Sanktionen gegen Arbeitsunwillige geplant
Hartz-Kommission legt Kanzler Schröder Zwischenergebnisse vor
Berlin – Bundeskanzler Schröder will das Abschlusskonzept der Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarkts offenbar ohne Abstriche übernehmen. Seine gestrigen Beratungen mit der Kommission blieben allerdings ohne sichtbare Ergebnisse. Schröder zeigte sich dennoch optimistisch, dass das parteiübergreifend zusammengesetzte Gremium zu einer Einigung kommt. Er hatte am Dienstag einen Zwischenbericht der Kommission erhalten.
Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen gibt es in der Hartz-Kommission weiter Streit um die Frage der Bezugsdauer der Arbeitslosenunterstützung. Als Kompromisslinie zeichnet sich eine Verschärfung der individuellen Sanktionsmöglichkeiten für arbeitsunwillige Arbeitslose ab. Dann könne auf allgemeine Leistungskürzungen verzichtet werden. Auch die konkrete Ausgestaltung der Personalserviceagenturen, der Zumutbarkeitskriterien, der Billigjobs und der Ich-AGs, mit denen sich Arbeitslose selbstständig machen sollen, sind noch umstritten. „Das ist alles noch nicht ausdiskutiert“, sagte ein Kommissionsmitglied der WELT. Deshalb plane die Kommission zwei zusätzliche Treffen, um ihren Abschlussbericht pünktlich am 16. August vorlegen zu können.
Vom Tisch ist dagegen die ursprünglich geplante Pauschalierung des Arbeitslosengeldes in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit. Hier gebe es verfassungsrechtliche Probleme, hieß es. Mit einer Signaturkarte lasse sich zudem die erhoffte Entlastung der Arbeitsämter bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ebenfalls erzielen. DW/svb
Hartz-Kommission legt Kanzler Schröder Zwischenergebnisse vor
Berlin – Bundeskanzler Schröder will das Abschlusskonzept der Hartz-Kommission zur Reform des Arbeitsmarkts offenbar ohne Abstriche übernehmen. Seine gestrigen Beratungen mit der Kommission blieben allerdings ohne sichtbare Ergebnisse. Schröder zeigte sich dennoch optimistisch, dass das parteiübergreifend zusammengesetzte Gremium zu einer Einigung kommt. Er hatte am Dienstag einen Zwischenbericht der Kommission erhalten.
Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen gibt es in der Hartz-Kommission weiter Streit um die Frage der Bezugsdauer der Arbeitslosenunterstützung. Als Kompromisslinie zeichnet sich eine Verschärfung der individuellen Sanktionsmöglichkeiten für arbeitsunwillige Arbeitslose ab. Dann könne auf allgemeine Leistungskürzungen verzichtet werden. Auch die konkrete Ausgestaltung der Personalserviceagenturen, der Zumutbarkeitskriterien, der Billigjobs und der Ich-AGs, mit denen sich Arbeitslose selbstständig machen sollen, sind noch umstritten. „Das ist alles noch nicht ausdiskutiert“, sagte ein Kommissionsmitglied der WELT. Deshalb plane die Kommission zwei zusätzliche Treffen, um ihren Abschlussbericht pünktlich am 16. August vorlegen zu können.
Vom Tisch ist dagegen die ursprünglich geplante Pauschalierung des Arbeitslosengeldes in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit. Hier gebe es verfassungsrechtliche Probleme, hieß es. Mit einer Signaturkarte lasse sich zudem die erhoffte Entlastung der Arbeitsämter bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ebenfalls erzielen. DW/svb