Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre fordert Prüfung von EM.TV-Prospekten
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) fordert, dass die Börsenprospekte von EM.TV geprüft werden sollen. Das sagte Reinhild Keitel von der SdK am Montag in Frankfurt im Gespräch mit dpa-AFX. Besonders der Prospekt zur Kapitalerhöhung 1999 und zur Begebung der Wandelanleihe 2000 sollte geprüft werden. Die Schutzgemeinschaft rechnet damit, dass genau in diesen beiden Prospekten "unrichtige Angaben" stehen. Es sei nicht auszuschließen, dass sich daraus Haftungsansprüche ergeben könnten. In seiner jüngsten Ausgabe hatte die Zeitung "Euro am Sonntag" berichtet, dass dem Filmlizenz-Händler Klagen wegen falschen Angaben in Börsenprospekten ins Haus stehen. Die Zeitung mutmaßt, dass auch die Banken prüfen könnten, ob die Papiere, die EM.TV bei der Beantragung von Krediten vorgelegt hat, ihre Richtigkeit haben. Möglicherweise könnten auch die Kreditinstitute Haftungsansprüche stellen. Darüber sei allerdings noch nichts bekannt. Außerdem müsse geprüft werden, welche Rolle die Wirtschaftspr üfungsgesellschaft hier gespielt hat, sagte Keitel. Sie habe die "Pflicht, den Lagebericht des Unternehmens und das Risikomanagement zu überprüfen". Die Schutzgemeinschaft fordert darüber hinaus, das "Publikationsverhalten" von EM.TV zu untersuchen und vor allem die Aktienumsätze, um herauszufinden, ob die Familie Haffa in letzter Zeit größere Verkäufe getätigt habe. Relativ gering sei die Chance, möglicherweise den Banken nachzuweisen, ob sie "wider besseres Wissen Analysen mit optimistischem Grundton" veröffentlicht haben./aka/kh/mr
Der letzte Satz ist auch gut.
mfg
gere1
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) fordert, dass die Börsenprospekte von EM.TV geprüft werden sollen. Das sagte Reinhild Keitel von der SdK am Montag in Frankfurt im Gespräch mit dpa-AFX. Besonders der Prospekt zur Kapitalerhöhung 1999 und zur Begebung der Wandelanleihe 2000 sollte geprüft werden. Die Schutzgemeinschaft rechnet damit, dass genau in diesen beiden Prospekten "unrichtige Angaben" stehen. Es sei nicht auszuschließen, dass sich daraus Haftungsansprüche ergeben könnten. In seiner jüngsten Ausgabe hatte die Zeitung "Euro am Sonntag" berichtet, dass dem Filmlizenz-Händler Klagen wegen falschen Angaben in Börsenprospekten ins Haus stehen. Die Zeitung mutmaßt, dass auch die Banken prüfen könnten, ob die Papiere, die EM.TV bei der Beantragung von Krediten vorgelegt hat, ihre Richtigkeit haben. Möglicherweise könnten auch die Kreditinstitute Haftungsansprüche stellen. Darüber sei allerdings noch nichts bekannt. Außerdem müsse geprüft werden, welche Rolle die Wirtschaftspr üfungsgesellschaft hier gespielt hat, sagte Keitel. Sie habe die "Pflicht, den Lagebericht des Unternehmens und das Risikomanagement zu überprüfen". Die Schutzgemeinschaft fordert darüber hinaus, das "Publikationsverhalten" von EM.TV zu untersuchen und vor allem die Aktienumsätze, um herauszufinden, ob die Familie Haffa in letzter Zeit größere Verkäufe getätigt habe. Relativ gering sei die Chance, möglicherweise den Banken nachzuweisen, ob sie "wider besseres Wissen Analysen mit optimistischem Grundton" veröffentlicht haben./aka/kh/mr
Der letzte Satz ist auch gut.
mfg
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