FCC schirmt VoIP vor Bundesstaaten ab
Die US-Regulierungsbehörde für Telekommunikation, FCC, hat gestern erklärt, dass die Internet-Telefonie, wie sie vom Dienstleister Vonage derzeit mit großem Erfolg in den USA angeboten wird, nicht den bisherigen Vorschriften für Telefonie unterliegt, wie sie in den einzelnen Bundesstaaten gelten.
Entgegen anderen Darstellungen hat die Aufsichtsbehörde Vonage damit gerade nicht von bundesstaatlicher Regulation befreit, sondern vielmehr im Gegenteil deutlich gemacht, dass ausschließlich die Federals über Regulierungsmaßnahmen zu entscheiden haben. Man will verhindern, dass sich ein Patchwork einzelstaatlicher Regulation für dieses neue Kommunikationsmedium entwickelt.
Gleichzeitig heißt es aber, die FCC bewerte damit nicht die allgemeine Gesetzgebung in den Bundesstaaten, wie etwa die Besteuerung, Betrug, Handelsangelegenheiten, Marketing, Werbung oder andere Geschäftspraktiken. Hier erwarte die FCC, dass die Staaten weiterhin eine vitale Rolle spielen.
Zusammengefasst bedeutet diese Erklärung, dass die Bundesbehörde FCC ihre Position gegenüber den Bundesstaaten klären will. Sie schirmt einerseits Voice-over-IP Anbieter vor Maßnahmen ab, die sich auf die Gestaltung und Behandlung der Dienste selbst beziehen. Andererseits ist die FCC aber auch bemüht, bei den Bundesstaaten nicht den Eindruck zu erwecken, sich in die inneren Angelegenheiten einmischen zu wollen.
Hinsichtlich der Besteuerung wird das konkret bedeuten, dass die VoIP-Anbieter weiterhin von einigen Gebühren und Steuern befreit bleiben, wie sie normalerweise bei Telefonie-Diensten auf Ebene der Bundesstaaten erhoben werden dürfen. Die Unternehmen werden aber wie gehabt besteuert.
Die Regulierungsbehörde wiederum wird den gesetzlichen Rahmen für die Ausgestaltung der Dienste entwickeln. Sie hat beispielsweise bereits angekündigt, dass VoIP-Anbieter auch verpflichtet werden sollen, eine Notrufnummer einzurichten.
Wesentlich interessanter als diese Forderung wird sich allerdings die Frage gestalten, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden bei der Belauschung von VoIP-Diensten gegeben werden. Auch dieser Punkt wird mit Sicherheit in den kommenden Monaten zu behandeln sein. Und da die FCC nun offiziell die zentrale Kontrolle über alle künftigen Regulierungsmaßnahmen übernommen hat, dürfte Eines klar sein: Die erwartbar kommenden Abhörmaßnahmen werden so ausgelegt sein, dass sie zunächst den Forderungen der Bundespolizei (FBI) entsprechen. Zwar werden regionale Behörden später möglicherweise auch ähnliche Maßnahmen einrichten dürfen, doch zunächst wird die Erklärung der FCC in dieser Hinsicht eine aufschiebende Wirkung entfalten.
Beispiel EGHT:
bigcharts.marketwatch.com/charts/...=6531&mocktick=1&rand=240" style="max-width:560px" >
Truth is stranger than fiction, because fiction has to make sense
Die US-Regulierungsbehörde für Telekommunikation, FCC, hat gestern erklärt, dass die Internet-Telefonie, wie sie vom Dienstleister Vonage derzeit mit großem Erfolg in den USA angeboten wird, nicht den bisherigen Vorschriften für Telefonie unterliegt, wie sie in den einzelnen Bundesstaaten gelten.
Entgegen anderen Darstellungen hat die Aufsichtsbehörde Vonage damit gerade nicht von bundesstaatlicher Regulation befreit, sondern vielmehr im Gegenteil deutlich gemacht, dass ausschließlich die Federals über Regulierungsmaßnahmen zu entscheiden haben. Man will verhindern, dass sich ein Patchwork einzelstaatlicher Regulation für dieses neue Kommunikationsmedium entwickelt.
Gleichzeitig heißt es aber, die FCC bewerte damit nicht die allgemeine Gesetzgebung in den Bundesstaaten, wie etwa die Besteuerung, Betrug, Handelsangelegenheiten, Marketing, Werbung oder andere Geschäftspraktiken. Hier erwarte die FCC, dass die Staaten weiterhin eine vitale Rolle spielen.
Zusammengefasst bedeutet diese Erklärung, dass die Bundesbehörde FCC ihre Position gegenüber den Bundesstaaten klären will. Sie schirmt einerseits Voice-over-IP Anbieter vor Maßnahmen ab, die sich auf die Gestaltung und Behandlung der Dienste selbst beziehen. Andererseits ist die FCC aber auch bemüht, bei den Bundesstaaten nicht den Eindruck zu erwecken, sich in die inneren Angelegenheiten einmischen zu wollen.
Hinsichtlich der Besteuerung wird das konkret bedeuten, dass die VoIP-Anbieter weiterhin von einigen Gebühren und Steuern befreit bleiben, wie sie normalerweise bei Telefonie-Diensten auf Ebene der Bundesstaaten erhoben werden dürfen. Die Unternehmen werden aber wie gehabt besteuert.
Die Regulierungsbehörde wiederum wird den gesetzlichen Rahmen für die Ausgestaltung der Dienste entwickeln. Sie hat beispielsweise bereits angekündigt, dass VoIP-Anbieter auch verpflichtet werden sollen, eine Notrufnummer einzurichten.
Wesentlich interessanter als diese Forderung wird sich allerdings die Frage gestalten, welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden bei der Belauschung von VoIP-Diensten gegeben werden. Auch dieser Punkt wird mit Sicherheit in den kommenden Monaten zu behandeln sein. Und da die FCC nun offiziell die zentrale Kontrolle über alle künftigen Regulierungsmaßnahmen übernommen hat, dürfte Eines klar sein: Die erwartbar kommenden Abhörmaßnahmen werden so ausgelegt sein, dass sie zunächst den Forderungen der Bundespolizei (FBI) entsprechen. Zwar werden regionale Behörden später möglicherweise auch ähnliche Maßnahmen einrichten dürfen, doch zunächst wird die Erklärung der FCC in dieser Hinsicht eine aufschiebende Wirkung entfalten.
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