Intertainment: Das bedeutet "Punitive Damages"

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Klei:

Intertainment: Das bedeutet "Punitive Damages"

 
18.06.04 14:22
2. Grundsätze des Schadensausgleichs

Zum grundsätzlichen Verständnis dieser Entscheidung ist eine Einführung in das amerikanische Schadensersatzrecht hilfreich.

Nach den Grundsätzen des Common Law im U.S.-amerikanischen Recht haben Richter oder Jury die Möglichkeit, neben dem kompensatorischen Schadensausgleich verschiedene weitergehende Schadensersatzarten zuzusprechen, so auch einen Strafschadensersatz, die sogenannten Punitive Damages. Diese Art des Schadensersatzes ersetzt nicht den eigentlichen Schaden, sondern dient der Abschreckung. Nicht selten ist diese Schadensposition um ein Vielfaches höher als der erlittene Schaden. Folglich ist sie oftmals die lukrativere Schadenspsition und somit die eigentliche Triebfeder für ein streitiges gerichtliches Vorgehen.
Dem BGB ist ein solcher Schadensersatz fremd. Er ist weder mit dessen Systematik noch mit den Motiven vereinbar. Demzufolge stellt sich zunächst die Frage, welche Belange sich hinter einer zivilrechtlichen Bestrafung verbergen.

Die Punitive Damages im U.S.-amerikanischen Recht erfüllen zwei grundsätzliche Funktionen. Sie dienen der Bestrafung und darüber hinaus der Warnung Dritter. Ein besonders verwerfliches Verhalten des Schädigers stellt die Grundlage einer Bestrafung dar, die im Ergebnis sicherstellt, dass der infolge der Schädigung erwirtschaftete Gewinn nicht beim Schädiger verbleibt. Denn im Ergebnis wird der Schädiger nur dann eine spürbare Bestrafung erleiden, wenn dieser Gewinn bei ihm abgeschöpft wird. Die Aussicht auf diesen empfindlichen wirtschaftlichen Einschnitt stellt das eigentlich abschreckende Moment dar. Andere werden somit von vergleichbarem schädigenden Verhalten abgehalten: die Warnfunktion erfährt so ihre Wirkung.

Damit setzen die Punitive Damages Reformprozesse in Gang, die ganze Wirtschaftszweige erfassen und zu grundlegenden Neuerungen führen. Diese Auswirkungen sind auch im europäischen Recht zu verzeichnen. So sind die Richtlinienerlasse des EuGH in den Bereichen des Verbraucherschutzes und der Produkthaftung unter diesem Einfluss zu betrachten.

Die Rechtsfortbildung findet damit eine wesentliche Triebfeder.Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Strafschadensersatzes ist zunächst eine vorwerfbare, schädigende deliktische Handlung. "damages und deutscher Ordre Public", Tübingen 1999, S. 5ff. Vertragsverletzungen reichen in der Regel nicht aus. Zusätzlich ist das Vorliegen eines erschwerenden Umstandes erforderlich. Es muss also eine besondere Verwerflichkeit erkannt werden, die ihren Niederschlag in der Schädigung gefunden hat. Eine einheitliche Definition eines solchen Verhaltens existiert aber nicht. Zudem sind die Anforderungen der jeweiligen Einzelstaaten an dieses Kriterium durchaus unterschiedlich. Gemeinsames Merkmal aller Haftungstatbestände ist lediglich das Vorliegen von Böswilligkeit (malice), die eine Ersatzpflicht per se begründet. Ein weiterer Vergleich denkbarer und von den einzelstaatlichen Gerichten angewendeten Grundsätze soll an dieser Stelle nicht erfolgen.


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jungchen:

BITTE

 
18.06.04 14:26
lasst das bei ariva nicht so ausarten wie bei wallstreet online. das ist ne nette info, passt aber wunderbar in irgendeinen bestehenden intertainment-thread.
muss nicht fuer jede einzelne info ein neuer thread her.

wieviele gibts bei w:o? 100?
Klei:

jungchen

 
18.06.04 14:29
Das its eine sehr bedeutende Info und deshalb würde sie in einem bestehendem Thread untergehen. Also bitte nicht durch solche Kommentaren wieder untergehen lassen bitte !
Bruchbude:

-

 
18.06.04 14:56
Diese Ausführungen zu den "punitive damages" sind schon interessant, helfen dem Spekulanten aber nicht weiter in der entscheidenden Frage: Wird Geld tatsächlich fließen und wenn ja, wie schnell? Wie wiirken sie sich praktisch aus und in welchem Verhältnis stehen sie zu dem abgewiesenen "rico claim"?

:-)

BB
Klei:

@Bruchbude

 
18.06.04 15:23
Der Text hebt eindeutig den "Bestrafungseffekt" den die "Punitive Damage" haben soll hervor.

Punitive Damage steht gewissermaßen dafür "das ihr bösen bösen jungs dies auch nie nie wieder tut und allen anderen das eine Warnung ist" !!!

Somit kann man zweifelsfrei interpretieren, dass Tatsache, als auch Höhe der "Punitive Damge" maßgeblich Einfluss auf die Frage haben, ob das Geld auch tatsächlich fliesst !!

Denn eines ist klar, bewiesen und bereits anhängig : Bank und Versicherungen sind mit schuldig !

Die "Punitive Damage" würde "Sinn und Zweck" verlieren wenn sie nicht und zwar erst recht auf zahlungskräftige Banken und Versicherungen übergreift !

P.S. Bruchbude : Bist Du auch ctd ???
Bruchbude:

Ok

 
18.06.04 15:30
Das heißt, dass nicht nur Franchise, sondern auch die dahinterstehenden Banken und Versicherugen in diesem Sinne haften? Es wäre ja ziemlich sinnlos, Franchise mit Forderungen zu überziehen, die sie schließlich nicht erfüllen können...An wessen Adresse sind also diese Strafzahlungen gerichtet? Banken und Versicherungen haben Kohle, die können noch jahrelang prozessieren, bis sie schwarz werden oder eben ITN.

Was ist ein ctd?
Klei:

Aber

 
18.06.04 15:38
Banken und Versicherungen werden bei der gegen sie erdrückenden Beweislage nicht jahrelang prozessieren. Das ist klar !

Unter Umständen sind Banken und Versicherungen sogar bereit umso mehr raus zu tun, wenn Intertainment bei einem Vergleich (zwischen Bank/Versicherung und Intertainment) bereit ist, stillschweigen darüber zu bewahren, von wem welche Vergleichszahlung kommt !!!

Damit hätten die Bank und Versicherung doch am meisten gewonnen. Denn was sind für die Bank und Versicherung schon läppische 300 Mio. USD, wenn sie dafür nicht monatelang durch Prozessbeobachter etc. Public gemacht werden mit ihren "Gangstermethoden" !

Der Abschreckungseffekt besteht in der Höhe der "Punitive Damage". Die Banken und Versicherungen müssen mit blechen. Das wird schon noch öffentlich. Aber ers ist ein Unterschied, ob es quasi "nebenbei" öffentlich wird oder noch durch spezielle mit Bank und Versicherungen noch zu führenden Prozessen in intensivierter Form öffentlich ordentlich breit getreten wird und somit viele viele Kunden in so eine "Gangsterbank" kein Vertrauen mehr haben und Finanzgeschäfte zukünftig bei Mitbewerbern abwickeln !
Bruchbude:

Hm, hört sich gut an

 
18.06.04 15:45
Ich wümsche mir sehr, dass alles glatt weiter läuft. ITN könnte nach dem juristischen Hick-Hack wie Phönix aus der Asche steigen...Der Vergleich mit Freenet ist wohl weit hergeholt, aber mal abwarten!!

Was ist also ein ctd?
Bruchbude:

ITN macht sich

 
18.06.04 16:17
Schließt heute noch locker im Plus!

:-)

BB
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