Fusionen, Aktien-Splits, Sonder-Dividenden oder Veränderungen der Volatilität führen bei Optionsscheinen oft zu falschen Kursen. Das ist die Chance zum Absahnen.
Der Traum jeden Anlegers sind Kursgewinne ohne Risiko. Während die hohe Markttransparenz diese Geschäfte bei Aktien ausschließt, gehören solche Schnäppchen bei Optionsscheinen zur Tagesordnung. Die Ursachen dafür reichen von einfachen Rechenfehlern der Emittenten über Vergesslichkeit bis hin zur falschen Einschätzung der Volatilität.
Bei derzeit rund 28 000 am Markt erhältlichen Optionsscheinen kommt es nahezu täglich zu falschen Kursstellungen, die einen Schein entweder zum Schnäppchen oder zum Wucherangebot machen. Oft bemerkt der Emittent seinen Fehler nach kurzer Zeit und korrigiert die Kurse. Es kann aber auch sein, dass mehrere Tage oder gar wochenlang zu niedrige Kurse gestellt werden. Experten der Frankfurter Börsenszene sind sicher: Eine Bank erlitt jüngst sogar Verluste in Millionenhöhe, weil sie ihren Wertpapieren einen falschen Basiswert zu Grunde gelegt hatte. Aufmerksame Anleger bedienten sich so lange, bis das Institut den Fehler entdeckte. Die Hoffnung der Bank, die Geschäfte könnten storniert werden, erfüllte sich nicht. Denn nach entsprechender Anzeige und Überprüfung können nur die Börsengeschäfte des Vortages rückgängig gemacht werden. Die Bank blieb auf ihren Verlusten sitzen.
Es gibt Fehler, die der Emittent anpassen muss, und solche, die er anpassen kann. Unterstellt eine Bank zum Beispiel bei ihren Scheinen eine konkurrenzlos niedrige Volatilität, dann hat der Anleger keinen Anspruch darauf, dass der Preis angepasst wird. Hat der Emittent es allerdings versäumt, die Konditionen nach Kapitalmaßnahmen zu korrigieren, so muss er die Konditionen und die Preise entsprechend korrigieren. Beispiele sind Fusionen und Übernahmen, bei denen die Aktien des einen Unternehmens nach einem Schlüssel in die Aktien des anderen Unternehmens umgetauscht werden. Lehman Brothers verrechnete sich beispielsweise kürzlich beim Umtausch der Dresdner-Bank-Aktien in Allianz-Papiere. Dadurch wurden alle Lehman-Warrants auf die Dresdner Bank zu günstig angeboten. Aber auch die Zahlungen von Sonder-Dividenden und Aktiensplits sind schon häufiger an den Emittenten vorübergezogen, ohne dass die Optionsschein-Kurse angepasst haben.
Viele Optionsschein-Liebhaber setzen gezielt auf Scheine mit einem solchen Mispricing. Doch die Suche nach diesen Schnäppchen ist aufwendig. Häufig helfen nur die Vergleich mit anderen Scheinen und die Überprüfung des gestellten Kurses mit Hilfe von Optionsschein-Rechnern im Internet.
Wer fündig wird, sollte bescheiden investieren. Denn Mispricing ist ein Fehler des Emittenten, der ihm das Recht gibt, die entsprechenden Geschäfte, die über eine Börse abgeschlossen wurden, innerhalb einer bestimmten Frist für ungültig zu erklären. "Wenn ein Handel mit einem übermäßig falsch gepreisten Optionsschein bis zum Beginn der nächsten Handelssitzung vom Emittenten oder Käufer beanstandet wird, können wir das Geschäft annullieren. Danach ist es zu spät", erläutert Florian Schopf von der Euwax Broker AG. Wer also durch eine übertrieben große Order den Emittenten aus seinem Dornröschenschlaf erweckt, läuft Gefahr, leer auszugehen.
Diesen Schutz gibt es bislang jedoch nur im börslichen Handel. Außerbörslich können keine Geschäfte annulliert werden. Anleger, die verhindern sollen, dass ihr Schnäppchen-Geschäft nachträglich aufgehoben wird, sollten daher direkt beim Emittenten (außerbörslich) ordern. Doch auch dann kann es schon zu spät sein, denn nicht selten stehen die falschen Kurse nur wenige Stunden zur Verfügung.
Der Schutz vor fehlerhaften Kursen soll allerdings nicht nur den Emittenten sondern auch dem Kleinanleger dienen. So können beispielsweise offensichtlich unbeabsichtigte Fehler beim Handel korrigiert werden. "Häufiger haben wir den Fall, dass Anleger beim Online-Handel im Feld für die zu ordernde Stückzahl aus Versehen die Wertpapier-Kennummer eintragen. Solche Geschäfte haben wir schon oft aufgehoben", sagt Schopf. Und ebenso oft, wie Emittenten Calls und Puts viel zu billig anbieten, werden Scheine deutlich überteuert verkauft. Auch in diesen Fällen greifen die Korrektur-Regeln.
Viel Erfolg!
www.bardtke-trading.de
Der Traum jeden Anlegers sind Kursgewinne ohne Risiko. Während die hohe Markttransparenz diese Geschäfte bei Aktien ausschließt, gehören solche Schnäppchen bei Optionsscheinen zur Tagesordnung. Die Ursachen dafür reichen von einfachen Rechenfehlern der Emittenten über Vergesslichkeit bis hin zur falschen Einschätzung der Volatilität.
Bei derzeit rund 28 000 am Markt erhältlichen Optionsscheinen kommt es nahezu täglich zu falschen Kursstellungen, die einen Schein entweder zum Schnäppchen oder zum Wucherangebot machen. Oft bemerkt der Emittent seinen Fehler nach kurzer Zeit und korrigiert die Kurse. Es kann aber auch sein, dass mehrere Tage oder gar wochenlang zu niedrige Kurse gestellt werden. Experten der Frankfurter Börsenszene sind sicher: Eine Bank erlitt jüngst sogar Verluste in Millionenhöhe, weil sie ihren Wertpapieren einen falschen Basiswert zu Grunde gelegt hatte. Aufmerksame Anleger bedienten sich so lange, bis das Institut den Fehler entdeckte. Die Hoffnung der Bank, die Geschäfte könnten storniert werden, erfüllte sich nicht. Denn nach entsprechender Anzeige und Überprüfung können nur die Börsengeschäfte des Vortages rückgängig gemacht werden. Die Bank blieb auf ihren Verlusten sitzen.
Es gibt Fehler, die der Emittent anpassen muss, und solche, die er anpassen kann. Unterstellt eine Bank zum Beispiel bei ihren Scheinen eine konkurrenzlos niedrige Volatilität, dann hat der Anleger keinen Anspruch darauf, dass der Preis angepasst wird. Hat der Emittent es allerdings versäumt, die Konditionen nach Kapitalmaßnahmen zu korrigieren, so muss er die Konditionen und die Preise entsprechend korrigieren. Beispiele sind Fusionen und Übernahmen, bei denen die Aktien des einen Unternehmens nach einem Schlüssel in die Aktien des anderen Unternehmens umgetauscht werden. Lehman Brothers verrechnete sich beispielsweise kürzlich beim Umtausch der Dresdner-Bank-Aktien in Allianz-Papiere. Dadurch wurden alle Lehman-Warrants auf die Dresdner Bank zu günstig angeboten. Aber auch die Zahlungen von Sonder-Dividenden und Aktiensplits sind schon häufiger an den Emittenten vorübergezogen, ohne dass die Optionsschein-Kurse angepasst haben.
Viele Optionsschein-Liebhaber setzen gezielt auf Scheine mit einem solchen Mispricing. Doch die Suche nach diesen Schnäppchen ist aufwendig. Häufig helfen nur die Vergleich mit anderen Scheinen und die Überprüfung des gestellten Kurses mit Hilfe von Optionsschein-Rechnern im Internet.
Wer fündig wird, sollte bescheiden investieren. Denn Mispricing ist ein Fehler des Emittenten, der ihm das Recht gibt, die entsprechenden Geschäfte, die über eine Börse abgeschlossen wurden, innerhalb einer bestimmten Frist für ungültig zu erklären. "Wenn ein Handel mit einem übermäßig falsch gepreisten Optionsschein bis zum Beginn der nächsten Handelssitzung vom Emittenten oder Käufer beanstandet wird, können wir das Geschäft annullieren. Danach ist es zu spät", erläutert Florian Schopf von der Euwax Broker AG. Wer also durch eine übertrieben große Order den Emittenten aus seinem Dornröschenschlaf erweckt, läuft Gefahr, leer auszugehen.
Diesen Schutz gibt es bislang jedoch nur im börslichen Handel. Außerbörslich können keine Geschäfte annulliert werden. Anleger, die verhindern sollen, dass ihr Schnäppchen-Geschäft nachträglich aufgehoben wird, sollten daher direkt beim Emittenten (außerbörslich) ordern. Doch auch dann kann es schon zu spät sein, denn nicht selten stehen die falschen Kurse nur wenige Stunden zur Verfügung.
Der Schutz vor fehlerhaften Kursen soll allerdings nicht nur den Emittenten sondern auch dem Kleinanleger dienen. So können beispielsweise offensichtlich unbeabsichtigte Fehler beim Handel korrigiert werden. "Häufiger haben wir den Fall, dass Anleger beim Online-Handel im Feld für die zu ordernde Stückzahl aus Versehen die Wertpapier-Kennummer eintragen. Solche Geschäfte haben wir schon oft aufgehoben", sagt Schopf. Und ebenso oft, wie Emittenten Calls und Puts viel zu billig anbieten, werden Scheine deutlich überteuert verkauft. Auch in diesen Fällen greifen die Korrektur-Regeln.
Viel Erfolg!
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Gruß Pichel