Wie die Kursfeststellung funktioniert von hr-online / Mario Müller
An der Börse handeln Käufer und Verkäufer selten direkt miteinander. Statt dessen geben sie ihre Handelswünsche an Kursmakler weiter. Diese Vermittler ermitteln den Preis oder Kurs einer Aktie und gleichen so Angebot und Nachfrage aus. Diese Aufgabe wird immer mehr von Computersystemen übernommen.
Sie haben sich ein Unternehmen herausgesucht, wissen wie viele Anteile Sie erwerben möchten und haben eine Preisvorstellung. Diese kann dem aktuellen Börsenkurs entsprechen oder niedriger sein. Sie teilen ihrer Bank den Erwerbsauftrag mit, die ihn an einen Händler weiterleitet. Der wiederum informiert einen Kursmakler und wickelt mit diesem das Geschäft ab. Voraussetzung: Der Makler hat einen oder mehrere geeignete Verkäufer in petto. Das sieht er in seinem elektronischen Skontro, dem Kursbuch mit den Aufzeichnungen über Angebot und Nachfrage. Wenn Sie maximal 100 Euro pro Aktie bieten, ein Verkaufswilliger aber mindestens 105 Euro haben möchte, scheitert das Geschäft. Dann müssen Sie warten, bis ein anderer Anleger für 100 Euro verkaufen möchte. Aber das kann fix gehen.
Viele Preise an einem Tag
Denn täglich wollen tausende Anleger mit unterschiedlichen Preisvorstellungen an der Börse zum Zuge kommen. Der Skontroführer stellt die Kauf- den Verkaufsaufträge gegenüber und ermittelt den Preis, zu welchem er die meisten Aufträge ausführen kann. Meistens errechnet er viele Kurse pro Tag. Beispielsweise sind für den im Dax gehandelten Pharma- und Chemiekonzern Bayer 300 Feststellungen mit einem Handelsvolumen von mehreren Millionen Euro durchaus normal. Melden sich mehr Verkäufer als Käufer, fällt der Aktienwert und anders herum. Aber der Skontroführer erfüllt nicht nur seine Pflicht, möglichst viele Aufträge auszuführen. Er will auch an der so genannten Maklercourtage verdienen, die bei jedem Geschäftsabschluss anfällt.
Kurszusätze schaffen Durchblick
Damit die Wertpapiermärkte möglichst transparent für die Anleger sind, versehen die Kursmakler und Händler die Kurse je nach Marktlage mit besonderen Zusatzzeichen. Diese geben kundigen Investoren Aufschluss über das Verhältnis von Angebot und Nachfrage:
ausg (ausgesetzt) - Die Deutsche Börse hat die Aktie vom Handel ausgesetzt. Diese Maßnahme führt die Börse unwillkürlich und nur ausnahmsweise durch. Beispielsweise weil eine Personalentscheidung wie ein völlig überraschender Vorstandsrücktritt ungewöhnlich hohe Kursschwankungen verursachen könnte. Oder ein Konzern muss seine Prognosen drastisch reduzieren und nur wenige Insider wissen davon. Die Handelsaussetzung gibt den Marktteilnehmern die Chance zur gleichzeitigen Reaktion auf die Nachrichten.
Die Aussetzung kann wie folgt geschehen:
Das Unternehmen bittet die Börse von sich aus um Aussetzung, da es im Tagesverlauf eine wichtige Information veröffentlichen wird.
Die Deutsche Börse AG nimmt von Amts wegen die Aussetzung vor. Möglicherweise ist sie selbst an Informationen gekommen, die der Öffentlichkeit bislang unbekannt waren, aber existenziell wichtig für das Unternehmen ist.
Wenn eine Aktie beispielsweise in New York ihre Heimatbörse hat und dort vom Handel ausgesetzt wurde, vollzieht die Frankfurter Börse die Maßnahme nach.
B (Briefkurs) – Zu diesem Kurs kommt kein Umsatz zu Stande, weil nur Verkaufsangebote vorliegen, denen keine Nachfrage gegenüber steht.
-B (gestrichen Brief) – Der Händler konnte keinen Kurs feststellen, da nur unlimitiertes Angebot, aber keine Nachfrage vorliegt.
BB (bezahlt Brief) – Der Händler kann nicht alle limitieren Aufträge ausführen, da zu diesem Kurs mehr Angebot als Nachfrage vorliegt.
BG (bezahlt Geld) – Der Kursmakler kann nicht alle limitierten Aufträge erfüllen. Denn es gibt mehr Kauf- als Verkaufswillige
EbG (etwas bezahlt Geld) – Die zum aktuellen Kurs limitierten Kaufaufträge konnt der Händler nur zu einem kleinen Teil ausführen, da mehr Nachfrage als Angebot besteht.
EbB (etwas bezahlt Brief) – Die zum aktuellen Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem kleineren Teil ausgeführt werden, da mehr Verkaufswillige als Käufer am Markt sind.
ex D (ex Dividende) – erster Kurs nach Abschlag der Gewinnausschüttung.
ex BR (ex Bezugsrecht) – Erster Kurs nach Abschlag eines Bezugsrechts
ex SP (ex Splitt) – Erster Kurs nach einem vom Unternehmen durchgeführten Aktiensplitt.
G (Geldkurs) – Zu diesem Kurs kam kein Umsatz zu Stande, da nur Nachfrage bestand.
- G (gestrichen Geld) – Der Händler konnte keinen Kurs feststellen, da lediglich unlimitierte Nachfrage, aber keine Angebote vorliegen.
- T (gestrichen Taxe) – Der Händler konnte keinen Kurs durch Angebot und feststellen.
Software statt Menschen
Wenn an manchen Tagen besonders viele Aktien die Besitzer wechseln, geht es an den Börsen heiß her. Dann laufen die Händler erst gar nicht mehr zum Skontroführer, sondern brüllen ihm die Aufträge schon von weitem entgegen. Dabei fuchteln sie mit den Händen um dem Gefeilsche Nachdruck zu verleihen. Doch dieses Szenario wird immer seltener. Denn die meisten Banken haben ihre Händler vom Parkett geholt und an Computer gesetzt. Denn in Deutschland werden immer mehr Geschäfte von einer Software erledigt – dem so genannten Xetra-System der Deutschen Börse.
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VIVA ARIVA!