Keine Aktien - trotzdem Gebühren?
Wer nichts bekommen hat, muss auch nicht dafür zahlen. Hört sich logisch an, oder? Bei Neuemissionen ist das leider nicht die Regel. Die Stiftung Warentest beschuldigt Banken und Sparkassen deshalb der Abzockerei.
Banken und Sparkassen hätten versucht, bei erfolglosen Zeichnungsaufträgen Gebühren zwischen 15 und 30 Mark zu kassieren. Nun, ob das so weitergeht, steht noch nicht fest - die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will jetzt einen Musterprozess gegen die sechs beschuldigten Institute führen - jedenfalls wenn diese nicht nachgeben und ihren Kunden die Gebühren nicht rückerstatten. Die Argumentation der Verbraucherschützer: Wenn Kunden bei Aktienemissionen leer ausgingen, dann hätten auch die Geldinstitute keinen Anspruch auf ein Entgelt.
Das Makabre an diesem Verfahren ist, so meinen die Verbraucherschützer, ist die Tatsache, dass die Banken damit ganz gut verdienen - und mitunter sogar um ein Vielfaches mehr als mit den üblichen einprozentige Provisionen für den tatsächlich zustande gekommenen Aktienkauf einbringe.
Seien Sie also wachsam! Achten Sie darauf, dass Sie nicht für etwas bezahlen, was Sie gar nicht bekommen haben! Falls Sie bereits Gebühren gezahlt haben, können Sie bei der Verbraucherzentrale einen Musterbrief anfordern, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern können. Das Schreiben können Sie per Faxabruf unter der Nummer 0190-5100101014 abrufen.