Garantiezins bei LV fällt!

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Garantiezins bei LV fällt! ecki
ecki:

Garantiezins bei LV fällt!

 
11.08.02 15:35
#1
08.08.2002

V E R S I C H E R E R

Finanzaufsicht stellt Ultimatum

Die schwachen Börsen bringen die Versicherer in höchste Not. Die Allianz Leben erwägt, den gesetzlich garantierten Zins auf Beiträge zu kürzen. Die Finanzaufsicht fordert die Unternehmen ultimativ zu einer Stellungnahme auf. Die Branche arbeitet an einem Notfallplan.

Hamburg/München - Mit einem Fragebogen zur finanziellen Situation der Lebensversicherer hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Gesellschaften aufgeschreckt. Dies berichtet die "Financial Times Deutschland" in ihrer Donnerstagausgabe.

Angesichts des Kursverfalls an den Aktienbörsen verlangt die Aufsichtsbehörde bis Freitag detaillierte Auskunft über mögliche Auswirkungen auf die Ergebnisse der Versicherer 2002.

Renditen schmelzen gefährlich ab

Die Versicherungsbranche bereitet indes eine Not-Lösung vor, um die Kunden in Schwierigkeiten geratener Gesellschaften zu übernehmen, falls diese keinen Käufer finden sollten. Gleichzeitig erwägen einige Anbieter eine weitere Kürzung der Überschussbeteiligung genauso wie eine Senkung des garantierten Zinssatzes auf die Beiträge.

Den Versicherern setzt die Börsenschwäche mächtig zu. Die Allianz Leben erwägt sogar eine Kürzung des Garantiezins auf Beiträge.

"Das Bafin will sich einen Überblick über die Problemfälle verschaffen und sich diese Gesellschaften dann genau ansehen", sagte ein Versicherer. Bei mehreren schwächelnden Gesellschaften seien rasche Maßnahmen der Aufsicht sehr wahrscheinlich. Die Behörde nahm nicht Stellung.

Die ungewöhnliche Befragung unterstreiche die schwierige Lage vieler Versicherer. Die negative Entwicklung am Kapitalmarkt lässt ihre Renditen gefährlich abschmelzen. Zahlreiche Unternehmen haben ihren Kunden eine höhere Gewinnbeteiligung zugesagt, als sie derzeit erwirtschaften.

Hohe Abschreibungen drohen in diesem Jahr

"Je nach Art und Umfang des Aktienengagements sowie in Abhängigkeit vom Niveau der vorhandenen Bewertungsreserven muss wiederum mit einer erheblichen Belastung des Kapitalanlageerfolgs und damit des Rohüberschusses gerechnet werden", schreibt Wolfgang Vogel, Bafin-Abteilungsleiter für Lebensversicherung, in einem vertraulichen Brief an die Vorstände, berichtet die Zeitung weiter.

Eine "zusätzliche Erschwerung" könne hinzukommen, wenn Versicherer 2001 die neu geschaffene Regelung nutzten, Aktien in das Anlagevermögen zu verschieben, so Vogel. In dem Fall mussten sie Wertverluste nicht sofort aufdecken.

Wenn es nicht zu einer spektakulären Kurserholung bis Jahresende kommt, müssen die Versicherer einen Großteil dieser Abschreibungen im Abschluss 2002 nachholen. Das belastet die Ergebnisse zusätzlich zum Abschreibungsbedarf, der in diesem Jahr entsteht.

Vorstände sollen Modellrechnungen vorlegen

Die Vorstände müssen Modellrechnungen für den Bilanzstichtag 31. Dezember anstellen, die auf den Aktienkursen vom 30. Juni und auf einem Rückgang der Kurse um 30 Prozent im ganzen Jahr 2002 beruhen. Vogel verlangt "zu allen Punkten des Fragebogens Angaben, gegebenenfalls nach einer Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer. Leerfelder sind nicht zulässig".

Das Bafin hat verschiedene Eingriffsmöglichkeiten bei Versicherern mit Problemen. Es kann den Vorstand durch einen Beauftragten ersetzen, Gesellschaften das Neugeschäft untersagen und Fusionen oder Bestandsübernahmen anregen.

Auffanglösung in Sicht

Die deutschen Lebensversicherer arbeiten unterdessen an einer Auffanglösung für in Schwierigkeiten geratene Branchenkollegen, die nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schon in der nächsten Woche präsentiert werden könnte. Die beiden größten deutschen Lebensversicherer, Allianz-Leben und Ergo, sagten ihre Unterstützung für das Projekt zu.

Finanzielle Details der Auffanglösung würden noch ausgearbeitet, doch eine Grundsatzvereinbarung könnte schon in der nächsten Woche veröffentlicht werden, sagte eine GDV-Sprecherin am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters.

Pool-Bildung soll eine Lösung bringen

Den Plänen zufolge soll ein Pool von Lebensversicherern Branchenkollegen finanziell unter die Arme greifen, die wegen des Kursverfalls an den Finanzmärkten ihren Versicherungsnehmern die garantierte Verzinsung von 3,25 Prozent nicht mehr bezahlen können. Damit will die Branche einen Imageschaden für das Produkt Lebensversicherung verhindern.

Die zur Allianz-Gruppe gehörende Stuttgarter Allianz-Leben unterstützt nach eigenen Angaben eine solche Lösung. Vorstandschef Gerhard Rupprecht sagte in einem auf der Allianz-Website veröffentlichten Interview mit der "Südwest Presse", dass zwar höchstens eine handvoll Lebensversicherer bedroht sei, ein Imageschaden für die Branche aber verhindert werden müsse. "Wir stellen uns eine Art Poollösung vor."

Versicherungen des betroffenen Unternehmens sollen in diesen Pool übertragen werden. Und der wird dann sicherstellen, dass die garantierten Leistungen erbracht werden", erläuterte er. Es gebe aber immer noch die Möglichkeit, dass ein schwaches Unternehmen von einem starken übernommen werden könnte.

Auch bei der Münchener Rück -Tochter Ergo hieß es, man werde sich an einer solchen Lösung für den Ernstfall beteiligen. Damit sind die beiden größten deutschen Lebensversicherer mit an Bord. Welchen Beitrag die einzelnen Versicherer in den Pool bezahlen und wie die Kosten verteilt werden, wollten die Unternehmenssprecher und die GDV-Sprecherin nicht kommentieren.

Allianz erwägt Senkung der Überschussbeteiligung

Die deutsche Versicherungsbranche hatte sich lange gegen die Idee einer Pool-Lösung gewehrt und sich auf gesetzliche Regelungen und Übernahmen zur Rettung angeschlagener Unternehmen verlassen.

Doch mit der anhaltenden Schwäche an den Börsen steigt die Sorge, dass die gesamte Branche Schaden nehmen könnte, wenn einer der 120 deutschen Lebensversicherer pleite ginge. Die Konzerne hatten im Börsenboom der vergangenen Jahre die Versicherungsbeiträge zunehmend in Aktien angelegt und sehen sich nun schrumpfenden Reserven gegenüber.

Garantie-Zins in Gefahr

Wie in den meisten Ländern Europas bezahlen die Lebensversicherer den Versicherten einen garantierten Zins auf die Beiträge, plus einem variablen Bonus, der so genannten Überschussbeteiligung.

Allianz-Leben-Chef Rupprecht schloss mittelfristig auch eine Senkung des gesetzlich vorgeschriebenen Garantiezinses nicht aus. "Wenn die Zinsen so niedrig bleiben, wird eine Senkung des Garantiezinses für neue Verträge im Jahre 2004 nicht auszuschließen sein." Das sei aber keine Entscheidung der Lebensversicherer.

Die Allianz-Leben erwäge unterdessen, die Überschussbeteiligung zu senken. "Wenn die Kapitalmarktsituation so anhält, wenn die Indizes im zweiten Halbjahr weiter fallen, dann werden wir selbstverständlich auch über eine Senkung der Überschussbeteiligung nachdenken müssen". Eine Entscheidung darüber werde aber erst im vierten Quartal fallen.
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Quelle: www.managermagazin.de


Darf man dann ausserordentlich kündigen? Da gibts doch so ein Urteil, dass man seine Beiträge plus Garantiezins rauskriegen muß.
Garantiezins bei LV fällt! Kicky
Kicky:

OLG Düsseldorf

 
11.08.02 15:40
#2
Schadensersatz bei Werbung mit unrealistischen Gewinnanteilen

Stellt sich heraus, dass eine Versicherung vor Abschluss einer Lebensversicherung mit völlig unrealistischen Gewinnanteilen geworben hat, ist der Versicherungsnehmer berechtigt, die Versicherung zu kündigen. In einem solchen Fall kann dem Versicherungsnehmer auch ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Versicherung in Höhe der Differenz zwischen der Summe der bisher geleisteten Prämien und dem Rückkaufswert einerseits und dem Zinsschaden andererseits, den er dadurch erlitten hat, dass er die Prämienbeträge nicht anderweitig gewinnbringend anlegen konnte, zustehen.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.08.2000
4 U 139/99
NJW-RR 2000, 1626
Garantiezins bei LV fällt! Kicky

BGH beanstandet Klauseln in Lebensversicherungsver

 
#3
BGH beanstandet Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

Das Bundesgerichtshof hat über die Wirksamkeit mehrerer Klauseln in den allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherungen entschieden, wie sie von den meisten deutschen Versicherungen seit 1995 verwendet werden.

Besonders weitreichende Folgen für die Versicherungswirtschaft wird die Unwirksamkeit der Klausel über die Berechnung des Rückkaufswertes bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrages oder einer Beitragsfreistellung durch den Kunden haben. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass durch die gewählte Formulierung der Verbraucher nicht klar erkennen kann, welche wirtschaftlichen Nachteile ihm bei der Vertragsunterschrift oder bei einer Kündigung drohen. Dieselben Erwägungen gelten bei der Beurteilung einer Klausel, die sich mit der Frage befasst, wie die Kosten für den Abschluss des Vertrages, z. B. auch eine etwaige Provision des Agenten, erhoben und ausgeglichen werden. Auch diese Klausel erklärte der Bundesgerichtshof für unwirksam, weil der Versicherungsnehmer die ihn treffenden wirtschaftlichen Nachteile nicht hinreichend erkennen kann.

In einem anderen Punkt allerdings folgten die Richter dem klagenden Verbraucherverband nicht: Die Bestimmungen der Beteiligung der Kunden an den Überschüssen blieben unangetastet. Bei diesen Bestimmungen genügt nach Auffassung des Gerichts der Hinweis , dass "der künftig zu erzielende Überschuss unterschiedlich hoch ausfallen kann". Zu weiteren Erläuterungen ist die Versicherung nicht verpflichtet.

Hinweis: Von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs waren die Allianz Lebensversicherungs-AG (Stuttgart) und die Nürnberger Lebensversicherung AG betroffen.

Urteile des BGH vom 09.05.2001
IV ZR 121/00 und 138/99
Pressemitteilung des BGH Nr. 38/2001
NJW 2001, 2012

und ein guter link: www.rechtplus.de/urteile/urteile_suchen.php


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