oder verarscht ihre Leser absichtlich. Denn wenn man das nachstehene liest, denkt man, dass zwischen den nachwievor erlaubten gedeckten Leerverkäufe und den jetzt verbotenen ungedeckten Leerverkäufen kaum ein Unterschied bestehe - etwa so zwischen einem dunkelblauen und hellblauen T-Shirt der gleichen Marke und Größe. Offenbar bewusst und gezielt verschwiegen wird der gravierende Unterschied: Beim gedeckten Shorten ist der Leerverkauf maximal in Höhe der umlaufenden Stücke möglich, in der Realität aber nur in der Zahl, in der man das Basisprodukt leihen kann. Beim ungedeckten Shorten kann man beliebig viel verkaufen, z.B. auch die zehnfache Menge einer Aktie, wenn man wie im Fall Bear Stearns oder Lehman den Kurs nach unten manipulieren möchte - und somit kann man das Ergebnis, das man wünscht, bei großer Kapitalkraft selbst herbeiführen. Vom Prinzip her ist nacktes Shorten auch schon nach dem Werktpapierhandelsgesetz ein Straftatbestand, da es eine Kursmanipulation ist. Aber das Bafin und die zuständigen Staatsanwaltschaften haben diese Kursmanipulation toleriert, sodass sie noch einmal ausdrücklich benannt verboten werden musste.
Hier die unter dem Deckmantel der Aufklärung einherkommende Lesermanipulation der FAZ:
"Wie Leerverkäufe funktionieren
Die Bundesregierung hat bestimmte spekulative Geschäfte an den deutschen Finanzmärkten verboten. Dabei geht es um ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der zehn bedeutendsten deutschen Finanzinstitute, von Staatsanleihen der Euro-Länder sowie von Kreditausfallversicherungen (CDS) für Verbindlichkeiten der Euro-Zone. Im Folgenden einige Hintergrundinformationen zu Leerverkäufen:
- Bei normalen Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse von Wertpapieren. Sie verkaufen Papiere, die sie sich zuvor von anderen Anlegern gegen eine Gebühr geliehen haben, zu einem fest vereinbarten Kurs. Sinkt der Preis bis zum Lieferdatum, KÖNNEN sie sich dann billiger wieder eindecken und die geliehenen Papiere zurückgeben. Die Differenz zwischen dem niedrigeren Kurs und dem höheren Verkaufspreis abzüglich der Gebühr streichen die Investoren als Gewinn ein. Geht die Wette indes verloren, also steigt der Preis entgegen der Erwartung, besteht die Gefahr, dass sie zu einem höheren Kurs wieder einsteigen müssen, um die geliehenen Papiere zurückzugeben. Dann droht ein Verlust in den Büchern der Leerverkäufer.
- Bei ungedeckten Leerverkäufen ist das Prinzip dasselbe. Allerdings haben sich die Investoren noch nicht einmal die Wertpapiere geliehen, was die Risiken deutlich erhöht. Denn zum Lieferdatum besitzen sie so keinerlei Papiere. Um ihren Lieferverpflichtungen nachzukommen, MÜSSEN sie diese daher dann am Markt in jedem Fall erwerben - unabhängig von der Kursentwicklung. Ist der Preis nicht wie erhofft gesunken, müssen sie hohe Verluste realisieren.
- Um die Transparenz dieser Geschäfte zu erhöhen, hat die Finanzaufsicht BaFin im März eine Meldepflicht für Leerverkäufe von Aktien der zehn größten deutschen Finanz- und Versicherungshäuser eingeführt. Ende Januar hatte sie ein Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in den Titeln nach eineinhalb Jahren auslaufen lassen, da sie eine Beruhigung der Märkte feststellte. Sie hatte das Verbot zusammen mit vielen anderen Ländern nach dem Kollaps der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers erlassen.
- Auch die EU plant eine Gesetzesinitiative zu Leerverkäufen und Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen im Herbst."
www.faz.net/s/...80AE64DB93DA974EC5~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Hier die unter dem Deckmantel der Aufklärung einherkommende Lesermanipulation der FAZ:
"Wie Leerverkäufe funktionieren
Die Bundesregierung hat bestimmte spekulative Geschäfte an den deutschen Finanzmärkten verboten. Dabei geht es um ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der zehn bedeutendsten deutschen Finanzinstitute, von Staatsanleihen der Euro-Länder sowie von Kreditausfallversicherungen (CDS) für Verbindlichkeiten der Euro-Zone. Im Folgenden einige Hintergrundinformationen zu Leerverkäufen:
- Bei normalen Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse von Wertpapieren. Sie verkaufen Papiere, die sie sich zuvor von anderen Anlegern gegen eine Gebühr geliehen haben, zu einem fest vereinbarten Kurs. Sinkt der Preis bis zum Lieferdatum, KÖNNEN sie sich dann billiger wieder eindecken und die geliehenen Papiere zurückgeben. Die Differenz zwischen dem niedrigeren Kurs und dem höheren Verkaufspreis abzüglich der Gebühr streichen die Investoren als Gewinn ein. Geht die Wette indes verloren, also steigt der Preis entgegen der Erwartung, besteht die Gefahr, dass sie zu einem höheren Kurs wieder einsteigen müssen, um die geliehenen Papiere zurückzugeben. Dann droht ein Verlust in den Büchern der Leerverkäufer.
- Bei ungedeckten Leerverkäufen ist das Prinzip dasselbe. Allerdings haben sich die Investoren noch nicht einmal die Wertpapiere geliehen, was die Risiken deutlich erhöht. Denn zum Lieferdatum besitzen sie so keinerlei Papiere. Um ihren Lieferverpflichtungen nachzukommen, MÜSSEN sie diese daher dann am Markt in jedem Fall erwerben - unabhängig von der Kursentwicklung. Ist der Preis nicht wie erhofft gesunken, müssen sie hohe Verluste realisieren.
- Um die Transparenz dieser Geschäfte zu erhöhen, hat die Finanzaufsicht BaFin im März eine Meldepflicht für Leerverkäufe von Aktien der zehn größten deutschen Finanz- und Versicherungshäuser eingeführt. Ende Januar hatte sie ein Verbot von ungedeckten Leerverkäufen in den Titeln nach eineinhalb Jahren auslaufen lassen, da sie eine Beruhigung der Märkte feststellte. Sie hatte das Verbot zusammen mit vielen anderen Ländern nach dem Kollaps der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers erlassen.
- Auch die EU plant eine Gesetzesinitiative zu Leerverkäufen und Kreditausfallversicherungen auf Staatsanleihen im Herbst."
www.faz.net/s/...80AE64DB93DA974EC5~ATpl~Ecommon~Scontent.html