Gericht gibt Jack White im Prospekthaftungs-Streit mit Julius Bär Recht
22.11.2002 17:30:10, dpa-AFX Internet (ADL)
ZÜRICH (dpa-AFX) - Das Landgericht Frankfurt hat Jack White im Streit um
Prospekthaftung mit der Julius Bär Kapitalanlage AG Recht gegeben. Wie Julius
Bär am Freitag mitteilte, will das Investmenthaus Berufung einlegen. Dem
Filmproduzenten Jack White stünde kein Schadensersatz zu.
Das Bankhaus habe sich im April vergangenen Jahres von ihrem Fondsmanager
Kurt Ochner getrennt, teilte die mit dem Fall beauftragte Kanzlei Nieding +
Barth mit. Der einer breiten Öffentlichkeit als Börsen-Guru bekannte
Fondsmanager habe im Alleingang die beiden Julius-Bär-Fonds JB Special German
Stock und JB Creativ Fund verwaltet. "Der Zusammenbruch des Neuen Marktes deckte
auch fragwürdige Methoden Ochners auf", schreibt die Kanzlei in einer
Mitteilung.
UNTERNEHMEN ALLENFALLS 'ERFOLGVERSPRECHEND'
Der Creativ-Fonds investiere in "erfolgreiche Unternehmen", habe es im
Prospekt geheißen. "Kein Wort vom Neuen Markt", schrieb die Kanzlei. Die Richter
hätten kritisiert, dass Ochner in Wirklichkeit das Geld der Investoren zu 70
Prozent in Start-up-Firmen und in Risikosegmenten und damit allenfalls in
'erfolgversprechende' Unternehmen angelegt habe.
Der Prospekt des Creativ-Fonds entspreche den bekannten Standards in der
Branche und weise keine Mängel auf, sagt dagegen Julius Bär. Das Investmenthaus
ist der Meinung, dass Prospekthaftung nur dann geltend gemacht werden kann, wenn
der Prospekt auch tatsächlich als Entscheidungsgrundlage gedient hat und der
Kauf nicht, wie im vorliegenden Fall, aufgrund der allgemeinen Börseneuphorie
erfolgt sei./mw/hi
22.11.2002 17:30:10, dpa-AFX Internet (ADL)
ZÜRICH (dpa-AFX) - Das Landgericht Frankfurt hat Jack White im Streit um
Prospekthaftung mit der Julius Bär Kapitalanlage AG Recht gegeben. Wie Julius
Bär am Freitag mitteilte, will das Investmenthaus Berufung einlegen. Dem
Filmproduzenten Jack White stünde kein Schadensersatz zu.
Das Bankhaus habe sich im April vergangenen Jahres von ihrem Fondsmanager
Kurt Ochner getrennt, teilte die mit dem Fall beauftragte Kanzlei Nieding +
Barth mit. Der einer breiten Öffentlichkeit als Börsen-Guru bekannte
Fondsmanager habe im Alleingang die beiden Julius-Bär-Fonds JB Special German
Stock und JB Creativ Fund verwaltet. "Der Zusammenbruch des Neuen Marktes deckte
auch fragwürdige Methoden Ochners auf", schreibt die Kanzlei in einer
Mitteilung.
UNTERNEHMEN ALLENFALLS 'ERFOLGVERSPRECHEND'
Der Creativ-Fonds investiere in "erfolgreiche Unternehmen", habe es im
Prospekt geheißen. "Kein Wort vom Neuen Markt", schrieb die Kanzlei. Die Richter
hätten kritisiert, dass Ochner in Wirklichkeit das Geld der Investoren zu 70
Prozent in Start-up-Firmen und in Risikosegmenten und damit allenfalls in
'erfolgversprechende' Unternehmen angelegt habe.
Der Prospekt des Creativ-Fonds entspreche den bekannten Standards in der
Branche und weise keine Mängel auf, sagt dagegen Julius Bär. Das Investmenthaus
ist der Meinung, dass Prospekthaftung nur dann geltend gemacht werden kann, wenn
der Prospekt auch tatsächlich als Entscheidungsgrundlage gedient hat und der
Kauf nicht, wie im vorliegenden Fall, aufgrund der allgemeinen Börseneuphorie
erfolgt sei./mw/hi