Aufgrund aktueller Nachfragen von Aktionären
im Nachgang zu unserer Adhoc- und
Pressemitteilung vom 08.05.2002 stellen wir
Ihnen gerne folgende Informationen von RA Dr.
Wolfgang Ott, Insolvenzverwalter Kinowelt
Medien AG, zur Verfügung:
Grundsätzlich gilt:
* Das deutsche Insolvenzverfahren ist ein Ordnungsverfahren im Interesse der
Gläubiger.
* Gläubiger sind die Fremdkapitalgeber, nicht die Eigenkapitalgeber.
* Fremdkapitalgeber sind die Banken und Lieferanten. Eigenkapitalgeber sind die
Aktionäre.
Das Amtsgericht München hat am 07.05.2002 das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Kinowelt Medien AG eröffnet. Mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens ist die Gesellschaft von Gesetzes wegen aufgelöst und wird im
Regelfall liquidiert. Da Kinowelt Medien AG deutlich überschuldet ist, sind die
Aktien wertlos.
Es gibt nun 3 Möglichkeiten:
A. Es findet sich kurzfristig ein Investor, der das vorhandene Vermögen durch
eine neue, ihm gehörende Gesellschaft (Auffanggesellschaft) kauft und erwirbt und
hierfür einen Kaufpreis zahlt. Mit dem Kaufpreis werden zunächst bestehende
Sicherungsrechte an dem erworbenen Vermögen abgelöst. Dieses Geld fließt den
Sicherungsnehmern, insbesondere den kreditierenden Banken zu. Ein Übererlös
oder Kaufpreis, der aus dem Erwerb von Wirtschaftsgütern resultiert, die nicht mit
Sicherungsrechten belegt sind, wird an sämtliche Gläubiger nach Abzug
angefallener Kosten gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung verteilt. Hier
ist bestenfalls mit einer geringen Quote zu rechnen. Kinowelt Medien AG wird nach
Beendigung mit der Liquidation im Handelsregister gelöscht. Dem vorgeschaltet ist
die Einstellung der Börsennotierung (Delisting).
B. Die Auflösung und Löschung der Kinowelt Medien AG im Handelregister lässt
sich nur dann vermeiden, wenn
1. ein Investor gefunden wird, der bereit ist, neues Geld in die überschuldete
Kinowelt Medien AG zu stecken, und
2. dies im Wege sogenannter Kapitalschnitte mit Zustimmung einer dann
erforderlichen außerordentlichen Hauptversammlung geschieht und
3. Kinowelt Medien AG in einem sogenannten Insolvenzplanverfahren mit
Zustimmung der hierfür notwendigen Gläubigermehrheiten entschuldet wird.
Diese Möglichkeit ist rechtlich gegeben. Die tatsächliche Umsetzung dieser Variante
ist aus heutiger Sicht jedoch unwahrscheinlich, da bislang kein Investor gefunden
wurde, der diesen Weg zu gehen bereit ist. Selbst wenn jedoch ein solcher
Investor gefunden würde, wird durch den Kapitalschnitt das nominal noch
bestehende Grundkapital so drastisch reduziert werden müssen, dass den
Altaktionären bestenfalls prozentual äußerst geringe Restanteile verbleiben.
C. Findet sich kurzfristig kein Investor, wird der Geschäftsbetrieb eingestellt und
das vorhandene Vermögen liquidiert werden.
Nach derzeitigem Stand bestehen gute Chancen, dass die Alternative A. zum
Tragen kommt. Damit könnte wenigstens das Kerngeschäft der Kinowelt Medien
Gruppe, bestehend aus Filmrechtehandel, Filmverleih und Home Entertainment,
erhalten werden.
München, den 17.05.2002
Dr. Wolfgang Ott
Rechtsanwalt
Insolvenzverwalter Kinowelt Medien AG