Wenn ich einen Spekulationsgewinn versteuern muß, wird dieser mit meinem persönlichen Steuersatz (40 %) versteuert. Was bleibt dann an Gewinn?! Aber zu Deiner Frage. Zur Zeit hat das Finanzamt nur bei Verdacht auf Steuerhinterziehung die Möglichkeit bei der Bank Auskünfte zu verlangen. Hinweise darüber, ob gegebenenfalls Spekulationsgeschäfte vorliegen erhält das Finanzamt z.B. dadurch, daß man Spekulationsverluste (wg. Verrechnungs-
möglichkeit und Verlustvor/-rücktrag) erklärt. Desweiteren könnte es da-
hinter kommen, wie maximium es bereits angedeutet hat, wenn man Dividenden-
erträge auf der Anlage KSO erklärt (um Körperschaftsteuer, Kapitalertrag-
steuer und Solidaritätsabgabe erstattet zu bekommen). Auch ein hohes Ein-
kommen und der Beruf (z.B. Bänker) könnten Hinweise für Spekulationsge-
schäfte sein. Laut der Auskunft meines Bänkers, werden dem Finanzamt seitens der Bank keine Mitteilungen über Spekulationsgewinne gemacht. Bei Namensaktien hingegen, die in Zukunft ja vermehrt auf den Markt kommen sollen, ist die Überprüfung jedoch leichter. Meines erachtens sind die Möglichkeiten der Eichelkrieger jedoch noch relativ gering um Spekulations-
geschäfte zu erkennen.
Gruß MisterX