Haftet der Discountbroker bei falscher Ausführung bzw. Nichtausführung?
Folgendes ist mir bei der Direktanlagebank passiert:
Hatte im Juli eine Mitteilung bekommen, dass ein Übernahmeangebot für meine B.U.S-Vz.-Aktien vorliegt. Annahme des Angebots wäre durch Zurücksenden des beiliegenden Auftrages an die DAB per FAX. Dies habe ich rechtzeitig gemacht. Das FAX-Sendeprotokoll habe ich glücklicherweise aufbewahrt.
Inzwischen sind alle anderen Aktionäre, die sich abfinden ließen, mit 7,1 € entschädigt worden. Ich habe immer noch meine Aktien, die jetzt nur noch bei 5,85 € notieren. Vermute, dass mein FAX-Auftrag nicht ausgeführt wurde, da ein Fehler bei der DAB passierte z.B. Fehler am FAX der DAB, oder einfach Schlamperei.
Ich habe bei der DAB angerufen, sie haben meine Reklamation aufgenommen und versprochen zurückzurufen, aber nichts hat sich getan. Das ist nun über eine Woche her.
Wie stehen meine Chancen auf Entschädigung? Was kann ich tun?
Folgendes ist mir bei der Direktanlagebank passiert:
Hatte im Juli eine Mitteilung bekommen, dass ein Übernahmeangebot für meine B.U.S-Vz.-Aktien vorliegt. Annahme des Angebots wäre durch Zurücksenden des beiliegenden Auftrages an die DAB per FAX. Dies habe ich rechtzeitig gemacht. Das FAX-Sendeprotokoll habe ich glücklicherweise aufbewahrt.
Inzwischen sind alle anderen Aktionäre, die sich abfinden ließen, mit 7,1 € entschädigt worden. Ich habe immer noch meine Aktien, die jetzt nur noch bei 5,85 € notieren. Vermute, dass mein FAX-Auftrag nicht ausgeführt wurde, da ein Fehler bei der DAB passierte z.B. Fehler am FAX der DAB, oder einfach Schlamperei.
Ich habe bei der DAB angerufen, sie haben meine Reklamation aufgenommen und versprochen zurückzurufen, aber nichts hat sich getan. Das ist nun über eine Woche her.
Wie stehen meine Chancen auf Entschädigung? Was kann ich tun?