Regulierungsmöglichkeiten
In verschiedenen Staaten besteht die Möglichkeit, Leerverkäufe vorübergehend einzuschränken oder ganz zu untersagen. In Deutschland kann die BaFin gemäß § 6 Abs. 1 WpHG Leerverkäufe in inländischen Aktien untersagen, wenn eine erhebliche Marktstörung droht. Vergleichbare Eingriffsmöglichkeiten gibt es in anderen Ländern.
In den Vereinigten Staaten hat die SEC 2005 eine spezielle Regelung, die Regulation SHO, für das Naked Short Selling aufgestellt[4] und diese Regelungen im September 2008 verschärft.[11]
Im Zuge der Finanzkrise ab 2007 wurden Leerverkäufe von Finanzwerten in Deutschland,[12][3] Großbritannien,[13] den Vereinigten Staaten,[14] Frankreich, Australien, Kanada, Taiwan, Portugal und Irland[15] und in Österreich verboten oder eingeschränkt.
Ende Januar 2010 wurde in Deutschland das Verbot ungedeckter Leerverkäufe, das die Aktien von elf Finanzunternehmen[16] betraf, von der BaFin wieder aufgehoben, da sich die Situation an den Finanzmärkten wieder entspannt hatte.[17] Mit Wirkung zum 25. März 2010 führte die BaFin ein Transparenzsystem für Leerverkäufe ein, das zehn Institute betrifft.[18] Die Regelung galt zunächst bis 31. Januar 2011 und wurde dann bis zum 25. März 2012 verlängert.[19]
Am 18. Mai 2010 wurden abermals Einschränkungen für Leerverkäufe von Staatsanleihen der Euro-Zone sowie der zehn Institute[20] erlassen. Diese Verbote gelten vom 19. Mai 2010 bis zum 31. März 2011 und werden laut BaFin laufend überprüft.[21]
Im Zuge der Eurokrise wurden im August 2011 Leerverkäufe von Finanzwerten in Frankreich und Italien vorübergehend verboten. Spanien und Belgien planen nach Angaben der ESMA ähnliche Maßnahmen.[22]
Seit 2012 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Befugnis erhalten, Leerverkäufe zu verbieten. Im Januar 2014 bestätigte der Europäische Gerichtshof, dass die EU Leerverkäufe verbieten dürfe.[23]
Nach massiven Spekulationen betreffend die Aktien des Zahlungsdienstleistungsunternehmens Wirecard verhängte die BaFin am 18. Februar 2019 erstmals ein Verbot von Leerverkäufen eines einzelnen Börsenunternehmens.[24] Es bestand der Verdacht einer Marktmanipulation. Das Verbot lief nach zwei Monaten aus, so dass es ab 19. April 2019 wieder möglich war, auf fallende Kurse von Wirecard zu wetten
europa.eu/european-union/about-eu/agencies/esma_de
www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/...tions-01-and-above