K O L U M N E
Von den USA lernen
Das Thema Insiderverkäufe erregt nicht erst seit dem Verdacht gegen Amazon-Chef Jeff Bezos die Gemüter. Deutschland muss sich an dem strengeren Reglement in den USA orientieren, meint Georg Thilenius.
Es werden immer wieder Vorwürfe laut, dass Insider, die über das Geschehen im Unternehmen mehr wissen als die Allgemeinheit, dieses privilegierte Wissen zum vorzeitigen Verkauf ihrer Aktien nutzen.
In Deutschland verpflichten sich Insider, während einer bestimmten Phase nach einer Neuemission, zum Beispiel innerhalb von sechs Monaten danach, keine Aktien dieser Emission zu verkaufen. Diese Verpflichtung gilt gegenüber dem Bankenkonsortium, das die Neuemission vertreibt. Bei EM.TV spielt diese Frage eine große Rolle. Nach dieser Halteperiode bestehen dann keine Beschränkungen mehr.
In USA gelten ganz andere Regeln: Dort müssen alle Mitarbeiter eines Unternehmens, aber auch Aufsichtsräte, Großaktionäre und Berater die Absicht eines Aktienverkaufs auch nach der Halteperiode an die Börsenaufsicht SEC melden. Die Meldung, das sogenannte Form 144 filing, muss die Zahl der zu verkaufenden Aktien und den voraussichtlichen Termin des Verkaufs enthalten. Diese Meldungen werden veröffentlicht.
Das Abgeben einer Meldung bedeutet natürlich nicht, dass die genannten Aktien dann auch tatsächlich verkauft werden. Aber ein Investor, der sich für ein Unternehmen interessiert, kann so erfahren, wer aus dessen Umkreis Aktien verkauft.
Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens können viele Gründe haben. Wenn aber mehrere Insider größere Positionen verkaufen, kann es einen Grund geben, den die Allgemeinheit noch nicht kennt. Vielleicht geht der Auftragseingang zurück oder es kommt neue Konkurrenz auf. Investoren fragen dann, warum sie Aktien eines Unternehmens kaufen sollen, die der Vorstand persönlich gerade verkauft.
Falls für Deutschland strengere Regeln gefordert werden, bietet es sich an, das amerikanische Modell zu übernehmen.
gruß
proxi
Von den USA lernen
Das Thema Insiderverkäufe erregt nicht erst seit dem Verdacht gegen Amazon-Chef Jeff Bezos die Gemüter. Deutschland muss sich an dem strengeren Reglement in den USA orientieren, meint Georg Thilenius.
Es werden immer wieder Vorwürfe laut, dass Insider, die über das Geschehen im Unternehmen mehr wissen als die Allgemeinheit, dieses privilegierte Wissen zum vorzeitigen Verkauf ihrer Aktien nutzen.
In Deutschland verpflichten sich Insider, während einer bestimmten Phase nach einer Neuemission, zum Beispiel innerhalb von sechs Monaten danach, keine Aktien dieser Emission zu verkaufen. Diese Verpflichtung gilt gegenüber dem Bankenkonsortium, das die Neuemission vertreibt. Bei EM.TV spielt diese Frage eine große Rolle. Nach dieser Halteperiode bestehen dann keine Beschränkungen mehr.
In USA gelten ganz andere Regeln: Dort müssen alle Mitarbeiter eines Unternehmens, aber auch Aufsichtsräte, Großaktionäre und Berater die Absicht eines Aktienverkaufs auch nach der Halteperiode an die Börsenaufsicht SEC melden. Die Meldung, das sogenannte Form 144 filing, muss die Zahl der zu verkaufenden Aktien und den voraussichtlichen Termin des Verkaufs enthalten. Diese Meldungen werden veröffentlicht.
Das Abgeben einer Meldung bedeutet natürlich nicht, dass die genannten Aktien dann auch tatsächlich verkauft werden. Aber ein Investor, der sich für ein Unternehmen interessiert, kann so erfahren, wer aus dessen Umkreis Aktien verkauft.
Verkäufe von Aktien des eigenen Unternehmens können viele Gründe haben. Wenn aber mehrere Insider größere Positionen verkaufen, kann es einen Grund geben, den die Allgemeinheit noch nicht kennt. Vielleicht geht der Auftragseingang zurück oder es kommt neue Konkurrenz auf. Investoren fragen dann, warum sie Aktien eines Unternehmens kaufen sollen, die der Vorstand persönlich gerade verkauft.
Falls für Deutschland strengere Regeln gefordert werden, bietet es sich an, das amerikanische Modell zu übernehmen.
gruß
proxi