Die Verbraucherzentrale Berlin hat am Donnerstag vor Anbietern „atypisch stiller Beteiligungen“ gewarnt. „Diese Anlageform hat sich zur Abzock-Masche Nummer Eins der Kapitalanlagehaie des Grauen Kapitalmarktes herausgebildet“, teilten die Verbraucherschützer mit.
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) schloss sich der generellen Warnung vor Beteiligungen dieser Art nicht an, mahnte die Investoren aber zur Vorsicht. BAWe-Sprecherin Regina Nößner sagte, diese Anlageform sei prinzipiell ein wirtschaftlich legitimes Instrument. „Allerdings sollten die Anleger immer vorsichtig sein, wem sie ihr Geld anvertrauen, und sich die Anbieter genau anschauen“, fügte sie hinzu.
Die Anbieter atypisch stiller Beteiligungen - die beispielsweise per Mundpropaganda oder durch Vertreter Kunden gewinnen - unterliegen der Verbraucherzentrale zufolge keiner staatlichen Kontrolle. Gleichzeitig werde diese Beteiligungsform aber steuerlich gefördert. Nößner erläuterte, diese Anlageform falle nicht unter das Verkaufsprospektgesetz für Wertpapiere und unterliege auch nicht der Börsenaufsicht. Vorsicht sei immer geboten. „Wenn ein Angebot zu lukrativ zu sein scheint, um wahr zu sein, ist es meist auch nicht wahr.“
Bei einer stillen Beteiligung ist ein Anleger an einem Unternehmen beteiligt und muss dabei auch einen möglichen Verlust mittragen, ohne dass er in dem Unternehmen eine Gestaltungsmöglichkeit hat. Der wesentliche Unterschied zwischen typischer und atypischer stiller Gesellschaft liegt in der steuerlichen Einordnung. Der atypisch stille Gesellschafter erzielt steuerrechtlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern gewerbliche Einkünfte. Als Grauer Kapitalmarkt werden alle Aktivitäten betrachtet, die außerhalb der Kontrolle der zwei Aufsichtsämter liegen.
Volker Pietsch, Finanzexperte bei der Berliner Verbraucherzentrale, kritisierte die Haltung der Politik zum Grauen Kapitalmarkt. „Der Staat hat die Steigbügelhalterfunktion zur Vermögensvernichtung eingenommen.“ Angesichts der steuerlichen Förderung gingen Investoren davon aus, der Staat habe die Seriösität der Anbieter überprüft. Das eingesetzte Geld sei jedoch durch keinerlei Einlagensicherungssysteme geschützt. „Im Falle einer Firmenpleite haftet der Anleger meist sogar noch mit weiteren Nachschusspflichten“, warnen die Berliner Verbraucherschützer. Dies habe in den letzten zehn Jahren Hunderttausenden von Sparern insgesamt Milliarden gekostet.
Nun sei durch die gemeinsame europäische Währung der Vormarsch unseriöser Anbieter in die gesamte Euro-Zone bereits im Gange, sagte Pietsch außerdem. In Frankreich, wo ein hohes Maß an staatlicher Kontrolle einen Grauen Kapitalmarkt bislang nicht zugelassen habe, würden die Anleger nun besonders unvorbereitet mit unseriösen Anbietern konfrontiert.
Quelle: wiwo.de / Reuters
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) schloss sich der generellen Warnung vor Beteiligungen dieser Art nicht an, mahnte die Investoren aber zur Vorsicht. BAWe-Sprecherin Regina Nößner sagte, diese Anlageform sei prinzipiell ein wirtschaftlich legitimes Instrument. „Allerdings sollten die Anleger immer vorsichtig sein, wem sie ihr Geld anvertrauen, und sich die Anbieter genau anschauen“, fügte sie hinzu.
Die Anbieter atypisch stiller Beteiligungen - die beispielsweise per Mundpropaganda oder durch Vertreter Kunden gewinnen - unterliegen der Verbraucherzentrale zufolge keiner staatlichen Kontrolle. Gleichzeitig werde diese Beteiligungsform aber steuerlich gefördert. Nößner erläuterte, diese Anlageform falle nicht unter das Verkaufsprospektgesetz für Wertpapiere und unterliege auch nicht der Börsenaufsicht. Vorsicht sei immer geboten. „Wenn ein Angebot zu lukrativ zu sein scheint, um wahr zu sein, ist es meist auch nicht wahr.“
Bei einer stillen Beteiligung ist ein Anleger an einem Unternehmen beteiligt und muss dabei auch einen möglichen Verlust mittragen, ohne dass er in dem Unternehmen eine Gestaltungsmöglichkeit hat. Der wesentliche Unterschied zwischen typischer und atypischer stiller Gesellschaft liegt in der steuerlichen Einordnung. Der atypisch stille Gesellschafter erzielt steuerrechtlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern gewerbliche Einkünfte. Als Grauer Kapitalmarkt werden alle Aktivitäten betrachtet, die außerhalb der Kontrolle der zwei Aufsichtsämter liegen.
Volker Pietsch, Finanzexperte bei der Berliner Verbraucherzentrale, kritisierte die Haltung der Politik zum Grauen Kapitalmarkt. „Der Staat hat die Steigbügelhalterfunktion zur Vermögensvernichtung eingenommen.“ Angesichts der steuerlichen Förderung gingen Investoren davon aus, der Staat habe die Seriösität der Anbieter überprüft. Das eingesetzte Geld sei jedoch durch keinerlei Einlagensicherungssysteme geschützt. „Im Falle einer Firmenpleite haftet der Anleger meist sogar noch mit weiteren Nachschusspflichten“, warnen die Berliner Verbraucherschützer. Dies habe in den letzten zehn Jahren Hunderttausenden von Sparern insgesamt Milliarden gekostet.
Nun sei durch die gemeinsame europäische Währung der Vormarsch unseriöser Anbieter in die gesamte Euro-Zone bereits im Gange, sagte Pietsch außerdem. In Frankreich, wo ein hohes Maß an staatlicher Kontrolle einen Grauen Kapitalmarkt bislang nicht zugelassen habe, würden die Anleger nun besonders unvorbereitet mit unseriösen Anbietern konfrontiert.
Quelle: wiwo.de / Reuters