Die SdK erhebt Schadensersatzklage gegen die ehemaligen Infomatec-Vorstände
Im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der Infomatec AG, Augsburg, reicht die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) beim Landgericht Augsburg Klage auf Schadensersatz gegen die beiden ehemaligen Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele ein.
Die Herren Harlos und Häfele befinden sich bekanntlich auf Grund einer Strafanzeige der SdK von Ende August wegen des Verdachts auf Kursbetrug und Insiderverstöße in Untersuchungshaft.
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft beabsichtigt die SdK zudem, den genauen Kreis der Geschädigten zu ermitteln, da die Größe des Kreises der Geschädigten die Strafhöhe beeinflussen wird.
Aus diesem Grunde ruft die SdK alle Geschädigten auf, Angaben in Bezug auf ihren Aktienerwerb zu machen. Ein Fragebogen hierzu kann unter www.sdk.org abgerufen werden. Diese Angaben werden dann gesammelt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die SdK hat darüber hinaus die Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier (Prinzregentenstraße 95, 81677 München, Tel 089-477 022, Fax 089-4707616, E-Mail: kanzlei@dr-meier.com ) beauftragt, Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre in einem Musterverfahren zu vertreten. Anleger die sich einem solchen Verfahren anschließen möchten, können sich direkt mit der Kanzlei in Verbindung setzen.
Nach Auffassung der SdK bestehen Anhaltspunkte dafür, daß solche Ansprüche gegen die ehemaligen Vorstände der Gesellschaft begründet sind. Auch verfügen sie über Aktienpakete und Vermögen, aus dem gegebenenfalls Anleger entschädigt werden können.
München, 15. Dezember 2000
Im Zusammenhang mit den Vorgängen bei der Infomatec AG, Augsburg, reicht die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) beim Landgericht Augsburg Klage auf Schadensersatz gegen die beiden ehemaligen Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele ein.
Die Herren Harlos und Häfele befinden sich bekanntlich auf Grund einer Strafanzeige der SdK von Ende August wegen des Verdachts auf Kursbetrug und Insiderverstöße in Untersuchungshaft.
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft beabsichtigt die SdK zudem, den genauen Kreis der Geschädigten zu ermitteln, da die Größe des Kreises der Geschädigten die Strafhöhe beeinflussen wird.
Aus diesem Grunde ruft die SdK alle Geschädigten auf, Angaben in Bezug auf ihren Aktienerwerb zu machen. Ein Fragebogen hierzu kann unter www.sdk.org abgerufen werden. Diese Angaben werden dann gesammelt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Die SdK hat darüber hinaus die Anwaltskanzlei Marzillier und Dr. Meier (Prinzregentenstraße 95, 81677 München, Tel 089-477 022, Fax 089-4707616, E-Mail: kanzlei@dr-meier.com ) beauftragt, Schadensersatzansprüche geschädigter Aktionäre in einem Musterverfahren zu vertreten. Anleger die sich einem solchen Verfahren anschließen möchten, können sich direkt mit der Kanzlei in Verbindung setzen.
Nach Auffassung der SdK bestehen Anhaltspunkte dafür, daß solche Ansprüche gegen die ehemaligen Vorstände der Gesellschaft begründet sind. Auch verfügen sie über Aktienpakete und Vermögen, aus dem gegebenenfalls Anleger entschädigt werden können.
München, 15. Dezember 2000