärgert ist Beko-Chef Kotauczek darüber, dass YLine die Klage eingebracht hat, während zwischen den Anwälte beider Seiten noch über eine friedliche Konfliktbeilegung verhandelt wurde, um eine Klagsflut zu verhindern.
Kotauczek, der ursprünglich auf Klagen verzichten wollte, will vor Gericht vor allem feststellen lassen, wer den Vorvertrag gebrochen hat. Um nicht den Eindruck zu erwecken, die finanziell potente Beko wolle YLine erdrücken, wolle er nicht die gesamte Break-up Fee (kolportiert wird eine Summe in dreistelliger Millionenhöhe) einklagen, meint Kotauczek.: "Es geht mir vor allem um die Wahrheit."
Morgen entscheidet sich dann, ob die Klagsflut weiter geht. "Bis Mittwoch haben wir Beko eine Nachfrist gesetzt", sagt YLine-Chef Werner Böhm, bis dahin will er mit Beko "sauber" aus den Vorverträgen kommen, ein Gang vors Gericht sei sonst möglich. Hinfälllig ist auf jeden Fall die bei er letzten YLine-Hauptversammlung beschlossene Erhöhung des genehmigtes Grundkapitals, die Yline für den Beko-Deal gebraucht hätte. "Eine feindliche Übernahme kommt für uns nicht in Frage", sagt Böhm.
Quelle: www.wirtschaftsblatt.at
Viele Grüße
Guru Brauni
Kotauczek kontert YLine-Klage mit Gegenklage
Während YLine-Anwälte über eine friedliche Lösung verhandelten, lief bereits die erste Klage
Von Harald Fercher/Robert Gillinger
"Jetzt sollen die Gerichte klären, wer richtig gehandelt hat", meint Beko-Chef Peter Kotauczek verärgert. Gestern hat er seinen Anwälten das "OK" für die Einbringung einer Klage gegen YLine gegeben. Inhalt: Beko verklagt YLine auf Bruch des im September unterzeichneten "Letter of Intent". Auslöser für die Verärgerung von Kotauczek ist eine bereits am 19. Dezember des Vorjahres von Yline eingebrachte Klage gegen Beko. In dieser Klage wirft YLine dem IT-Dienstleister vor, dass er am 15. Dezember 2000 eine falsche ad Hoc-Mitteilung ausgesandt habe, in der stand, dass der YLine-Vorstand in einem Schreiben, datiert vom 14. Dezember, die Transaktion, sprich Übernahme der Beko-Mehrheit durch Yline, als gescheitert ansieht. Yline konterte wie berichtet noch am gleichen Tag mit einer gegenteiligen Aussendung. An der Easdaq wurde die Yline-Aktie an diesem Tag vom Handel ausgesetzt.
Besonders verärgert ist Beko-Chef Kotauczek darüber, dass YLine die Klage eingebracht hat, während zwischen den Anwälte beider Seiten noch über eine friedliche Konfliktbeilegung verhandelt wurde, um eine Klagsflut zu verhindern.
Kotauczek, der ursprünglich auf Klagen verzichten wollte, will vor Gericht vor allem feststellen lassen, wer den Vorvertrag gebrochen hat. Um nicht den Eindruck zu erwecken, die finanziell potente Beko wolle YLine erdrücken, wolle er nicht die gesamte Break-up Fee (kolportiert wird eine Summe in dreistelliger Millionenhöhe) einklagen, meint Kotauczek.: "Es geht mir vor allem um die Wahrheit."
Morgen entscheidet sich dann, ob die Klagsflut weiter geht. "Bis Mittwoch haben wir Beko eine Nachfrist gesetzt", sagt YLine-Chef Werner Böhm, bis dahin will er mit Beko "sauber" aus den Vorverträgen kommen, ein Gang vors Gericht sei sonst möglich. Hinfälllig ist auf jeden Fall die bei er letzten YLine-Hauptversammlung beschlossene Erhöhung des genehmigtes Grundkapitals, die Yline für den Beko-Deal gebraucht hätte. "Eine feindliche Übernahme kommt für uns nicht in Frage", sagt Böhm.
Quelle: www.wirtschaftsblatt.at
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