Mittwoch 13. Februar 2002, 14:20 Uhr
Bemerkung zu Terroranschlägen kostet Flugbetriebsleiter den Job
Vor Arbeitsgericht auf fristgemäße Kündigung geeinigt
Hannover (AP) Ein sarkastischer Kommentar zu den Terroranschlägen vom 11. September hat einen Flugbetriebsleiter aus Hannover den Arbeitsplatz gekostet. Der 51-Jährige und sein Arbeitgeber, die Fluggesellschaft Hapag Lloyd Executive, einigten sich am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Hannover in einem Vergleich auf eine fristgemäße Kündigung zum 31. März. Der Flugbetriebsleiter soll zu Fernsehbildern vom Einschlag des ersten Flugzeugs in das World Trade Center geäußert haben, daran habe er auch schon mal gedacht.
Die Fluggesellschaft, die Jets an Firmen und Privatleute vermietet, hatte dem ausgebildeten Piloten und Arzt zwei Wochen nach den Terroranschlägen zunächst fristlos gekündigt. Dagegen klagte der 51-Jährige vor dem Arbeitsgericht mit der Begründung, zum Zeitpunkt der Bemerkung sei er von der Tat eines einzelnen lebensmüden Piloten und nicht von einem Terroranschlag ausgegangen.
Hapag Lloyd Executive habe dennoch auf die Äußerung des Flugbetriebsleiters reagieren müssen, betonte demgegenüber ein Unternehmenssprecher. In dem Vergleich sei eine Kündigung «aus betrieblichen Gründen» vereinbart worden. Der 51-jährige werde bis Ende März normal vergütet und erhalte keine Abfindung.
Bemerkung zu Terroranschlägen kostet Flugbetriebsleiter den Job
Vor Arbeitsgericht auf fristgemäße Kündigung geeinigt
Hannover (AP) Ein sarkastischer Kommentar zu den Terroranschlägen vom 11. September hat einen Flugbetriebsleiter aus Hannover den Arbeitsplatz gekostet. Der 51-Jährige und sein Arbeitgeber, die Fluggesellschaft Hapag Lloyd Executive, einigten sich am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Hannover in einem Vergleich auf eine fristgemäße Kündigung zum 31. März. Der Flugbetriebsleiter soll zu Fernsehbildern vom Einschlag des ersten Flugzeugs in das World Trade Center geäußert haben, daran habe er auch schon mal gedacht.
Die Fluggesellschaft, die Jets an Firmen und Privatleute vermietet, hatte dem ausgebildeten Piloten und Arzt zwei Wochen nach den Terroranschlägen zunächst fristlos gekündigt. Dagegen klagte der 51-Jährige vor dem Arbeitsgericht mit der Begründung, zum Zeitpunkt der Bemerkung sei er von der Tat eines einzelnen lebensmüden Piloten und nicht von einem Terroranschlag ausgegangen.
Hapag Lloyd Executive habe dennoch auf die Äußerung des Flugbetriebsleiters reagieren müssen, betonte demgegenüber ein Unternehmenssprecher. In dem Vergleich sei eine Kündigung «aus betrieblichen Gründen» vereinbart worden. Der 51-jährige werde bis Ende März normal vergütet und erhalte keine Abfindung.