Nicht genug damit, dass die meisten Fonds im vergangenen Jahr satte Verluste machten. Jetzt erhöhen auch noch viele deutsche Fondsgesellschaften die Verwaltungsgebühren.
Steigende Verwaltungsgebühren bekommt der Anleger häufig überhaupt nicht mit. Denn die Gebühren werden aus dem Vermögen bezahlt. Beispiel: Bei einem Investment von 10.000 Mark und einem angenommenen Plus von jährlich zehn Prozent beträgt die jährliche Verwaltungsgebühr konstant 0,5 Prozent. Nach 20 Jahren bleiben rund 61.000 Mark übrig. Bei einer jährlichen Verwaltungsgebühr von 1,5 Prozent bleiben nur etwa 51.000 Mark.
Das Drehen an der Gebührenschraube ist den Kapitalgesellschaften erlaubt - sie brauchen keine Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Schuld daran ist das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz von 1998. Damit wurde die Genehmigungspflicht für Gebührenerhöhungen abgeschafft.
Am 1. November hat auch der Deutsche Investment-Trust (DIT) im Rahmen einer neuen Gebührenordnung Gebühren erhöht. Beispiel: Für alle Branchen-, Länder- und Regionenfonds soll künftig eine Verwaltungsgebühr von 1,25 Prozent erhoben werden - das ist bis zu 80 Prozent mehr als vorher.
Bei einem Fonds gibt es zwei Arten von Kosten, die anfallen:
Eine einmalige Kaufgebühr, der sogenannte Ausgabeaufschlag (liegt etwa zwischen 3 und 5 Prozent) und eine jährliche Verwaltungsgebühr - auch Managementgebühr (je nach Fondsart 0,4 bis 1,75 Prozent) genannt.
Zum Schutz des Anlegers soll sich die Gesetzgebung nun wieder ändern:
Im 4. Finanzmarktförderungsgesetz, das im Sommer 2002 in Kraft treten soll, steht, dass Erhöhungen der Verwaltungsvergütungen erst in Kraft treten, wenn zwischen Ankündigung und Inkrafttreten mindestens ein Zeitraum von einem Jahr liegt.
Damit kann der Anleger, der mit der Anhebung der Verwaltungsvergütung nicht zufrieden ist, seinen Anteil zurückgeben - ohne Gefahr zu laufen, dass er Spekulationssteuer bezahlen muss. Heute ist es so, dass die Gebühr drei Monate nach Ankündigung erhöht werden kann.
Auf lange Sicht ist die Verwaltungsgebühr ein viel größerer Nachteil für den Anleger als die nur einmalig anfallende Kaufgebühr, der sogenannte Ausgabeaufschlag. Das heißt, will man nur kurzfristig anlegen, sollte der Ausgabeaufschlag verglichen werden - hier lässt sich manchmal mit den Fondsgesellschaften noch handeln. Eine Alternative zu den teuren Fonds sind Indexfonds. Die Verwaltungsgebühren dieser Fonds liegen meist unter 0,5 Prozent pro Jahr.
Den Gebührenwettkampf nutzen manche Gesellschaften mit einem scheinbar attraktiven Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Doch Achtung: Hier werden kurzerhand 1,75, 2,0 oder gar noch mehr Prozent abgerechnet. So zahlt der Anleger vom dritten oder vierten Anlagejahr an unterm Strich mehr, als er bei einem Investmentfonds mit Kaufgebühr zahlen würde.
Die Kritik der Verbraucherschützer:
Mit der Erhöhung der Verwaltungsgebühr steigt leider nicht die Trefferquote der Fondsmanager. Es ist fraglich, ob sich bei diesen hohen Nebenkosten ein Fondsinvestment derzeit noch lohnt. Mittel- und kurzfristig orientierte Anleger sind zumeist besser beraten, in Zinsanlagen wie Pfandbriefe, Banksparpläne oder Bundeswertpapiere zu investieren. Nebenkosten lassen sich hier sogar vollkommen sparen, wenn Pfandbriefe bei der herausgebenden Hypothekenbank und Bundeswertpapiere bei der www.bsv.de/ target="_new" rel="nofollow">Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg verwaltet werden.