Infomatec schockt mit einem deutlichen Einbruch

Beitrag: 1
Zugriffe: 221 / Heute: 1
Kicky:

Infomatec schockt mit einem deutlichen Einbruch

 
02.05.01 00:05
bei Umsatz und Ergebnis. Derweil läuft das Verfahren gegen die ehemaligen Vorstände von Infomatec auf Hochtouren.
Augsburg - 40 Millionen Mark Privatbesitz wurden beschlagnahmt. Geprellte Anleger fordern knapp acht Millionen Mark Schadensersatz. Der Musterprozess soll in ein paar Wochen beginnen.
Die Augsburger Gesellschaft teilte am Montag mit, der Jahresfehlbetrag habe sich auf 103,8 Millionen Euro nach 16,4 Millionen Euro im Jahr 1999 erhöht.

          §Lesen Sie auch  Die inhaftierten Ex-Vorstände sind nach einem neuen Gutachten persönlich haftbar für falsche Ad-hoc-Meldungen.An der Börse  Die Aktien von Infomatec sind kaum noch einen Euro wert und ein Spielball der Zocker.
                                        §

Der Verlust vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) belaufe sich auf 65,5 (9,3) Millionen Euro. Gleichzeitig sei der Umsatz auf 21,9 Millionen Euro nach 50,6 Millionen Euro im Vorjahr gefallen. Umsatz und Ergebnis seien von Sonderfaktoren negativ beeinflusst, hieß es. Die Aktien notierten bis 13 Uhr mit Kursabschlägen von rund 14 Prozent auf 1,00 Euro und gehörten damit zu den schwächsten Werten am Neuen Markt.
Geschäft über 45.000 Internet-Surfboxen geplatzt

Den kräftigen Umsatzrückgang begründete die Gesellschaft mit dem Scheitern eines Liefergeschäfts über 45.000 Internet-Surfboxen im vergangenen Jahr, dessen Gesamtwert von rund 17 Millionen Euro zunächst im ersten Halbjahr verbucht worden sei. Da der Kaufpreis per Ende September nicht bezahlt worden sei, habe man eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die Geräte befänden sich mittlerweile wieder im Eigentum von Infomatec, da der Käufer nicht in der Lage sei, sie zu bezahlen.
40 Millionen Mark Privatbesitz beschlagnahmt
Infomatec hatte im vergangenen Sommer für Schlagzeilen gesorgt, als das Unternehmen seine Umsatz- und Ergebnisprognosen drastisch zurücknehmen musste, weil sich Meldungen über Großaufträge als falsch herausstellten.
Die beiden ehemaligen Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele kamen im November 2000 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, mittels falscher Ad-Hoc-Mitteilungen die Kurse in die Höhe getrieben zu haben und davon durch Verkäufe eigener Aktien profitiert zu haben.
Die Münchener Kanzlei Rotter-Rechtsanwälte, die derzeit 120 Anleger in einem Schadensersatzprozess gegen die ehemaligen Vorstände und die Gesellschaft vertritt, rechnet mit dem ersten Verhandlungstermin bereits in ein paar Wochen. "Die Schadensersatzforderungen belaufen sich mittlerweile auf 7,7 Millionen Mark", sagte Klaus Rotter gegenüber manager-magazin.de.
Nach Rotters Angaben hat die Staatswaltschaft in den vergangenen Monaten "mehr als 40 Millionen Mark" aus dem Privatbesitz der Ex-Vorstände Harlos und Häfele beschlagnahmt. Dazu zählten unter anderem Wertpapierdepots und Immobilien. Daraus könnten bei einem rechtskräftigen Urteil in einem Zivlprozess die Ansprüche der Anleger befriedigt werden, sagte Rotter weiter.
Vorsätzlich belogen?
"Wir sind der festen Überzeugung, dass Infomatec seine Anleger vorsätzlich belogen hat", erneuerte Kanzlei-Gründer Rotter seine Vorwürfe. Rotter ist von einem Erfolg der Klage überzeugt: "Die Beweislage ist günstig. Wir werden dafür sorgen, dass die Anleger für enstandene Kursverluste entschädigt werden."
Im Zusammenhang mit Falschmeldungen von börsennotierten Unternehmen kritisierte der Anwalt unlängst eine aus seiner Sicht grundsätzlich "anlegerfeindliche Rechtslage" in Deutschland. Zwar sei die Verbreitung von Falschmeldungen nach Paragraph 88 des Börsengesetzes ein Straftatbestand. Doch gelte dies nur, wenn ein Vorsatz nachweisbar sei.
Ein Recht auf Schadensersatz geprellter Anleger lasse sich daraus aber nicht zwingend ableiten, gab Rotter die vorherrschende Meinung in der Rechtsliteratur wieder.
Vor diesem Hintergrund fordert der auf Börsenrecht spezialisierte Anwalt seit langem, den Tatbestand der "Fahrlässigkeit" mit in das Gesetz aufzunehmen und einen Anspruch auf Schadensersatz festzuschreiben.
Von Lutz Reiche (mit Agenturen) Börsenzeitung
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--