Mit Neuemissionen läßt sich oftmals gutes Geld verdienen. Doch die Popularität
von „jungen Aktien“ wird von einigen Unternehmen schamlos ausgenutzt.
In den letzten Wochen häuften sich beispielsweise Meldungen von Unternehmen, die Emissionsdaten
einschließlich Zeichnungsfrist für ihre Aktien nennen. Im Text wird dann darauf verwiesen, daß ein
Antrag auf Börsenzulassung gestellt wurde. Dem Anleger soll dies vorgaukeln, daß die Aktien des
Unternehmens bald an einem offiziellen Marktsegment gehandelt werden. Doch im Klartext heißt dies
nur eines: Das Unternehmen hat keine Börsenzulassung!
Angefangen hatte die jüngste Welle von Börsengängen mit der Koblenzer TC Unterhaltungseletronik AG.
In einer Unternehmensanalyse der emissionsbegleitenden Münchner BAV GmbH heißt es: „Es ist
beabsichtigt, unmittelbar nach abgeschlossener Kapitalerhöhung (Anmerkung der Redaktion: warum
eigentlich danach?) Antrag auf Börseneinführung im Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
zu stellen.“ Im Verkaufsprospekt ist vermerkt, daß die Börsenzulassung beantragt wird und daß
bewegliche Sachen (hier: Aktien) durch Einigung und Übergabe übereignet werden können. Das ist
juristisch schon richtig ..., aber ein Börsenhandel würde das Ganze schon wesentlich effektiver
gestalten. Doch eine Börsenzulassung liegt nicht vor!
Die Ultra Clean AG aus Hanau veröffentlichte am 16. Oktober eine Meldung, in der das Unternehmen
mitteilt, daß es den Gang an den Freiverkehr der Frankfurter Börse für das 4. Quartal 2000 plant. Im
Text heißt es: „Der Zulassungsantrag zum Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ist geprüft. Die
Zeichnungsfrist läuft bis zum 30. November 2000. Nach Beendigung wird der Handel unverzüglich
aufgenommen.“ Der Finanzvorstand Michael Oberle scheint seiner Sache sehr sicher zu sein. In den
Presseunterlagen heißt es weiter „Handelssegment: Freiverkehr“, „Börsenplatz: Frankfurt“. Doch als
Ex-Banker (Ausbildung und vierjähriges Traineeprogramm ...) sollte Oberle es eigentlich besser wissen.
Denn das Unternehmen besitzt keine Börsenzulassung. Dies teilte die Zulassungsstelle der Deutschen
Börse AG GoingPublic-Online auf Anfrage mit.
Dritter im Bunde ist die trading-house.net AG. Erst gestern veröffentlichte das Unternehmen eine
Meldung, daß die BAV Börsenmakler GmbH den Antrag auf Einbeziehung in den Frankfurter Freiverkehr
gestellt hat. Im Text wird zwar fairerweise ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Plazierung der
Aktien im Vorfeld des Börsenganges stattfindet. Doch im nächsten Satz wird der 27.11.2000 als
vorgesehenes Datum der Erstnotiz genannt. Die Börsenzulassung liegt nach Angaben der Deutschen
Börse AG nicht vor!
Das Vorgehen der drei Firmen erscheint besonders zwielichtig, da die Unwissenheit von Anlegern
ausgenutzt und ein baldiger Börsenhandel suggeriert wird. Dies zeigt deutliche Parallelen zur Questos
AG, die Ende 1999 durch entsprechende Meldungen auf sich aufmerksam machte. Questos ist übrigens
bis heute nicht börsennotiert.
Was haben diese Unternehmen gemeinsam, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen – die
emissionsbegleitende BAV. Vorstand Christian Rogner war bereits vor Jahren in der Finanzwelt durch
den Vertrieb von zweifelhaften Penny-Stocks negativ aufgefallen.
von „jungen Aktien“ wird von einigen Unternehmen schamlos ausgenutzt.
In den letzten Wochen häuften sich beispielsweise Meldungen von Unternehmen, die Emissionsdaten
einschließlich Zeichnungsfrist für ihre Aktien nennen. Im Text wird dann darauf verwiesen, daß ein
Antrag auf Börsenzulassung gestellt wurde. Dem Anleger soll dies vorgaukeln, daß die Aktien des
Unternehmens bald an einem offiziellen Marktsegment gehandelt werden. Doch im Klartext heißt dies
nur eines: Das Unternehmen hat keine Börsenzulassung!
Angefangen hatte die jüngste Welle von Börsengängen mit der Koblenzer TC Unterhaltungseletronik AG.
In einer Unternehmensanalyse der emissionsbegleitenden Münchner BAV GmbH heißt es: „Es ist
beabsichtigt, unmittelbar nach abgeschlossener Kapitalerhöhung (Anmerkung der Redaktion: warum
eigentlich danach?) Antrag auf Börseneinführung im Geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
zu stellen.“ Im Verkaufsprospekt ist vermerkt, daß die Börsenzulassung beantragt wird und daß
bewegliche Sachen (hier: Aktien) durch Einigung und Übergabe übereignet werden können. Das ist
juristisch schon richtig ..., aber ein Börsenhandel würde das Ganze schon wesentlich effektiver
gestalten. Doch eine Börsenzulassung liegt nicht vor!
Die Ultra Clean AG aus Hanau veröffentlichte am 16. Oktober eine Meldung, in der das Unternehmen
mitteilt, daß es den Gang an den Freiverkehr der Frankfurter Börse für das 4. Quartal 2000 plant. Im
Text heißt es: „Der Zulassungsantrag zum Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ist geprüft. Die
Zeichnungsfrist läuft bis zum 30. November 2000. Nach Beendigung wird der Handel unverzüglich
aufgenommen.“ Der Finanzvorstand Michael Oberle scheint seiner Sache sehr sicher zu sein. In den
Presseunterlagen heißt es weiter „Handelssegment: Freiverkehr“, „Börsenplatz: Frankfurt“. Doch als
Ex-Banker (Ausbildung und vierjähriges Traineeprogramm ...) sollte Oberle es eigentlich besser wissen.
Denn das Unternehmen besitzt keine Börsenzulassung. Dies teilte die Zulassungsstelle der Deutschen
Börse AG GoingPublic-Online auf Anfrage mit.
Dritter im Bunde ist die trading-house.net AG. Erst gestern veröffentlichte das Unternehmen eine
Meldung, daß die BAV Börsenmakler GmbH den Antrag auf Einbeziehung in den Frankfurter Freiverkehr
gestellt hat. Im Text wird zwar fairerweise ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Plazierung der
Aktien im Vorfeld des Börsenganges stattfindet. Doch im nächsten Satz wird der 27.11.2000 als
vorgesehenes Datum der Erstnotiz genannt. Die Börsenzulassung liegt nach Angaben der Deutschen
Börse AG nicht vor!
Das Vorgehen der drei Firmen erscheint besonders zwielichtig, da die Unwissenheit von Anlegern
ausgenutzt und ein baldiger Börsenhandel suggeriert wird. Dies zeigt deutliche Parallelen zur Questos
AG, die Ende 1999 durch entsprechende Meldungen auf sich aufmerksam machte. Questos ist übrigens
bis heute nicht börsennotiert.
Was haben diese Unternehmen gemeinsam, werden Sie sich jetzt vielleicht fragen – die
emissionsbegleitende BAV. Vorstand Christian Rogner war bereits vor Jahren in der Finanzwelt durch
den Vertrieb von zweifelhaften Penny-Stocks negativ aufgefallen.