Habe 2000 Spekulationsgewinne erzielt.Meinen
im gleichen Jahr gekauften Computer wollte ich
als Kosten dagegen setzen.Finanzamt schreibt
nun,dass Aufwendungen für Comp. regelmässig
nichtabziehbare Kosten der privaten Lebens-
führung gem.§12EStG sind.Ebenso nicht Flatrate
und ein Bürostuhl.
Was sagt Ihr dazu?Vielen Dank im voraus.
im gleichen Jahr gekauften Computer wollte ich
als Kosten dagegen setzen.Finanzamt schreibt
nun,dass Aufwendungen für Comp. regelmässig
nichtabziehbare Kosten der privaten Lebens-
führung gem.§12EStG sind.Ebenso nicht Flatrate
und ein Bürostuhl.
Was sagt Ihr dazu?Vielen Dank im voraus.