Jetzt haben Sie Haffa an den Eiern

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cabby:

Jetzt haben Sie Haffa an den Eiern

 
11.05.02 22:32
München, 11. Mai (Reuters) - Die ehemaligen Vorstände und Gründer des einstigen Börsenstars EM.TV & Merchandising AG, Thomas und Florian Haffa, werden sich Presseberichten zufolge wegen Kursbetrugs vor Gericht verantworten müssen.
Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I habe die 122-seitige Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen, berichteten die beiden Nachrichtenmagazine "Focus" und "Der Spiegel" vorab am Samstag übereinstimmend aus ihren ANZEIGE
 
Montagsausgaben. Mit einem Beginn des voraussichtlich mehrwöchigen Prozesses sei vor Herbst aber nicht zu rechnen. Beim Landgericht war am Samstag niemand zu erreichen. Auch eine Stellungnahme von EM.TV war am Samstag zunächst nicht zu erhalten. Die beiden Ex-Vorstände des Unternehmens haben in der Vergangenheit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft jedoch stets zurückgewiesen.

Der Aktienkurs von EM.TV war im Herbst 2000 nach einer überraschenden Gewinnwarnung um mehr als 90 Prozent eingebrochen. Derzeit laufen gegen das Unternehmen deshalb auch mehrere Schadensersatzverfahren, wobei hiervon bereits einige wegen mangelnder Grundlage abgewiesen worden sind. Haffa selbst hat wesentliche Teile seines Aktienpakets zu Jahresbeginn an den neuen EM.TV-Chef Werner Klatten verkauft.


MAGAZIN - DSW HAT EBENFALLS STRAFANZEIGE GESTELLT

Dem "Spiegel" zufolge wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Unternehmenschef Thomas Haffa und seinem als Finanzvorstand tätigen Bruder unter anderem vor, für die bewusste Bekanntgabe falscher Geschäftszahlen verantwortlich zu sein. Weiter hieß es, im Rahmen des Verfahrens dürften auch der 75-jährige Medien-Mogul Leo Kirch, dessen Imperium kürzlich in Teilen Insolvenz angemeldet hat, sein Vertrauter Dieter Hahn sowie ProSiebenSat.1-Chef Urs Rohner als Zeugen vorgeladen werden. Bei einer Verurteilung könnten den Haffa-Brüdern nach Angaben des Nachrichtenmagazins bis zu drei Jahren Haft drohen.

Unterdessen berichtet der "Focus", die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) habe ebenfalls Strafanzeige gegen EM.TV gestellt, weil die Kirch-Gruppe für einen Bankkredit auch den 16,7-prozentigen Anteil von EM.TV an der Formel 1 verpfändet hatte. Das Geschäft war damals nur durch die persönlichen Beziehungen zwischen Thomas Haffa und Leo Kirch zu Stande gekommen. EM.TV hat bereits angekündigt, dass im Falle einer zwangsweisen Verwertung des Pfands Sonderabschreibungen von bis zu 256 Millionen Euro drohen. "Für uns gibt es keine ersichtliche Gegenleistung dafür, dass EM.TV seine Anteile an der Formel 1 für Kirch verpfändet hat", zitiert der "Focus" DSW-Landesgeschäftsführerin Daniela Bergdolt.

Die EM.TV-Aktie, einst weit über 100 Euro wert, war am Freitag mit 1,43 Euro aus dem Handel gegangen.

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Reinyboy:

....und nun mal kräftig ruckartig ziehen..........

 
12.05.02 11:08
slimfast:

Hochtief kaufen!

 
12.05.02 14:26
Es müssen neue Knäste her. Comroad, Infomatec, EMTV und wie sie alle noch heißen, das könnte die Baubranche ankurbeln.
Hörny:

Knast ? wofür ?

 
13.05.02 12:54
Welche Vorstand bzw ehemalige Vorstand ist den schon verurteilt worden ?
Und wenn, dann doch nur zu geringen Geldstrafen, die aus der Protokasse
bezahlt werden können. Den Brüdern Haffa bleibt selbst bei einer Verurteilung noch genug Kohle für den Rest des Lebens übrig.
Eventuell können die sich keinen Privat-Koch mehr leisten....
Aber was solls....

Gruß aus der Sonne

Hörny
Tradingman:

Urteil interessant für Schadensersatzklagen

 
13.05.02 13:25
Die paar Schadensersatzurteile, die bisher in 1. Instanz  verloren worden, weil die "kleinen" Richter in den Amtsgerichten sich nicht trauten, Präzedenzfälle zu statuieren, könnten jetzt mit einer strafrechtlichen Verurteilung eine neue Dimension erhalten.

Die bisherigen Klagen, die auf § 823 BGB beruhten, scheiterten am Nachweis der vorsätzlichen (!) Falschaussage zur Lage der Firma durch die Haffa-Brüder.

Da Haffa nachweislich EM.TV-Aktien eine Woche nach seinen positiven Aussagen über seine Firma in Größenordnungen verkaufte, dürfte ein Nachweis des Vorsatzes für die Staatsanwaltschaft leichter fallen.

Damit erübrigt sich dann der bisher mühselige und teure Nachweis des Vorsatzes bei den Zivilklagen.

Die Ablehnungsgründe bei den bisherigen Urteilen, daß Aktien steigen und fallen können und der Aktionär dies wissen müsse, kann ich sowieso nicht nachvollziehen und gehen meiner Meinung am Thema vorbei.

Tradinggrüsse
Tradingman:

Kursbetrug (Der Spiegel)

 
13.05.02 20:04
Jetzt haben Sie Haffa an den Eiern 661968

Richterin lässt Klage gegen Haffa-Brüder zu

Die EM.TV-Gründer Thomas und Florian Haffa stehen voraussichtlich im Herbst in München vor Gericht. Die Brüder weisen jedoch den Vorwurf des Kursbetrugs weit von sich: "Wir wissen, dass wir uns nicht strafbar gemacht haben."

München - Am Freitag beschloss die zuständige Richterin der Wirtschaftsstrafkammer am
Landgericht München 1, Huberta Knöringer, die 122-seitige Anklageschrift gegen die einstigen
Börsenstars, die bereits im vergangenen November eingereicht wurde, "in vollem Umfang zur
Hauptverhandlung zuzulassen". Das berichtet DER SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, wurden schon bei den Ermittlungen prominente Medien-Manager wie der gescheiterte Firmengründer Leo Kirch, sein Vertrauter Dieter Hahn oder ProSiebenSat.1-Chef Urs Rohner als Zeugen vernommen. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müssten die gefallenen Stars mit bis zu drei Jahren Haft oder einer hohen Geldstrafe rechnen.

Die beschuldigten Brüder wehren sich jedoch gegen die Vorwürfe. In einer Erklärung vom Sonntag schreiben sie: "Das weitere Verfahren wird zeigen, dass wir zu keinem Zeitpunkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der EM.TV bewusst unrichtig dargestellt haben." Sie seien zuversichtlich, dass das Gericht ihren Beitrag zur Wahrheitsfindung objektiv würdigen werde.

Ein von ihren Verteidigern vorgelegtes Gutachten komme zu dem Ergebnis, "dass die von uns zwischen August und November 2000 getroffenen Aussagen über die Vermögenslage und Prognosen mit den Anforderungen des Rechts der internationalen Rechnungslegung vereinbar waren". Unter anderem sollen laut Anklage im Jahr 2000 unrichtige Halbjahreszahlen bekannt gegeben worden sein.

Vom Ausgang des Verfahrens könnten EM.TV-Anleger profitieren. Sie hätten Chancen, zumindest einen Teil ihrer teils enormen Verluste einzuklagen, schreibt das Magazin. Bisher sind Klagen von Aktionären auf Entschädigung für Kursverluste gegen EM.TV erfolglos geblieben.
 
Elan:

Haffa hat Eier?

 
13.05.02 20:09




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