T-Aktionäre können in USA klagen
Deutsche T-Aktionäre, die sich mit dem dritten Börsengang der Telekom übervorteilt fühlen, können in den USA vor Gericht ziehen.
Deutsche Telekom-Aktionäre haben einem Bericht zufolge gute Chancen, die Telekom in den USA auf Schadenersatz zu verklagen. Nicht nur US-Anleger, sondern auch deutsche Anteilseigner könnten in den Vereinigten Staaten klagen, sagte der Berliner Börsenrechts-Experte, Hans-Peter Schwintowski, dem Tagesspiegel vom Samstag. Da das US-Recht anlegerfreundlicher sei als die deutschen Vorschriften, sei eine Klage in den USA «ein scharfes Schwert», sagte der Professor für Bank- und Börsenrecht an der Humboldt-Universität.
In Deutschland drohen der Telekom Sammelklagen wegen Emissionsbetrugs. Die Telekom steht unter dem Verdacht, bei dem Börsengang vor drei Jahren Risiken verschwiegen zu haben. Der Börsenprospekt zum dritten Börsengang im Sommer 2000 soll fehlerhaft und unvollständig gewesen sein.
Risiko Kosten in den USA
Eine Klage in den USA ist aber nicht ohne Risiko. Dort müssten alle Prozessbeteiligten ihre Kosten selber tragen, auch die Gewinner, warnte Schwintowski. Zudem dürften die deutschen Rechtsschutzversicherungen wohl keinen Versicherungsschutz leisten.
Stein des Anstoßes war im Februar ein Bericht des Fernsehmagazins «Report Mainz». Darin wurden gravierende Vorwürfe gegen das frühere Telekom-Management und den Bund als Großaktionär erhoben. Der damalige Telekom-Finanzvorstand Joachim Kröske soll die Vorstandskollegen und den Aufsichtsrat im September 1999 eindringlich darauf hingewiesen haben, dass der Kurs der T-Aktie und der Kaufpreis für das britische Mobilfunk-Unternehmen One2One seiner Ansicht nach weit überhöht ist. Auch der Aufsichtsrat, und mit ihm die beiden Vertreter des Bundes in dem Gremium, seien über die Bedenken informiert gewesen. (nz)