Es ist schon auffällig, dass man vergleichsweise hoch qualifizierte Kräfte für die Zusammensetzung des Aufsichtsrate einer insolventen Aktiengesellschaft einsetzt !
So wäre es beispielsweise einem viel minderbemittelterem Personenkreis genauso gut möglich der Liquidation einer Aktiengesellschaft beizuwohnen !
Denn : Eines ist klar. Eine qualifizierte Fachkraft für die Überwachung der ordnungsgemäßen Abläufe bei der insolventen Helkon Media AG war mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits bestellt. Mit Herrn Bierbach wäre für die Liquidation einer insolventen Aktiengesellschaft genügend fachliche Kapazität vorhanden. Ein Aufsichtsrat hätte wenn überhaupt aus "normal" qualifizierten Fachkräften bestellt werden können. Selbst bei intakten Aktiengesellschaften werden hier häufig einfache Bürokaufleute, oder gar ungelernte Personen eingesetzt. (keine Abwertung für Bürokaufleute !!!)
Welche Möglichkeiten gibt es denn nun eine bereits insolvente Aktiengesellschaft wieder zum Leben oder wenigstens zum "Teilleben" zu erwecken ?
1) => Die Gesellschaft sollte Einnahmequellen haben oder diese mit vergleichsweise geringem Aufwand wieder erschliessen können.
Helkon hat immer noch einen Teil seines Filmstocks und darüber hinaus Beteiligungen, die noch immer Einnahmen zur Mutter- oder Beteiligungsgesellschaft Helkon fliessen lassen.
2) => Die Überschuldung der insolventen Gesellschaft muss unter Abwägung sämtlicher Faktoren mit Vermögen und zukünftig möglichem Zufluss liquider Mittel jeder Art abgewogen werden. Ein Zufluss liquider Mittel besteht in Zuflüssen aus dem Kerngeschäft der Muttergesellschaft, sowie Erträgen aus Beteiligungen sowie auch durch Auszahlung von Steuerguthaben durch Verlustverrechnung oder dem nicht anfallen von Steuern von Gewinnen in Folgejahren auf Grund der Möglichkeit von Verlustvorträgen.
Bei Helkon liegen etliche Millionen Euro an Verlustvorträgen bereit, um im Rahmen einer Fortführung die in der Vergangenheit angefallenen Verluste durch nicht anfallende Steuern für die nächsten Jahre zum größten Teil wieder in die Gesellschaft zurück fliessen zu lassen. Bei entsprechender profitabilität in zukünftigen Jahren fliessen bis zu ca. 65% der in Helkons Bilanz stehenden Verlustvorträgen wieder als liquide Mittel zurück in die Gesellschaft.
3) => Es muss Überzeugungsarbeit bei den Gläubigerbanken geleistet werden. Eventuell müssen Verhandlungen mit neuen Kapitalgebern geführt werden.
Im kürzlich neu gegründeten Aufsichtsrat befindet sich Herr Volker Deibert. Er ist neben seiner Tätigkeit bei der SdK, bekannt als Autor, vor allem im Bereich der New Economy und hat sich viel mit dem Thema Venture Capital (Risikokapital) Gesellschaften befasst. Herr Deibert wird zum einen versuchen die Aktionäre der Helkon Media AG besser da stehen zu lassen als es bei anderen Insolvenzen der Fall ist und wird darüber hinaus versuchen durch teilweisen Erlass von Bankschulden unter Hinzunamhe von frischem Venture Capital und der zukünftigen Verwendung der Verlustvorträge eine wieder profitable Helkon Media AG zum Leben zu erwecken. Die Argumentation ist hierbei gegenüber der Gläubigerbanken, dass diese wenn sie mitspielen mit großer Wahrscheinlichkeit viel mehr ihrer Schulden zurück erhalten, als dies der Fall wäre, würde man von deren Seite auf die Insolvenzabwicklung bestehen ! Auch wäre von Seiten der Gläubigerbanken auf jeden Fall eine Sundung oder Teilstundung möglich um zu sehen, wie das vorgelegte Konzept in den Anfängen umgesetzt wird. Auch eine Kombination aus Teilerlass von Schulden und Stundung wäre sinnvoll und realistisch.
4) => Was ist noch zu "holen" ? Welche Forderungen bestehen noch und wie werden diese eingebracht ?
Als zweiter im Bunde des neuen Aufsichtsrates der insolventen Helkon Media AG hat man den Rechtsanwalt Marc M. Malpricht von der Kanzlei Kapp, Ebeling & Partner aus Hannover ins mit Boot geholt. Herr Malpricht ist schwerpunktmäßig spezialisiert auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz und hat sich stark mit dem Thema der rechtsmäßigkeit von MP3 Download und dem unrechtsmäßigem kopieren von CD und DVD etc. befasst. Herr Malpricht wird in seinem Bereich maßgeblich dazu beitragen, dass der Helkon Media AG weitere liquide Mittel zufliessen und urheberrechtliche Interessen des Medienkonzernes bei der Herbeiführung der profitabilität vertreten.
5) => Die Umsetzung in die Praxis !
Wer ist hierfür geeigneter, als jemand, der sein Handwerkszeug von der "Pieke" auf gelernt und bereits erfolgreich in der Praxis umgesetzt hat ? Für eine Sanierung der Helkon Media AG hat man hier mit Herrn Christian Werner einen Kaufmann angagiert, der für eine praxisgerechte Umsetzung einer Unternehmensfortführung steht.
Ich trete jetzt niemandem zu nahe und spreche niemanden persönlich an. Aber nur ein Dummkopf kann der Meinung sein, ein derartiger Aufsichtsrat würde ausschliesslich für die Abwicklung einer "herkömmlichen" Liquidation eingesetzt !
Mit Sicherheit ist bei der Helkon Media AG alles möglich. Auch eine Liquidation. Aber bei keiner Aktiengesellschaft, die mir bekannt ist, waren die Chancen so gut für eine Sanierung, wie bei der Helkon Media AG.