San Francisco - Intershop gerät jetzt auch in
den Vereinigten Staaten unter Beschuss. Vor
dem US-Bezirksgericht in Delaware klagt Open
Market auf Schadeersatz wegen der
Benutzung und des Verkaufs von
Software-Produkten. Open Market sieht bei
einigen Intershop-Produkten eigene Patente
verletzt. Das Unternehmen will den weiteren
Vertrieb der betroffenen Software außerdem
per einstweiliger Verfügung unterbinden und
verlangt eine Entschädigung in noch
ungenannter Höhe.
Open Market begründete diesen Schritt damit, dass die Intershop-Software das
Open-Market-Patent für ein Internet-Serversystem sowie für zwei weitere
Produkte verletzen würde. Intershop lehnte eine Stellungnahme dazu zunächst
ab.
In Deutschland hatten bereits mehrere Aktionärsvertreter Klagen gegen das
Software-Unternehmen wegen möglicher Verstöße gegen die Ad-hoc-Richtlinien
eingereicht.
Das Jenaer Software-Unternehmen hatte in der vergangenen Woche
überraschend für das Jahr 2000 einen Nettoverlust von voraussichtlich 37Millionen Euro angekündigt. Allein das vierte Quartal 2000 soll einen Verlust von 30 bis 32 Millionen Euro ausweisen. Begründet wurden die Verluste vor allem
mit der Investitionszurückhaltung der US-Kunden. Daraufhin war der Kurs der
Intershop-Aktie um mehr als 70 Prozent eingebrochen. Im Handel am Mittwoch
musste das Papier weitere Federn lassen: Mit einem Abschlag von rund
siebeneinhalb Prozent gehörten Intershop zu den Verlierern am Neuen Markt.
den Vereinigten Staaten unter Beschuss. Vor
dem US-Bezirksgericht in Delaware klagt Open
Market auf Schadeersatz wegen der
Benutzung und des Verkaufs von
Software-Produkten. Open Market sieht bei
einigen Intershop-Produkten eigene Patente
verletzt. Das Unternehmen will den weiteren
Vertrieb der betroffenen Software außerdem
per einstweiliger Verfügung unterbinden und
verlangt eine Entschädigung in noch
ungenannter Höhe.
Open Market begründete diesen Schritt damit, dass die Intershop-Software das
Open-Market-Patent für ein Internet-Serversystem sowie für zwei weitere
Produkte verletzen würde. Intershop lehnte eine Stellungnahme dazu zunächst
ab.
In Deutschland hatten bereits mehrere Aktionärsvertreter Klagen gegen das
Software-Unternehmen wegen möglicher Verstöße gegen die Ad-hoc-Richtlinien
eingereicht.
Das Jenaer Software-Unternehmen hatte in der vergangenen Woche
überraschend für das Jahr 2000 einen Nettoverlust von voraussichtlich 37Millionen Euro angekündigt. Allein das vierte Quartal 2000 soll einen Verlust von 30 bis 32 Millionen Euro ausweisen. Begründet wurden die Verluste vor allem
mit der Investitionszurückhaltung der US-Kunden. Daraufhin war der Kurs der
Intershop-Aktie um mehr als 70 Prozent eingebrochen. Im Handel am Mittwoch
musste das Papier weitere Federn lassen: Mit einem Abschlag von rund
siebeneinhalb Prozent gehörten Intershop zu den Verlierern am Neuen Markt.