Gesetz zur Veröffentlichung von Zwischenberichten

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Gesetz zur Veröffentlichung von Zwischenberichten

 
09.08.01 11:48
Regierung will Zwischenberichte für Börsen-Unternehmen vorschreiben =

  Berlin (dpa) - Börsennotierte Unternehmen sollen nach dem Willen
der Bundesregierung künftig per Gesetz öfter als nur einmal im Jahr
zur Vorlage ihrer Geschäftszahlen verpflichtet werden. Ein
entsprechendes Gesetz zur Veröffentlichung von «Zwischenberichten»
werde derzeit im Bundesjustizministerium erarbeitet, bestätigte der
Sprecher Christian Arns am Donnerstag Medienberichte. Dabei müsse
noch geklärt werden, wie oft solche Zwischenberichte vorgelegt werden
sollen und wie sie geprüft werden.

  Die Bundesregierung folge damit einem Vorschlag der
Regierungskommission zur Reform des Aktienrechts, sagte Arns. Die
Experten seien einer Meinung mit der Deutschen Börse, die
Quartalsberichte für Unternehmen in Aktien-Indizes wie dem MDAX vorgeschrieben hatte. Für die Berichte solle eine «prüferische
Durchsicht» Pflicht werden.

   Erst am Dienstag hatte die Deutsche Börse den Sportwagenhersteller
Porsche wegen der Verweigerung von Quartalsberichten aus dem MDAX
verbannt.
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