Experten mahnen Investoren bei US-Billigaktien zur Vorsicht
Beliebtes Spielfeld des grauen Kapitalmarktes sind Reg-S-Aktien
Frankfurt/Main - Zur Vorsicht mahnen Aktionärsschützer Anleger, wenn ihnen nicht registrierte Billig-Aktien aus den USA angeboten werden. "Ein beliebtes Spielfeld des grauen Kapitalmarktes sind Reg-S-Aktien", warnt die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Dabei handelt es sich um nicht registrierte und nicht zum amtlichen Handel zugelassene Aktien aus den USA. "Regulation S" regelt den An- und Verkauf außerhalb der USA.
Die Papiere werden mit angeblich enormen Potenzial den Anlegern meist am Telefon angeboten. Teilweise werde mit einem Abschlag auf den Marktpreis geworben, weil diese Aktien erst nach einer bestimmten Haltefrist verkauft werden könnten. Habe der Anleger Glück, bekomme er ein Originalzertifikat, das ohne Probleme bei einem US-Broker eingeliefert und veräußert werden könne. Meistens trügen die Papiere jedoch einen Sperrvermerk, zum Beispiel "restricted shares", der einen Verkauf zunächst verhindere.
Auf den europäischen Markt gelangten die Reg-S-Aktien fast immer über Zwischenhändler. Dies sei zwar legal, für den europäischen Anleger aber nicht unproblematisch. Schließlich handele es sich um Papiere, die auf dem US-Markt nicht platziert werden könnten. Ein Verkauf sei frühestens nach zwei Jahren möglich. Vor der Veräußerung müssten die Papiere aber bei der US-Börsenaufsicht SEC registriert werden, was mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden sei. Der Antrag auf Registrierung erfolge am besten über einen US-Broker. Dabei müssten zahlreiche Papiere ausgefüllt werden.
Nach der Freigabe könne der Aktionär innerhalb von 90 Tagen seine Papiere verkaufen. Ließen die Marktbedingungen eine Veräußerung nicht zu, so verfalle das Verkaufsrecht nach 90 Tagen und der Papierkrieg müsse wiederholt werden. Da die Reg-S-Aktien oft nur ein geringes Handelsvolumen hätten, sei der Verkauf äußerst schwierig. AP
Quelle: www.diewelt.de/daten/2001/06/18/0618fi261470.htx
Beliebtes Spielfeld des grauen Kapitalmarktes sind Reg-S-Aktien
Frankfurt/Main - Zur Vorsicht mahnen Aktionärsschützer Anleger, wenn ihnen nicht registrierte Billig-Aktien aus den USA angeboten werden. "Ein beliebtes Spielfeld des grauen Kapitalmarktes sind Reg-S-Aktien", warnt die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Dabei handelt es sich um nicht registrierte und nicht zum amtlichen Handel zugelassene Aktien aus den USA. "Regulation S" regelt den An- und Verkauf außerhalb der USA.
Die Papiere werden mit angeblich enormen Potenzial den Anlegern meist am Telefon angeboten. Teilweise werde mit einem Abschlag auf den Marktpreis geworben, weil diese Aktien erst nach einer bestimmten Haltefrist verkauft werden könnten. Habe der Anleger Glück, bekomme er ein Originalzertifikat, das ohne Probleme bei einem US-Broker eingeliefert und veräußert werden könne. Meistens trügen die Papiere jedoch einen Sperrvermerk, zum Beispiel "restricted shares", der einen Verkauf zunächst verhindere.
Auf den europäischen Markt gelangten die Reg-S-Aktien fast immer über Zwischenhändler. Dies sei zwar legal, für den europäischen Anleger aber nicht unproblematisch. Schließlich handele es sich um Papiere, die auf dem US-Markt nicht platziert werden könnten. Ein Verkauf sei frühestens nach zwei Jahren möglich. Vor der Veräußerung müssten die Papiere aber bei der US-Börsenaufsicht SEC registriert werden, was mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden sei. Der Antrag auf Registrierung erfolge am besten über einen US-Broker. Dabei müssten zahlreiche Papiere ausgefüllt werden.
Nach der Freigabe könne der Aktionär innerhalb von 90 Tagen seine Papiere verkaufen. Ließen die Marktbedingungen eine Veräußerung nicht zu, so verfalle das Verkaufsrecht nach 90 Tagen und der Papierkrieg müsse wiederholt werden. Da die Reg-S-Aktien oft nur ein geringes Handelsvolumen hätten, sei der Verkauf äußerst schwierig. AP
Quelle: www.diewelt.de/daten/2001/06/18/0618fi261470.htx