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20.04.00 08:52
Steuerzahler-Bund: Finanzamt mit am Aktienkauf
beteiligen

CHEMNITZ (dpa-AFX) - Das Finanzamt kann beim Aktienkauf an den anfallenden Werbungskosten beteiligt werden. Kosten
für Erwerb, Sicherung und Erhaltung von Kapitaleinnahmen können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, rät
der Bund der Steuerzahler vor dem Hintergrund des anhaltenden Börsenfiebers. Dabei müsse jedoch ein direkter Bezug zu
steuerpflichtigen Kapitalerträgen bestehen.

So können Börsenzeitschriften mit reinen Wertpapierinformationen, spezielle Software, Reisekosten zu Gesellschafter- oder
Aktionärsversammlungen oder Beratungskosten geltend gemacht werden. Auch Schuldzinsen bei Kreditaufnahmen für den
Erwerb von Wertpapieren, Kontoführungs- und Depotgebühren könnten vom Finanzamt anerkannt werden, hieß es von den
Steuer-Experten.

Allerdings versage das Finanzamt den Werbungskostenabzug, wenn diese Aufwendungen getätigt werden, um von
Wertsteigerungen des Kapitalvermögens zu profitieren. Grundsätzlich gehören auch Anschaffungs- und
Anschaffungsnebenkosten wie Maklergebühren, Provisionen und Spesen beim Erwerb von Kapitalanlagen nicht zu den
Werbungskosten./ro/DP

                                          info@dpa-AFX.d
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