Gutachten: Steuerreform mit heißer Nadel gestrickt
Mehrere mittelständische Unternehmen haben eine Klage gegen die Steuerreform von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) angekündigt.
rtr BERLIN. Die Firmen berufen sich dabei auf ein am Dienstag in Berlin vorgestelltes Gutachten des Mannheimer Steuerrechtlers Hans-Wolfgang Arndt. Danach verstößt das Steuersenkungsgesetz der Bundesregierung in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht. Nachbesserungen seien unumgänglich. „Nach anfänglicher Euphorie in weiten Kreisen der Wirtschaft hat sich herausgestellt, dass dieses Gesetz nicht nur mit viel zu heißer Nadel gestrickt wurde, sondern vor allem zu untragbaren Verwerfungen in der deutschen Unternehmenslandschaft geführt hat“, bilanziert Arndt.
Einseitige Begünstigungen von Kapitalgesellschaften seien mit massiven Verschlechterungen für mittelständische Personen- und Einzelunternehmen erkauft, heißt es weiter. Jedoch wendet sich das Gutachten ausdrücklich nicht gegen die Steuerreform insgesamt, sondern beschäftigt sich mit angeblich rechtlich fraglichen Einzelregelungen. So verstoße gegen das Grundgesetz, dass die einbehaltenen Gewinne von Kapitalgesellschaften anders besteuert würden als die von Personengesellschaften. Das Steuersenkungsgesetz habe damit eine seiner ursprünglichen Zielsetzungen bei weitem verfehlt und eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung nicht herbeigeführt.
Die Bundesregierung habe zudem mit der zweifachen Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen gegen die verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte einer gleichmäßigen Besteuerung und der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verstoßen, heißt es in dem Gutachten weiter. So seien die Veräußerungsgewinne in den Jahren 1999 und 2000 stärker besteuert worden als zuvor und auch als in Eichels Steuerreform vorgesehen. „Ein rechtfertigender Grund, ausgerechnet diejenigen Veräußerungsgewinne steuerlich stärker zu belasten, die in den Jahren 1999 und 2000 anfielen, besteht nicht.“
Einzelne Änderungen in dem Reformwerk führten zudem zu einer europarechtswidrigen Diskriminierung ausländischer Holdinggesellschaften gegenüber solchen mit Sitz in Deutschland, schreibt Arndt. Auch die im Steuerentlastungsgesetz vorgesehene Besteuerung von in- und ausländischen Investmentsfonds verursache eine Ungleichbehandlung.
HANDELSBLATT, Dienstag, 31. Juli 2001
Mehrere mittelständische Unternehmen haben eine Klage gegen die Steuerreform von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) angekündigt.
rtr BERLIN. Die Firmen berufen sich dabei auf ein am Dienstag in Berlin vorgestelltes Gutachten des Mannheimer Steuerrechtlers Hans-Wolfgang Arndt. Danach verstößt das Steuersenkungsgesetz der Bundesregierung in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz und gegen Europarecht. Nachbesserungen seien unumgänglich. „Nach anfänglicher Euphorie in weiten Kreisen der Wirtschaft hat sich herausgestellt, dass dieses Gesetz nicht nur mit viel zu heißer Nadel gestrickt wurde, sondern vor allem zu untragbaren Verwerfungen in der deutschen Unternehmenslandschaft geführt hat“, bilanziert Arndt.
Einseitige Begünstigungen von Kapitalgesellschaften seien mit massiven Verschlechterungen für mittelständische Personen- und Einzelunternehmen erkauft, heißt es weiter. Jedoch wendet sich das Gutachten ausdrücklich nicht gegen die Steuerreform insgesamt, sondern beschäftigt sich mit angeblich rechtlich fraglichen Einzelregelungen. So verstoße gegen das Grundgesetz, dass die einbehaltenen Gewinne von Kapitalgesellschaften anders besteuert würden als die von Personengesellschaften. Das Steuersenkungsgesetz habe damit eine seiner ursprünglichen Zielsetzungen bei weitem verfehlt und eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung nicht herbeigeführt.
Die Bundesregierung habe zudem mit der zweifachen Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen gegen die verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte einer gleichmäßigen Besteuerung und der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verstoßen, heißt es in dem Gutachten weiter. So seien die Veräußerungsgewinne in den Jahren 1999 und 2000 stärker besteuert worden als zuvor und auch als in Eichels Steuerreform vorgesehen. „Ein rechtfertigender Grund, ausgerechnet diejenigen Veräußerungsgewinne steuerlich stärker zu belasten, die in den Jahren 1999 und 2000 anfielen, besteht nicht.“
Einzelne Änderungen in dem Reformwerk führten zudem zu einer europarechtswidrigen Diskriminierung ausländischer Holdinggesellschaften gegenüber solchen mit Sitz in Deutschland, schreibt Arndt. Auch die im Steuerentlastungsgesetz vorgesehene Besteuerung von in- und ausländischen Investmentsfonds verursache eine Ungleichbehandlung.
HANDELSBLATT, Dienstag, 31. Juli 2001