Mittwoch, 4. Juli 2001
"Goldene Aktien" zulässig
EU-Parlament lehnt Übernahmerichtlinie ab
Mit einer denkbar knappen Entscheidung hat das Europäische Parlament am Mittwoch die nach jahrelangen Verhandlungen von der EU-Kommission verabschiedete Übernahmerichtlinie abgelehnt. Eine europaweit einheitliche Regelung für feindliche Firmenübernahmen rückt damit wieder in weite Ferne.
Nach Angaben des Parlamentspräsidenten galt der Vorschlag abgelehnt, nachdem er keine Mehrheit fand. 273 Abgeordnete hatten dafür gestimmt, ebensoviele votierten dagegen. Außerdem gab es 22 Stimmenthaltungen. Mit der Übernahmerichtlinie sollten Übernahmen von Unternehmen in der Europäischen Union geregelt werden. Zugleich sollten die Anteilseigner mehr Einfluss auf den Entscheidungspozess im Vorfeld einer Übernahme erhalten.
Am Vortag der Parlamentsentscheidung war bekannt geworden, dass der Europäische Gerichtshof die "Goldenen Aktien" voraussichtlich für zulässig erklären wird. Die Europäische Kommission hatte die "Goldenen Aktien" seit längerem kritisiert und durch das Gericht die Zulässigkeit dieser Konstrukte überprüfen lassen. Der zuständige Generalanwalt, dessen Position der Europäische Gerichtshof in der Regel folgt, hält die "Goldenen Aktien" jedoch für mit den europäischen Recht vereinbar und plädierte damit für die Standpunkte Portugals, Frankreichs und Belgiens.
"Goldene Aktien" (Golden Shares) sind für den Inhaber - meist der Staat als Aktionär ehemaliger Staatsunternehmen - mit Mehrfachstimmrechten und anderen Sonderregelungen verbunden, die eine gegenüber anderen Aktionären überproportional starke Einflussnahme auf die Unternehmensführung erlauben.
Nach dem Scheitern der EU-Übernahmerichtlinie im Europaparlament ist nun damit zu rechnen, dass die deutsche Bundesregierung ihr Projekt eines nationalen Übernahmegesetzes forciert weiterführt.
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"Goldene Aktien" zulässig
EU-Parlament lehnt Übernahmerichtlinie ab
Mit einer denkbar knappen Entscheidung hat das Europäische Parlament am Mittwoch die nach jahrelangen Verhandlungen von der EU-Kommission verabschiedete Übernahmerichtlinie abgelehnt. Eine europaweit einheitliche Regelung für feindliche Firmenübernahmen rückt damit wieder in weite Ferne.
Nach Angaben des Parlamentspräsidenten galt der Vorschlag abgelehnt, nachdem er keine Mehrheit fand. 273 Abgeordnete hatten dafür gestimmt, ebensoviele votierten dagegen. Außerdem gab es 22 Stimmenthaltungen. Mit der Übernahmerichtlinie sollten Übernahmen von Unternehmen in der Europäischen Union geregelt werden. Zugleich sollten die Anteilseigner mehr Einfluss auf den Entscheidungspozess im Vorfeld einer Übernahme erhalten.
Am Vortag der Parlamentsentscheidung war bekannt geworden, dass der Europäische Gerichtshof die "Goldenen Aktien" voraussichtlich für zulässig erklären wird. Die Europäische Kommission hatte die "Goldenen Aktien" seit längerem kritisiert und durch das Gericht die Zulässigkeit dieser Konstrukte überprüfen lassen. Der zuständige Generalanwalt, dessen Position der Europäische Gerichtshof in der Regel folgt, hält die "Goldenen Aktien" jedoch für mit den europäischen Recht vereinbar und plädierte damit für die Standpunkte Portugals, Frankreichs und Belgiens.
"Goldene Aktien" (Golden Shares) sind für den Inhaber - meist der Staat als Aktionär ehemaliger Staatsunternehmen - mit Mehrfachstimmrechten und anderen Sonderregelungen verbunden, die eine gegenüber anderen Aktionären überproportional starke Einflussnahme auf die Unternehmensführung erlauben.
Nach dem Scheitern der EU-Übernahmerichtlinie im Europaparlament ist nun damit zu rechnen, dass die deutsche Bundesregierung ihr Projekt eines nationalen Übernahmegesetzes forciert weiterführt.
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