gefunden bei www.austrostocks.com
;-)
Börsenaufsicht warnt vor falschen Tipps
13.4.2000
Gezielte Gerüchte in Foren
Die Frankfurter Börsenaufsicht hat die Gefahr von gezielt in Chatrooms und Online-Foren gestreuten Gerüchten entdeckt, die zu Manipulationen von Aktienkursen führen können. Die Aufseher gehen davon aus, dass bewusst falsche Informationen gestreut werden. Damit besteht die Gefahr, dass unbedarfte
Anleger Aktien dieser Firmen kaufen und so den Kurs in die Höhe treiben, "während die Initiatoren ihre vorher zu Niedrigstpreisen gekauften Papiere mit saftigen Gewinnen abstoßen", warnte die hessische Börsenaufsicht.
"Die Angaben auf dem Internet-Board sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage-Entscheidung
treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren." Das sogenannte Pumping and dumping sei von Rechts wegen verboten, so die Börsenaufsicht.
Zumindest in Deutschland sind laut Paragraph 88 des Börsengesetzes sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren möglich.
Erst kürzlich hatte die Verbreitung einer gefälschten Presseaussendung dem Telekommunikations-Technologiekonzern Lucent mehrere Milliarden Euro an Börsenwert gekostet.
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Börsenaufsicht warnt vor falschen Tipps
13.4.2000
Gezielte Gerüchte in Foren
Die Frankfurter Börsenaufsicht hat die Gefahr von gezielt in Chatrooms und Online-Foren gestreuten Gerüchten entdeckt, die zu Manipulationen von Aktienkursen führen können. Die Aufseher gehen davon aus, dass bewusst falsche Informationen gestreut werden. Damit besteht die Gefahr, dass unbedarfte
Anleger Aktien dieser Firmen kaufen und so den Kurs in die Höhe treiben, "während die Initiatoren ihre vorher zu Niedrigstpreisen gekauften Papiere mit saftigen Gewinnen abstoßen", warnte die hessische Börsenaufsicht.
"Die Angaben auf dem Internet-Board sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage-Entscheidung
treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren." Das sogenannte Pumping and dumping sei von Rechts wegen verboten, so die Börsenaufsicht.
Zumindest in Deutschland sind laut Paragraph 88 des Börsengesetzes sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren möglich.
Erst kürzlich hatte die Verbreitung einer gefälschten Presseaussendung dem Telekommunikations-Technologiekonzern Lucent mehrere Milliarden Euro an Börsenwert gekostet.