wer kennt sich aus ?
stimmt es, das man, wenn man heute die wandelanleihe (übrigens ohne stückzinsberechnung wegen des insolvenzverfahrens) kauft, man mit dem vollen NOMINALbetrag wie alle anderen gläubiger behandelt wird ? wenn dem so ist, bleibt für die aktie definitiv zero als wert aus der insolvenz übrig. die wandel dagegen (ungefähr 50 mio E NOMINAL noch ausstehend) ist derzeit für unter 10 % zu haben = 5 mio E effektiver derzeitiger wert. die börsenkapitalisierung der aktie dagegen noch fast 20 mio E.
wenn die firma wirklich noch diese 20 mio E der aktienkapitalisierung als insolvenzmasse hätte, müsste die wandelanleihe doch bei (20 mio E vermögen dividiert durch 50 mio wandelanleihe nominal) 40% stehen. jeder aktionär müsste doch dann dringend in die aktie verkaufen und die wandel kaufen.
gibts einen gedankenfehler in meiner rechnung, wenn ja : wo ?
stimmt es, das man, wenn man heute die wandelanleihe (übrigens ohne stückzinsberechnung wegen des insolvenzverfahrens) kauft, man mit dem vollen NOMINALbetrag wie alle anderen gläubiger behandelt wird ? wenn dem so ist, bleibt für die aktie definitiv zero als wert aus der insolvenz übrig. die wandel dagegen (ungefähr 50 mio E NOMINAL noch ausstehend) ist derzeit für unter 10 % zu haben = 5 mio E effektiver derzeitiger wert. die börsenkapitalisierung der aktie dagegen noch fast 20 mio E.
wenn die firma wirklich noch diese 20 mio E der aktienkapitalisierung als insolvenzmasse hätte, müsste die wandelanleihe doch bei (20 mio E vermögen dividiert durch 50 mio wandelanleihe nominal) 40% stehen. jeder aktionär müsste doch dann dringend in die aktie verkaufen und die wandel kaufen.
gibts einen gedankenfehler in meiner rechnung, wenn ja : wo ?