es lohnt sich zu diesem Thema den jetzigen Spiegel zu lesen. Für mich, knapp über 30 steht fest - kein Geld für Riester; alles Verarschung!!!
RENTENREFORM-STUDIE
Die Älteren sind die Verlierer
Ältere Arbeitnehmer und Ruheständler profitieren zwar angeblich davon, wenn Selbständige und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die Geburtsjahrgänge vor 1958 müssen laut einer Studie dennoch mit Einbußen rechnen.
Berlin - Eine Prognos-Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung stellt eine Übergangsbelastung Älterer dadurch fest, dass das Rentenniveau allmählich sinkt und parallel eine zusätzliche Privatvorsorge aufgebaut wird. Rentennahe Jahrgänge hätten jedoch nur noch wenig Zeit dafür und könnten die Rentenminderungen nur zum Teil auffangen. Wer bereits Rente beziehe, müsse sogar Einkommenseinbußen hinnehmen.
Die Beitragssätze fallen auch nach den Prognos-Berechnungen durch die Rentenreform in Zukunft deutlich niedriger aus, als es ohne die Änderungen der Fall gewesen wäre. Für 2010 ergeben sich danach 19,0 Prozent statt 20,2 Prozent (minus 1,1), für das Jahr 2060 24,5 Prozent statt 27,0 Prozent (minus 2,4). Die - je nach Jahrgang unterschiedlichen - Aufwendungen für die Privatrente dazu genommen, kommt die Berechnung für 2010 auf eine durchschnittliche Belastung von 1,5 Prozentpunkten mehr, für 2060 dagegen auf 1,1 Prozentpunkte weniger.
Wer beispielsweise 1958 geboren ist, wird der Rechnung zufolge bei der gesetzlichen Rentenversicherung um rund einen Prozentpunkt entlastet, muss aber für die Privatvorsorge 3,8 Prozent aufwenden und wird so im Durchschnitt mit 2,8 Prozent belastet. Wird die staatliche Förderung der Privatrente berücksichtigt, die vor allem Geringerverdienenden und Familien mit Kindern zugute kommt, sind es 1,7 Prozent. Als Nettogewinner bezeichnet die Studie die Jahrgänge ab 1971. Ohne Fördermittel profitieren danach erst die Jahrgänge nach 1977. Für heute Geborene ergibt sich demnach eine Entlastung von 1,4 Prozentpunkten.
Eine Entlastung der Älteren könnte Prognos zufolge damit erreicht werden, dass ab 2003 auch Beamte und Selbständige beitragspflichtig werden. Dadurch fiele der Beitragssatz zunächst deutlich niedriger aus, im Jahr 2010 etwa um 2,4 Prozentpunkte. Wegen der die künftigen Rentenausgaben für Beamte und Selbstständige läge er 2060 allerdings um 0,5 Prozentpunkte höher. Nettogewinner wären nach dieser Variante nicht erst die Jahrgänge ab 1971, sondern bereits die ab 1962 Geborenen.