Etiam diabolus audiatur!
Die zunehmend sanktionierte Aufhebung der Meinungsfreiheit und die Stabilisierung eines Gesinnungsstaates in Deutschland hat inzwischen auch zu internationalen Protesten vor deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland geführt. In Südafrika beispielsweise kam es zu einem Protest, der seinen weltweiten Widerhall in der internationalen Presse fand. Die parteiunabhängige Organisation Friends of Freedom of Speech demonstrierte am 28. Mai 1997 unter anderem vor der deutschen Botschaft in Pretoria, schaltete eine Anzeigenkampagne in Tageszeitungen und reichte bei diplomatischen Vertretungen Petitionen ein. In der Protestnote heißt es unter anderem: "Das geistig-politische Klima ist unerträglich geworden. Wir sind über die gravierenden Einschränkungen des einst grundgesetzlich verbürgten Rechts auf Meinungsfreiheit zutiefst erzürnt. Wir fordern die diplomatischen Vertretungen Deutschlands in Südafrika auf, sich für die Abschaffung der vor allem politisch motivierten Maulkorbgesetze einzusetzen. Insbesondere rufen wir dazu auf, alle politischen Gefangenen unverzüglich freizulassen." Dr. Uwe Kästner, seines Zeichens deutscher Botschafter in Südafrika, wies die Anschuldigungen als unbegründet und unsachlich zurück. Ein Professor für Buch- und Verlagswesen aus München schrieb dem Verfasser im Februar 1996 unter anderem, daß von Textzensur in Deutschland nicht die Rede sein könne. "Jeder kann entsprechend unserer Verfassung reden und schreiben was er will [...] Wenn von Zensur geredet werden kann, dann allenfalls von einer Verhinderung des Disqualifizierten." Hans-Adolf Jacobsen meinte einmal, die Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland durch die Behauptung belegen zu können: "Nach wie vor gibt es in Deutschland für fast jede Richtung ein Organ, in dem u. a. die unsinnigsten Behauptungen aufgestellt werden können." Den beiden Professoren können wir nur entgegnen, daß es in einem freiheitlichen Staat doch nicht darum geht, den größten Mist sagen und schreiben zu dürfen! In einem freiheitlichen Staat geht es darum, eine kritische Haltung gegenüber anderen Meinungen - auch und erst recht gegenüber der Lehrmeinung der herrschenden politischen Klasse - vertreten und frei äußern zu können! Das demokratische Staatssystem der BRD kann seinen Anspruch, als freiheitlich und pluralistisch zu gelten, nur dann wiederherstellen, wenn die Meinungs- und Willensbeiträge aller Bürger in den Parlamenten repräsentiert werden und die politischen Entscheidungen aus der Arbeit und dem Wirken von allen politischen Parteien bzw. Interessenvertretungen hervorgehen und auch diejenigen gehört werden, die nicht in Parlamenten, Institutionen, Organisationen und sonstigen Zusammenschlüssen erfaßt sind. Sollte es sich in Zukunft allerdings beweisen, daß die Belange Deutschlands lediglich von einer etablierten politischen Clique vertreten werden, die obendrein alle wichtigen Positionen in der Wirtschaft und Kultur beherrscht, ist der "freiheitliche pluralistische Rechtsstaat" einer Oligarchie gewichen. Diese Clique übt damit das aus, was bislang lediglich totalitären Staatsformen vorgeworfen wurde, nämlich Meinungs- und Volksvertretung durch einen absoluten Wahrheits- und Herrschaftsanspruch ersetzen zu wollen. Und einen solchen Staat nennt man einen Gesinnungsstaat. Soll der politische Willensprozeß, der gesellschaftliche Meinungsbildungsprozeß frei, d. h. freiheitlich verlaufen, darf das Bilden, Haben, Äußern und Verbreiten von Meinungen, unter Berücksichtigung der berechtigten dargelegten Ausnahmen des Jugend- und Ehrenschutzes, nicht behindert werden. Die Denk- und Gedankenfreiheit beinhaltet das Recht, sich mit den Gedanken Dritter zu befassen. Eine vollständige Entfaltung und Verwirklichung des Menschen ist aber nicht möglich, wenn ihm die Aufnahme oder die Teilhabe an Gedanken Dritter verwehrt wird, da eine Vertiefung der eigenen Gedanken ohne Quellen nicht möglich ist. Aus diesem Grunde ist dem Menschen der Zugang zu geistigen Werten nicht zu verschließen. Zensur wird als Zwangsmittel immer dann angewandt, wenn eine Obrigkeit oder Autorität oder Macht oder Gewalt ihren geistigen, wirtschaftlichen und/oder existentiellen Bestand einer Gefahr ausgesetzt sieht. Dies ist in der BRD offensichtlich der Fall. Der Mitherausgeber der Monatsschrift NATION & EUROPA, Harald Neubauer, ist in seiner großartigen Rede "Die tägliche Gehirnwäsche. Medien - Meinungen - Manipulationen", die er auf dem eingangs bereits erwähnten Kongreß der Gesellschaft für Freie Publizistik im April 98 in Gera gehalten hat, darauf eingegangen, daß wir selbstredend in keinem autoritären Staat, sondern in einer wehrhaften Demokratie lebten, in der weder Meinungseinschränkung noch Informationskontrolle, sondern antifaschistische Wachsamkeit vorherrsche und natürlich auch nicht politisch Andersdenkende, sondern Volksverhetzer und Verfassungsfeinde verfolgt würden. Tatsächlich sitzen heute Hunderte von Menschen in deutschen Gefängnissen oder sind zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, weil sie eine falsche Meinung geäußert haben. Der WELT vom 7.4.97 zufolge handelt es sich sogar um 5.800 Menschen, die wegen unstatthafter Meinungsäußerungen - vor allem zu zeitgeschichtlichen Themen - strafrechtlich verfolgt werden. Demokratie, erst recht wenn sie sich freiheitlich und pluralistisch schimpft, lebt vom freien Austausch aller Meinungen und vom ungehinderten Engagement seiner Bürger. Ein freies Staatssystem braucht die freie Meinungsäußerung des einzelnen, wie das Parlament die Opposition. Gegensätzliche Ansichten beleben die Auseinandersetzung in einem pluralistischen Gesellschaftssystem, sie gehören nicht bestraft.
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Die zunehmend sanktionierte Aufhebung der Meinungsfreiheit und die Stabilisierung eines Gesinnungsstaates in Deutschland hat inzwischen auch zu internationalen Protesten vor deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland geführt. In Südafrika beispielsweise kam es zu einem Protest, der seinen weltweiten Widerhall in der internationalen Presse fand. Die parteiunabhängige Organisation Friends of Freedom of Speech demonstrierte am 28. Mai 1997 unter anderem vor der deutschen Botschaft in Pretoria, schaltete eine Anzeigenkampagne in Tageszeitungen und reichte bei diplomatischen Vertretungen Petitionen ein. In der Protestnote heißt es unter anderem: "Das geistig-politische Klima ist unerträglich geworden. Wir sind über die gravierenden Einschränkungen des einst grundgesetzlich verbürgten Rechts auf Meinungsfreiheit zutiefst erzürnt. Wir fordern die diplomatischen Vertretungen Deutschlands in Südafrika auf, sich für die Abschaffung der vor allem politisch motivierten Maulkorbgesetze einzusetzen. Insbesondere rufen wir dazu auf, alle politischen Gefangenen unverzüglich freizulassen." Dr. Uwe Kästner, seines Zeichens deutscher Botschafter in Südafrika, wies die Anschuldigungen als unbegründet und unsachlich zurück. Ein Professor für Buch- und Verlagswesen aus München schrieb dem Verfasser im Februar 1996 unter anderem, daß von Textzensur in Deutschland nicht die Rede sein könne. "Jeder kann entsprechend unserer Verfassung reden und schreiben was er will [...] Wenn von Zensur geredet werden kann, dann allenfalls von einer Verhinderung des Disqualifizierten." Hans-Adolf Jacobsen meinte einmal, die Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland durch die Behauptung belegen zu können: "Nach wie vor gibt es in Deutschland für fast jede Richtung ein Organ, in dem u. a. die unsinnigsten Behauptungen aufgestellt werden können." Den beiden Professoren können wir nur entgegnen, daß es in einem freiheitlichen Staat doch nicht darum geht, den größten Mist sagen und schreiben zu dürfen! In einem freiheitlichen Staat geht es darum, eine kritische Haltung gegenüber anderen Meinungen - auch und erst recht gegenüber der Lehrmeinung der herrschenden politischen Klasse - vertreten und frei äußern zu können! Das demokratische Staatssystem der BRD kann seinen Anspruch, als freiheitlich und pluralistisch zu gelten, nur dann wiederherstellen, wenn die Meinungs- und Willensbeiträge aller Bürger in den Parlamenten repräsentiert werden und die politischen Entscheidungen aus der Arbeit und dem Wirken von allen politischen Parteien bzw. Interessenvertretungen hervorgehen und auch diejenigen gehört werden, die nicht in Parlamenten, Institutionen, Organisationen und sonstigen Zusammenschlüssen erfaßt sind. Sollte es sich in Zukunft allerdings beweisen, daß die Belange Deutschlands lediglich von einer etablierten politischen Clique vertreten werden, die obendrein alle wichtigen Positionen in der Wirtschaft und Kultur beherrscht, ist der "freiheitliche pluralistische Rechtsstaat" einer Oligarchie gewichen. Diese Clique übt damit das aus, was bislang lediglich totalitären Staatsformen vorgeworfen wurde, nämlich Meinungs- und Volksvertretung durch einen absoluten Wahrheits- und Herrschaftsanspruch ersetzen zu wollen. Und einen solchen Staat nennt man einen Gesinnungsstaat. Soll der politische Willensprozeß, der gesellschaftliche Meinungsbildungsprozeß frei, d. h. freiheitlich verlaufen, darf das Bilden, Haben, Äußern und Verbreiten von Meinungen, unter Berücksichtigung der berechtigten dargelegten Ausnahmen des Jugend- und Ehrenschutzes, nicht behindert werden. Die Denk- und Gedankenfreiheit beinhaltet das Recht, sich mit den Gedanken Dritter zu befassen. Eine vollständige Entfaltung und Verwirklichung des Menschen ist aber nicht möglich, wenn ihm die Aufnahme oder die Teilhabe an Gedanken Dritter verwehrt wird, da eine Vertiefung der eigenen Gedanken ohne Quellen nicht möglich ist. Aus diesem Grunde ist dem Menschen der Zugang zu geistigen Werten nicht zu verschließen. Zensur wird als Zwangsmittel immer dann angewandt, wenn eine Obrigkeit oder Autorität oder Macht oder Gewalt ihren geistigen, wirtschaftlichen und/oder existentiellen Bestand einer Gefahr ausgesetzt sieht. Dies ist in der BRD offensichtlich der Fall. Der Mitherausgeber der Monatsschrift NATION & EUROPA, Harald Neubauer, ist in seiner großartigen Rede "Die tägliche Gehirnwäsche. Medien - Meinungen - Manipulationen", die er auf dem eingangs bereits erwähnten Kongreß der Gesellschaft für Freie Publizistik im April 98 in Gera gehalten hat, darauf eingegangen, daß wir selbstredend in keinem autoritären Staat, sondern in einer wehrhaften Demokratie lebten, in der weder Meinungseinschränkung noch Informationskontrolle, sondern antifaschistische Wachsamkeit vorherrsche und natürlich auch nicht politisch Andersdenkende, sondern Volksverhetzer und Verfassungsfeinde verfolgt würden. Tatsächlich sitzen heute Hunderte von Menschen in deutschen Gefängnissen oder sind zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, weil sie eine falsche Meinung geäußert haben. Der WELT vom 7.4.97 zufolge handelt es sich sogar um 5.800 Menschen, die wegen unstatthafter Meinungsäußerungen - vor allem zu zeitgeschichtlichen Themen - strafrechtlich verfolgt werden. Demokratie, erst recht wenn sie sich freiheitlich und pluralistisch schimpft, lebt vom freien Austausch aller Meinungen und vom ungehinderten Engagement seiner Bürger. Ein freies Staatssystem braucht die freie Meinungsäußerung des einzelnen, wie das Parlament die Opposition. Gegensätzliche Ansichten beleben die Auseinandersetzung in einem pluralistischen Gesellschaftssystem, sie gehören nicht bestraft.